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Elterngeld für Selbstständige: Berechnung & Besonderheiten

Redaktion
11 Min. Lesezeit
2026-02-16
Elterngeld für Selbstständige: Berechnung & Besonderheiten

Elterngeld für Selbstständige: Die Besonderheiten

Selbstständige haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Die Berechnung unterscheidet sich jedoch deutlich, da kein monatliches Bruttogehalt vorliegt, sondern der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit herangezogen wird.

Einkommensermittlung: Der entscheidende Unterschied

Bei Angestellten wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) herangezogen. Bei Selbstständigen wird stattdessen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums verwendet — also in der Regel der Steuerbescheid des Vorjahres.

Gewinnermittlung

Der maßgebliche Gewinn ist der im Steuerbescheid festgestellte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Betriebsausgaben werden abgezogen, Privatentnahmen nicht berücksichtigt. Bei stark schwankenden Einkünften kann dies zu einem deutlich höheren oder niedrigeren Elterngeld führen als erwartet.

Häufige Fallstricke

Steuerbescheid nicht rechtzeitig vorhanden: Ohne aktuellen Steuerbescheid wird vorläufig berechnet und später angepasst. Das kann zu Rückforderungen führen. Betriebsausgaben vergessen: Alle abzugsfähigen Betriebsausgaben senken den Gewinn und damit das Elterngeld. Tipp: Vor der Geburt betriebliche Investitionen prüfen.

Teilzeit als Selbstständige/r

Selbstständige können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Einkünfte aus der Teilzeittätigkeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Bei ElterngeldPlus kann sich eine moderate Teilzeittätigkeit besonders lohnen, da die Deckelungsregel greift.

Optimierungstipps für Selbstständige

1. Steuerbescheid rechtzeitig beantragen: Je aktueller der Steuerbescheid, desto besser spiegelt er Ihr tatsächliches Einkommen wider.

2. Gewinn im Bemessungszeitraum optimieren: Verschiebbare Betriebsausgaben ggf. in den Bemessungszeitraum verlegen, um den Gewinn zu maximieren.

3. Vorauszahlungen anpassen: Die Steuervorauszahlungen sollten vor der Elternzeit angepasst werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

4. ElterngeldPlus nutzen: Besonders für Selbstständige, die ihre Tätigkeit nicht komplett einstellen möchten, ist ElterngeldPlus häufig attraktiver.