R

Erwerbsminderungsrente berechnen

Wenn Krankheit oder Behinderung das Arbeiten einschränkt, gibt die Erwerbsminderungsrente finanziellen Halt. Schätzen Sie hier Ihre volle oder teilweise EM-Rente — mit Zurechnungszeit, Abschlag und Hinzuverdienst nach dem Stand 2026.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertRentenwert & Grenzen 2026

Ihre Situation

Art der Erwerbsminderung

Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten — Rentenartfaktor 1,0.

Befristung

Zahlung ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt (§ 101 SGB VI).

Rentenanwartschaft

EP
40 Jahre Beitragszeiten

Mit 40 Jahren Beitrags- und Berücksichtigungszeiten (ohne Zurechnungszeit) gilt der Abschlag erst vor 63 statt vor 65.

Hinzuverdienst & Krankenversicherung

€
%
Kinder

Pflegeversicherung 3,6 %

Ihre Erwerbsminderungsrente (brutto)

1.722,76 €

pro Monat · Ohne Abschlag: 1.931,34 €

Auszahlung nach KV/PV

1.510,00 €

nach geschätzter Steuer

1.478,75 €

Rentenbeginn

08/2026

Alter bei Eintritt: 49 Jahre, 7 Monate

Abschlag

10,8 %

36 Monate · Zugangsfaktor 0,892

Zurechnungszeit

+15,42 EP

bis zum Alter von 66 Jahre, 3 Monate

Ohne Zurechnungszeit wären es nur 1.137,84 €. Altersrente ab 07/2043.

Ihre Hinzuverdienstgrenze: 20.763,75 € pro Kalenderjahr

Ihr Hinzuverdienst liegt unter der Grenze — die Rente wird in voller Höhe gezahlt.

Rente je nach Hinzuverdienst

Bis zur Grenze bleibt die Rente unverändert. Darüber sinkt sie um 40 % eines Zwölftels des übersteigenden Betrags.

So setzt sich Ihre Rente zusammen

Bisherige Entgeltpunkte30,0000
Durchschnitt je Jahr (Grundbewertung)0,9207
Monate Zurechnungszeit201
+ Entgeltpunkte aus Zurechnungszeit15,4220
= Entgeltpunkte gesamt45,4220
× Zugangsfaktor0,892
= persönliche Entgeltpunkte40,5164
× Rentenartfaktor1,0
× aktueller Rentenwert42,52 €
= Monatsrente vor Hinzuverdienst1.722,76 €
= Bruttorente1.722,76 €
− Krankenversicherung (KVdR)150,74 €
− Pflegeversicherung62,02 €
= Auszahlung1.510,00 €
− Einkommensteuer (Schätzung) (Besteuerungsanteil 84,0 %)31,25 €
nach geschätzter Steuer1.478,75 €

Annahmen & Hinweise

  • Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Entgeltpunkte bewertet (Grundbewertung). Die Rentenversicherung prüft zusätzlich eine Vergleichsbewertung und bewertet beitragsfreie Zeiten einzeln — das Ergebnis kann daher etwas abweichen.
  • Gerechnet wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (ab 1.7.2026). Künftige Rentenanpassungen sind nicht berücksichtigt.
  • Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (5 Jahre Wartezeit, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) werden als erfüllt unterstellt.
  • Netto: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Die Steuer ist geschätzt für den Fall, dass die Rente Ihr einziges Einkommen ist.

Ergebnis per E-Mail senden

War der Erwerbsminderungsrente-Rechner hilfreich?

Kaffee ausgeben ☕

Berechnen Sie, wie viel netto von Ihrer Rente bleibt

Renten-Netto-Rechner →

Ratgeber Erwerbsminderungsrente

Voraussetzungen, Antrag, Zurechnungszeit, Hinzuverdienst und Zuschlag verständlich erklärt

Erwerbsminderungsrente 2026: Voraussetzungen, Berechnung und HöheLeitartikel

Erwerbsminderungsrente 2026: Voraussetzungen, Berechnung und Höhe

Volle oder teilweise EM-Rente, Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate, Abschlag bis 10,8 % und Rentenwert 42,52 €: der vollständige Ratgeber mit Rechenbeispiel.

2026-09-249 Min. Lesezeit

Das könnte Sie auch interessieren

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Die Höhe hängt von Ihren Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit, dem Abschlag und der Art der Erwerbsminderung ab. Ein Beispiel: Mit 30 Entgeltpunkten und Eintritt der vollen Erwerbsminderung mit 50 Jahren kommen durch die Zurechnungszeit rund 15 Entgeltpunkte hinzu. Nach dem Abschlag von 10,8 % ergibt das bei einem Rentenwert von 42,52 € etwa 1.700 € brutto im Monat. Eine teilweise EM-Rente ist halb so hoch. Die durchschnittliche EM-Rente liegt deutlich darunter, weil viele Betroffene zuvor Lücken oder niedrige Einkommen hatten.

Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Die volle Rente hat den Rentenartfaktor 1,0, die teilweise 0,5. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz hat, kann trotzdem die volle Rente erhalten — man spricht dann von der Arbeitsmarktrente.

Die Zurechnungszeit stellt Sie so, als hätten Sie nach Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge gezahlt — und zwar im Durchschnitt Ihrer bisherigen Beiträge. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahren und 3 Monaten (§ 253a SGB VI). Sie steigt schrittweise und erreicht für Rentenbeginne ab 2031 das Alter von 67 Jahren. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, desto größer ist ihr Anteil an der Rente.

Für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 %. Weil bei einem Rentenbeginn vor 62 so gerechnet wird, als begänne die Rente mit 62, beträgt der Abschlag höchstens 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Wer 40 Jahre Beitrags- und Berücksichtigungszeiten hat, bekommt den Abschlag erst bei einem Rentenbeginn vor 63 (§ 77 Abs. 4). Der Abschlag gilt auch für die spätere Altersrente, soweit sie auf denselben Entgeltpunkten beruht.

2026 dürfen Sie bei voller EM-Rente 20.763,75 € im Kalenderjahr hinzuverdienen (3/8 der 14-fachen Bezugsgröße von 3.955 €). Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze bei mindestens 41.527,50 € — oder höher, wenn Sie in den letzten 15 Jahren vor der Erwerbsminderung gut verdient haben. Wird die Grenze überschritten, werden 40 % eines Zwölftels des übersteigenden Betrags von der Monatsrente abgezogen (§ 96a SGB VI). Beachten Sie: Bei voller Erwerbsminderung darf die Arbeitszeit trotzdem unter drei Stunden täglich bleiben.

In der Regel ja. EM-Renten werden für höchstens drei Jahre bewilligt und können verlängert werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Eine befristete Rente wird erst ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Unbefristet wird sie, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist — spätestens nach neun Jahren Befristung wird davon ausgegangen. Die Lücke bis zum Rentenbeginn überbrücken oft Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Pflichtversicherte zahlen auf die EM-Rente wie Altersrentner 7,3 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag sowie 3,6 % Pflegeversicherung (kinderlos 4,2 %). Bei 1.700 € Rente sind das rund 210 € im Monat. Die Rente ist außerdem mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginn-Jahres steuerpflichtig — 2026 mit 84 %. Solange die Rente Ihr einziges Einkommen ist, fällt oft nur wenig oder keine Einkommensteuer an.

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Erwerbsminderungsrente. Anschließend wird automatisch eine Regelaltersrente gezahlt, ohne dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen (§ 115 Abs. 3 SGB VI). Ihr liegen mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde (§ 88 SGB VI) — der Abschlag der EM-Rente bleibt also erhalten, die Zurechnungszeit aber auch. Mit der Altersrente entfallen auch die Hinzuverdienstgrenzen.