Die gute Nachricht zuerst
Viele Anlegerinnen und Anleger gehen davon aus, dass von jeder Entnahme aus dem Depot ein Viertel an das Finanzamt geht. Das stimmt nicht. Steuerpflichtig ist nur der Teil der Entnahme, der auf Kursgewinne und Erträge entfällt. Das Geld, das Sie selbst eingezahlt haben, bekommen Sie steuerfrei zurück. Dazu kommen Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung funktioniert (Stand: 24. September 2026).
Die Bausteine der Besteuerung
- Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d Einkommensteuergesetz).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer. Zusammen ergeben sich 26,375 %.
- Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern, bezogen auf die Abgeltungsteuer. Weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer mindert, liegt die Gesamtbelastung bei rund 27,8 % bzw. 28,0 %.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (mehr als 50 % Aktien) sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktien) 15 % (§ 20 Investmentsteuergesetz).
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € im Jahr für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz). Erteilen Sie Ihrer Bank dafür einen Freistellungsauftrag.
Wie groß ist der Gewinnanteil?
Entscheidend ist, wie viel Gewinn in jeder Entnahme steckt. Ein Beispiel: Sie haben über die Jahre 180.000 € in einen Aktienfonds eingezahlt, das Depot ist heute 300.000 € wert. Der Gewinnanteil beträgt 120.000 € von 300.000 €, also 40 %. Verkaufen Sie Anteile im Wert von 1.500 €, sind rund 600 € davon Gewinn.
Genau genommen rechnet Ihre Bank nach dem FIFO-Prinzip (first in, first out): Zuerst werden die ältesten Anteile verkauft, die oft den höchsten Gewinnanteil haben. Unser Entnahmeplan-Rechner vereinfacht das mit dem durchschnittlichen Einstandswert, also dem Gewinnanteil des gesamten Depots. Über die gesamte Laufzeit gleicht sich das weitgehend aus; in den ersten Jahren kann die tatsächliche Steuer bei FIFO höher sein.
Beispielrechnung für ein Jahr
Annahmen: 300.000 € Depot, 40 % Gewinnanteil, Aktienfonds, 4 % Rendite, 1.500 € Entnahme im Monat, Sparerpauschbetrag 1.000 €, keine Kirchensteuer.
| Schritt | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Entnahmen (12 × 1.500 €) | 18.000 € |
| davon Gewinnanteil (ca. 40–41 %) | ca. 7.300 € |
| abzüglich 30 % Teilfreistellung | ca. 5.100 € |
| abzüglich Sparerpauschbetrag | ca. 4.100 € |
| Steuer (26,375 %) | ca. 1.100 € |
Von 18.000 € Entnahmen gehen also rund 1.100 € an das Finanzamt, gut 6 %. Bei einem Mischfonds wären es rund 1.400 €, bei einem Fonds ohne Teilfreistellung rund 1.700 €. Ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit 2.000 € Sparerpauschbetrag zahlt im Aktienfonds-Beispiel nur rund 840 €.
Warum die Steuer mit der Zeit steigt
Während Sie entnehmen, wächst der verbleibende Rest weiter. Gleichzeitig ziehen Sie mit jeder Entnahme einen Teil Ihres Einstandswerts heraus. Der Gewinnanteil im Depot steigt deshalb von Jahr zu Jahr, und damit auch der steuerpflichtige Teil jeder Entnahme. Kurz vor Ende eines Entnahmeplans kann ein Großteil jeder Auszahlung Gewinn sein. Der Rechner zeigt diese Entwicklung in der Jahrestabelle.
Netto planen: Wie viel muss ich brutto entnehmen?
Wer mit einem festen Betrag auf dem Konto rechnet, sollte netto planen. Aktivieren Sie im Rechner die Option „Betrag gilt nach Steuern“. Dann wird jeden Monat so viel verkauft, dass nach Abzug der Steuer genau Ihr Wunschbetrag ankommt. Das Kapital reicht dadurch etwas kürzer, die Planung ist aber ehrlicher.
Was der Rechner nicht abbildet
- Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert, die beim späteren Verkauf angerechnet wird. Sie verschiebt Steuern zeitlich nach vorn, ändert die Gesamtbelastung aber nur wenig.
- Verlustverrechnung: Verluste aus anderen Anlagen können Ihre Steuer senken.
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung eine Besteuerung zum niedrigeren Satz beantragen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auch auf Kapitalerträge Beiträge.
Fazit
Die Steuer auf einen Entnahmeplan ist meist deutlich niedriger als befürchtet, weil nur der Gewinnanteil zählt und Teilfreistellung sowie Sparerpauschbetrag zusätzlich entlasten. Rechnen Sie Ihr eigenes Szenario im Entnahmeplan-Rechner durch. Wie die Vorabpauschale in der Ansparphase wirkt, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner. Die Angaben ersetzen keine Steuerberatung.
