Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Einkommensverlust teilweise ausgleichen, wenn sich Mutter oder Vater (oder beide) eine Auszeit vom Beruf nehmen oder die Arbeitszeit reduzieren, um das Kind zu betreuen. Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und hat seitdem das frühere Erziehungsgeld abgelöst.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf Elterngeld, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut, in Deutschland lebt und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet. Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studierende und auch für Eltern ohne vorheriges Einkommen.
Einkommensgrenze seit 2025
Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze: Paare mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 € und Alleinerziehende über 150.000 € haben keinen Anspruch mehr. Die frühere Grenze lag bei 300.000 € (Paare) bzw. 250.000 € (Alleinerziehende). Diese deutliche Absenkung betrifft vor allem Doppelverdiener-Paare mit gehobenen Einkommen.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt in mehreren Schritten und basiert auf dem sogenannten Elterngeld-Netto — einem vereinfachten Nettoeinkommen, das sich vom regulären Gehalts-Netto unterscheidet.
Schritt 1: Elterngeld-Netto ermitteln
Zunächst wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) ermittelt. Davon werden pauschale Abzüge abgezogen: Einkommensteuer (nach individuellem Steuersatz), Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuer), Kirchensteuer (falls zutreffend, 8% in BW/BY, 9% sonst), Krankenversicherung (pauschal 9%), Rentenversicherung (pauschal 10%), Arbeitslosenversicherung (pauschal 2%) und Pflegeversicherung (pauschal 2%).
Schritt 2: Ersatzrate bestimmen
Die Ersatzrate bestimmt, welcher Anteil des Elterngeld-Nettos als Elterngeld ausgezahlt wird. Sie liegt je nach Einkommen zwischen 65% und 100%: Bei einem Netto ab 1.240 € beträgt die Rate 65%, bei 1.200-1.239 € sind es 66%, bei unter 1.200 € steigt die Rate stufenweise bis auf 100% bei sehr geringem Einkommen.
Schritt 3: Grenzen und Boni anwenden
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € (Minimum, auch ohne Voreinkommen) und 1.800 € (Maximum) pro Monat. Dazu kommen ggf. der Geschwisterbonus (+10%, min. 75 €) und der Mehrlingszuschlag (+300 € pro weiterem Kind).
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus vs. Kombination
Basiselterngeld
Das klassische Modell: Bis zu 1.800 €/Monat für maximal 14 Monate (12 + 2 Partnermonate). Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beziehen. Die 2 Partnermonate verfallen, wenn nicht beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen.
ElterngeldPlus
Zahlt die Hälfte des Basiselterngeldes (max. 900 €/Monat), dafür aber doppelt so lange. Besonders attraktiv für Eltern, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchten. Jeder Basismonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.
Kombination
Viele Eltern kombinieren beide Varianten: Zunächst einige Monate Basiselterngeld mit vollem Bezug, dann Wechsel zu ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit. Diese Strategie maximiert sowohl die monatlichen Zahlungen als auch die Gesamtdauer.
Der Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Seit der Reform 2024 ist der Bonus flexibler: Die Monate müssen nicht mehr am Stück genommen werden, und die Arbeitszeit darf in einzelnen Monaten abweichen.
Elterngeld und Teilzeit
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (seit September 2021 erhöht von 30 Stunden). Bei Teilzeitarbeit wird das Elterngeld auf Basis der Einkommensdifferenz berechnet: (Elterngeld-Netto vor Geburt) minus (Netto aus Teilzeit) × Ersatzrate.
Optimierungstipps
1. Steuerklassenwechsel: Wechseln Sie 7+ Monate vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse III, um das Elterngeld-Netto zu maximieren.
2. Einmalzahlungen verschieben: Weihnachtsgeld und Boni werden bei der Elterngeld-Berechnung nicht berücksichtigt — sie mindern das Elterngeld-Netto nicht.
3. Kombination nutzen: Starten Sie mit Basiselterngeld (höhere monatliche Zahlung) und wechseln Sie dann zu ElterngeldPlus mit Teilzeit.
4. Partnerschaftsbonus sichern: Wenn beide Eltern 24-32 Std./Woche arbeiten, gibt es 4 Extra-Monate ElterngeldPlus für jeden.
5. Geschwisterbonus prüfen: Haben Sie ein Kind unter 3 oder zwei Kinder unter 6? Dann steht Ihnen ein Zuschlag von 10% (min. 75 €) zu.
Elterngeld beantragen
Der Antrag wird nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht. Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Unser Tipp: Bereiten Sie den Antrag bereits vor der Geburt vor und reichen Sie ihn schnellstmöglich ein. Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate), Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit, ggf. Steuerbescheid (bei Selbstständigen).
