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Wohnfläche berechnen nach WoFlV: So geht’s richtig

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-03-02
Wohnfläche berechnen nach WoFlV: So geht’s richtig

Wohnflaeche berechnen nach der WoFlV

Die Wohnflaechenverordnung (WoFlV) vom 1. Januar 2004 regelt in Deutschland verbindlich, wie die Wohnflaeche einer Mietwohnung oder eines Hauses berechnet wird. Sie hat die alte Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) abgeloest und ist der Standard bei Mietvertraegen.

Die korrekte Berechnung der Wohnflaeche ist wichtig: Sie bestimmt die Hoehe der Kaltmiete, die Betriebskostenabrechnung und kann bei Abweichungen von mehr als 10 % ein Grund fuer Mietminderung sein.

Grundregeln der WoFlV

Raeume mit einer lichten Hoehe von mindestens 2 Metern zaehlen vollstaendig (100 %) zur Wohnflaeche. Raeume mit einer lichten Hoehe zwischen 1 und 2 Metern (typisch unter Dachschraegen) zaehlen zur Haelfte (50 %). Raeume unter 1 Meter Hoehe werden nicht beruecksichtigt.

Balkone, Loggien, Dachgaerten und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet. In besonders guten Lagen oder bei hochwertiger Ausstattung kann der Anteil auf bis zu 50 % erhoehen.

Was zaehlt zur Wohnflaeche?

Zur Wohnflaeche zaehlen: alle Wohnraeume (Zimmer, Kueche, Bad, WC, Flur innerhalb der Wohnung), Abstellraeume innerhalb der Wohnung, Wintergaerten (wenn beheizt zu 100 %, unbeheizt zu 50 %), und haeusliche Arbeitszimmer.

Was zaehlt nicht zur Wohnflaeche?

Nicht zur Wohnflaeche zaehlen: Keller, Waschkueche, Heizungsraeume, Garagen, Dachboden (wenn nicht ausgebaut), Trockenraeume ausserhalb der Wohnung, Treppen (ab 3 Stufen), und Schornsteinvorspruenge ueber 0,1 m2.

Praktisches Beispiel: Dachgeschosswohnung

Eine Dachgeschosswohnung hat eine Grundflaeche von 60 m2. Davon haben 40 m2 eine Deckenhoehe ueber 2 m (zaehlt zu 100 % = 40 m2). 15 m2 haben eine Hoehe zwischen 1 und 2 m (zaehlt zu 50 % = 7,5 m2). 5 m2 haben eine Hoehe unter 1 m (zaehlt nicht). Die Wohnflaeche nach WoFlV betraegt: 40 + 7,5 = 47,5 m2, obwohl die Grundflaeche 60 m2 betraegt.

Wohnflaeche pruefen lassen

Wenn Sie vermuten, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnflaeche nicht stimmt, koennen Sie diese von einem Sachverstaendigen nachmessen lassen. Die Kosten liegen bei 150 bis 400 Euro. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % koennen Sie die Miete rueckwirkend mindern.

Digitale Hilfsmittel

Moderne Laser-Entfernungsmesser mit Flaechenberechnungsfunktion erleichtern die Vermessung erheblich. Einige Apps koennen auch Grundrisse aus Fotos erkennen und die Flaeche automatisch berechnen. Fuer Dachschraegen messen Sie die Hoehe an mehreren Stellen und markieren die 1-m- und 2-m-Linien.