Gold verkaufen: Wann ist der Gewinn steuerfrei?
Gold gilt als krisenfeste Geldanlage, und nach den Kurssteigerungen der letzten Jahre sitzen viele Anleger auf ordentlichen Gewinnen. Die gute Nachricht vorweg: Physisches Gold ist für Privatpersonen in Deutschland steuerlich sehr günstig. Es gibt aber drei Regeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie verkaufen. Ihren konkreten Fall prüfen Sie im Steuer-Check des Goldwert-Rechners.
Regel 1: Nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei
Physisches Gold, also Barren, Münzen und Schmuck, fällt nicht unter die Abgeltungsteuer wie Aktien oder Fonds. Stattdessen gilt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG über private Veräußerungsgeschäfte. Steuerpflichtig ist ein Gewinn nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.
Wer also im Oktober 2025 eine Goldmünze gekauft hat, kann sie ab November 2026 ohne jede Steuer verkaufen, auch wenn sich der Wert verdoppelt hat. Maßgeblich sind die Tage des Kaufvertrags und des Verkaufsvertrags. Bewahren Sie deshalb Kaufbelege auf. Wer nachweisen kann, wann er gekauft hat, erspart sich Diskussionen mit dem Finanzamt.
Sonderfall Erbschaft und Schenkung
Bei geerbtem oder geschenktem Gold übernehmen Sie die Anschaffung des Vorbesitzers. Hat die Großmutter ihren Schmuck vor Jahrzehnten gekauft, ist die Jahresfrist längst abgelaufen, und der Verkauf ist steuerfrei. Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist davon getrennt zu betrachten. Sie hängt vom Gesamtwert der Erbschaft und von den persönlichen Freibeträgen ab.
Regel 2: Die Freigrenze von 1.000 €
Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, bleibt der Gewinn trotzdem steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Kalenderjahres zusammen weniger als 1.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Die Grenze wurde mit Wirkung ab 2024 von 600 € auf 1.000 € angehoben. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt sie für jeden Partner getrennt.
Entscheidend ist das Wort Freigrenze. Anders als ein Freibetrag wirkt sie nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip. Ein Gewinn von 999 € bleibt steuerfrei. Ein Gewinn von 1.000 € ist in voller Höhe steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wer knapp darüber liegt, kann mit einem Teilverkauf im nächsten Jahr oft viel sparen.
Ein Beispiel: Sie haben im Frühjahr 2026 zwei Unzen Gold für 6.800 € gekauft und verkaufen im Herbst 2026 zum Ankaufspreis von 7.300 €. Der Gewinn beträgt 500 € und liegt unter der Freigrenze, also keine Steuer, sofern Sie keine weiteren privaten Veräußerungsgewinne haben. Hätten Sie für 7.900 € verkauft, wären die vollen 1.100 € steuerpflichtig.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können Sie nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen, also etwa mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Edelmetalle oder einer vermieteten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist. Mit Arbeitslohn lassen sie sich nicht verrechnen.
Regel 3: Umsatzsteuer beim Kauf, Anlagegold ist befreit
Die Umsatzsteuer betrifft vor allem den Kauf. Nach § 25c UStG ist die Lieferung von Anlagegold umsatzsteuerfrei. Als Anlagegold gelten:
1. Barren oder Plättchen mit einem am Goldmarkt akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
2. Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Goldschmuck fällt nicht darunter. Er wird beim Kauf regulär mit Umsatzsteuer belastet, was ein Grund ist, warum Schmuck als Geldanlage wenig taugt: Der Kaufpreis liegt oft weit über dem Materialwert, beim Verkauf zählt aber nur das Metall.
Silber ist nie von der Umsatzsteuer befreit. Silberbarren kosten 19 % Umsatzsteuer. Silbermünzen verkaufen Händler häufig differenzbesteuert nach § 25a UStG, dann wird die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne fällig und nicht offen ausgewiesen. Für Sie als Privatverkäufer fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an. Der höhere Kaufpreis wirkt sich aber auf Ihren Gewinn aus, und die Silberkurse müssen erst einmal um die Steuer steigen, bevor Sie im Plus sind.
Was gilt für Gold-Wertpapiere?
Die Jahresfrist gilt nur für physisches Gold und Wertpapiere, die einen echten Anspruch auf Lieferung von Gold verbriefen. Zertifikate und Fonds, die Gold nur abbilden, unterliegen meist der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer. Prüfen Sie im Zweifel die Produktbedingungen oder fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Checkliste vor dem Verkauf
1. Kaufdatum und Kaufpreis heraussuchen, bei Erbschaften das Datum und die Belege des Erblassers.
2. Prüfen, ob die Jahresfrist abgelaufen ist. Wenn nicht: Liegt der Gewinn unter 1.000 €?
3. Andere private Veräußerungsgewinne des Jahres mitdenken.
4. Den aktuellen Kurs eintragen und den realistischen Ankaufswert mit dem Goldwert-Rechner berechnen.
5. Mehrere Angebote einholen und Verkaufsbelege aufbewahren.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage vereinfacht wieder (Stand September 2026) und ersetzt keine Steuerberatung.
