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Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026: Grenzen und Anrechnung

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-09-24
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026: Grenzen und Anrechnung

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Arbeiten trotz Erwerbsminderungsrente

Viele Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente möchten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter arbeiten, sei es für die Tagesstruktur, den Kontakt zu Kollegen oder das zusätzliche Einkommen. Das ist erlaubt. Seit 2023 gelten dafür deutlich großzügigere Grenzen als früher. Für 2026 sehen sie so aus.

Die Hinzuverdienstgrenzen 2026

Die Grenzen sind in § 96a SGB VI geregelt und hängen an der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Sie beträgt 2026 monatlich 3.955 €.

Volle EM-Rente: drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, also 3/8 × 14 × 3.955 € = 20.763,75 € im Kalenderjahr.

Teilweise EM-Rente: das 9,72-Fache der monatlichen Bezugsgröße, multipliziert mit den Entgeltpunkten des besten Kalenderjahres aus den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens aber sechs Achtel der 14-fachen Bezugsgröße, also 41.527,50 €.

Für die teilweise EM-Rente heißt das: Hatten Sie in Ihrem besten Jahr bis etwa 1,08 Entgeltpunkte, gilt die Mindestgrenze von 41.527,50 €. Bei 1,2 Entgeltpunkten sind es 9,72 × 3.955 € × 1,2 = 46.131,12 €.

Die Grenzen gelten pro Kalenderjahr. Es spielt also keine Rolle, ob Sie in einzelnen Monaten mehr und in anderen weniger verdienen. Als Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und vergleichbares Einkommen. Bei der teilweisen EM-Rente wird außerdem bestimmtes Krankengeld angerechnet. Pflegegeld, das Sie als Pflegeperson weitergeleitet bekommen, zählt dagegen nicht, solange es das Pflegegeld nicht übersteigt.

Was passiert, wenn Sie die Grenze überschreiten?

Die Rente fällt nicht komplett weg. Stattdessen wird ein Zwölftel des übersteigenden Betrags zu 40 % von der Monatsrente abgezogen (§ 96a Abs. 1a SGB VI).

Beispiel volle EM-Rente: Herr K. erhält 1.800 € volle EM-Rente und verdient im Jahr 25.000 €. Er liegt 4.236,25 € über der Grenze. Ein Zwölftel davon sind 353,02 €, davon 40 % sind 141,21 €. Seine Rente sinkt auf 1.658,79 €. Zusammen mit dem Hinzuverdienst hat er trotzdem deutlich mehr als ohne Job.

Beispiel teilweise EM-Rente: Frau L. bekommt 850,50 € teilweise EM-Rente und verdient 45.000 € im Jahr. Die Grenze liegt bei 41.527,50 €. Der Abzug beträgt 3.472,50 € ÷ 12 × 40 % = 115,75 €, die Rente also 734,75 €.

Erst wenn der Abzug die volle Rente erreicht, wird die Rente nicht mehr gezahlt. Der Anspruch selbst bleibt bestehen und lebt wieder auf, wenn der Verdienst sinkt.

Vorsicht: Die Arbeitszeit zählt mehr als das Geld

Die Hinzuverdienstgrenze sagt nur etwas über die Höhe des Geldes, nicht über den Umfang der Arbeit. Wer eine volle EM-Rente bezieht, weil er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, sollte auch tatsächlich unter drei Stunden täglich bleiben. Wer regelmäßig mehr arbeitet, riskiert, dass die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu prüft und die Rente entzieht. Bei der teilweisen EM-Rente ist die Grenze entsprechend sechs Stunden.

Sprechen Sie vor der Aufnahme einer Tätigkeit am besten mit der Rentenversicherung. Einen Hinzuverdienst müssen Sie ohnehin melden.

Was vom Hinzuverdienst netto bleibt

Auf den Verdienst aus einer Beschäftigung zahlen Sie die üblichen Sozialabgaben. Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen später Ihre Altersrente. Steuerlich werden Rente und Lohn zusammengerechnet. Dadurch kann die Rente, die allein steuerfrei geblieben wäre, steuerpflichtig werden. Mit dem Renten-Netto-Rechner sehen Sie, wie sich weitere Einkünfte auf Ihre Steuer auswirken.

Ihre Grenze berechnen

Im Erwerbsminderungsrente-Rechner tragen Sie Ihren geplanten Jahresverdienst ein. Die Grafik zeigt, ab welchem Betrag die Rente sinkt und um wie viel. Bei teilweiser Erwerbsminderung geben Sie zusätzlich die höchsten Entgeltpunkte eines Jahres aus den letzten 15 Jahren an. Diese finden Sie in Ihrem Versicherungsverlauf.

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