Warum der Dienstwagen zweimal auf der Abrechnung steht
Wer zum ersten Mal eine Gehaltsabrechnung mit Firmenwagen sieht, wundert sich oft: Das Bruttogehalt ist plötzlich höher, das Netto aber niedriger. Der Grund ist der geldwerte Vorteil. Er wird dem Brutto als Sachbezug hinzugerechnet, damit Steuern und Sozialabgaben richtig berechnet werden. Weil Sie das Auto nicht als Geld bekommen, wird derselbe Betrag nach den Abzügen wieder abgezogen.
Eine Abrechnung Schritt für Schritt
Nehmen wir 5.000 € Monatsgehalt und einen Verbrenner mit 45.000 € Listenpreis bei 20 km Arbeitsweg. Der geldwerte Vorteil beträgt 720 €. So sieht die Abrechnung vereinfacht aus:
| Position | Ohne Dienstwagen | Mit Dienstwagen |
|---|---|---|
| Gehalt | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
| + Sachbezug Kfz | – | 720,00 € |
| = Gesamtbrutto | 5.000,00 € | 5.720,00 € |
| − Steuern und Sozialabgaben | ca. 1.843 € | ca. 2.196 € |
| − Sachbezug Kfz | – | 720,00 € |
| = Auszahlung | ca. 3.157 € | ca. 2.804 € |
Die Werte stammen aus unserem Firmenwagenrechner für Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag. Die Auszahlung sinkt um rund 353 €. Davon entfallen rund 196 € auf die Lohnsteuer und rund 157 € auf Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Sozialabgaben: Der oft vergessene Teil
Der geldwerte Vorteil ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Liegt Ihr Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen, zahlen Sie auf den Vorteil rund 21 % Sozialabgaben. Verdienen Sie bereits mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 69.750 € im Jahr, fallen auf den Vorteil keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr an. Über der Grenze der Rentenversicherung von 101.400 € entfallen auch Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Gutverdiener zahlen deshalb anteilig weniger Abgaben, dafür mehr Steuer.
Die höheren Rentenbeiträge haben einen kleinen Vorteil: Sie erwerben damit auch etwas höhere Rentenansprüche.
Der Einfluss der Steuerklasse
Die Netto-Belastung hängt stark von Ihrem Grenzsteuersatz ab. In Steuerklasse III mit 7.000 € brutto kostet derselbe Verbrenner laut Rechner rund 269 € netto im Monat, weil der Steuersatz niedriger ist und Kranken- und Pflegeversicherung schon an der Grenze liegen. In Steuerklasse V oder VI ist die Belastung dagegen deutlich höher. Wie sich Ihr Netto ohne Dienstwagen zusammensetzt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Weitere Posten auf der Abrechnung
Zahlen Sie ein Nutzungsentgelt, taucht es entweder als Abzug vom Netto auf oder es mindert direkt den Sachbezug. Hat Ihr Arbeitgeber den Arbeitsweg pauschal mit 15 % versteuert, erscheint dieser Teil nicht in Ihrem steuerpflichtigen Brutto, und auf ihn fallen keine Sozialabgaben an. Das spart Ihnen Geld, verringert aber die Entfernungspauschale in der Steuererklärung.
Geld zurück über die Steuererklärung
Die Lohnsteuer auf den Dienstwagen ist nicht endgültig. In der Steuererklärung können Sie die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer geltend machen, zum Beispiel 20 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.672 €. Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € wirken davon 442 € steuermindernd. Zusammen mit anderen Werbungskosten kann das eine spürbare Erstattung bringen.
Fazit
Brutto steigt, Netto sinkt, und doch ist der Firmenwagen meist ein gutes Geschäft. Entscheidend ist nicht der geldwerte Vorteil, sondern die tatsächliche Netto-Belastung im Vergleich zu den Kosten eines eigenen Autos.
