Wohnfläche berechnen nach WoFlV: So geht’s richtig

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-03-02
Wohnfläche berechnen nach WoFlV: So geht’s richtig

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Wohnfläche berechnen nach der WoFlV

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 1. Januar 2004 regelt in Deutschland verbindlich, wie die Wohnfläche einer Mietwohnung oder eines Hauses berechnet wird. Sie hat die alte Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) abgelöst und ist der Standard bei Mietverträgen.

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist wichtig: Sie bestimmt die Höhe der Kaltmiete, die Betriebskostenabrechnung und kann bei Abweichungen von mehr als 10 % ein Grund für Mietminderung sein.

Grundregeln der WoFlV

Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern zählen vollständig (100 %) zur Wohnfläche. Räume mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Metern (typisch unter Dachschrägen) zählen zur Hälfte (50 %). Räume unter 1 Meter Höhe werden nicht berücksichtigt.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet. In besonders guten Lagen oder bei hochwertiger Ausstattung kann sich der Anteil auf bis zu 50 % erhöhen.

Was zählt zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche zählen: alle Wohnräume (Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur innerhalb der Wohnung), Abstellräume innerhalb der Wohnung, Wintergärten (wenn beheizt zu 100 %, unbeheizt zu 50 %), und häusliche Arbeitszimmer.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Nicht zur Wohnfläche zählen: Keller, Waschküche, Heizungsräume, Garagen, Dachboden (wenn nicht ausgebaut), Trockenräume außerhalb der Wohnung, Treppen (ab 3 Stufen), und Schornsteinvorsprünge über 0,1 m².

Praktisches Beispiel: Dachgeschosswohnung

Eine Dachgeschosswohnung hat eine Grundfläche von 60 m². Davon haben 40 m² eine Deckenhöhe über 2 m (zählt zu 100 % = 40 m²). 15 m² haben eine Höhe zwischen 1 und 2 m (zählt zu 50 % = 7,5 m²). 5 m² haben eine Höhe unter 1 m (zählt nicht). Die Wohnfläche nach WoFlV beträgt: 40 + 7,5 = 47,5 m², obwohl die Grundfläche 60 m² beträgt.

Wohnfläche prüfen lassen

Wenn Sie vermuten, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht stimmt, können Sie diese von einem Sachverständigen nachmessen lassen. Die Kosten liegen bei 150 bis 400 Euro. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % können Sie die Miete rückwirkend mindern.

Digitale Hilfsmittel

Moderne Laser-Entfernungsmesser mit Flächenberechnungsfunktion erleichtern die Vermessung erheblich. Einige Apps können auch Grundrisse aus Fotos erkennen und die Fläche automatisch berechnen. Für Dachschrägen messen Sie die Höhe an mehreren Stellen und markieren die 1-m- und 2-m-Linien.

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