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Grundfreibetrag 2026: wie viel bleibt steuerfrei?

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-09-08
Grundfreibetrag 2026: wie viel bleibt steuerfrei?

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Grundfreibetrag 2026: wie viel bleibt steuerfrei?

Der Grundfreibetrag ist die vielleicht wichtigste Zahl des deutschen Steuerrechts: Bis zu ihr bleibt Einkommen vollständig unbesteuert. Für 2026 beträgt er 12.348 Euro pro Person. Gegenüber 2025, als 12.096 Euro galten, ist das eine Anhebung um 252 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro, weil der Splittingtarif die Steuer auf dem halbierten gemeinsamen Einkommen ermittelt.

Warum der Betrag jedes Jahr steigt

Der Grundfreibetrag ist kein politisches Geschenk, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht. Das steuerliche Existenzminimum darf nicht besteuert werden — der Staat muss jenen Teil des Einkommens freistellen, den ein Mensch zum Leben braucht. Wie hoch dieses Existenzminimum ist, ermittelt die Bundesregierung regelmäßig im Existenzminimumbericht anhand von Regelsätzen, Wohnkosten und Heizkosten. Steigen diese Kosten, muss der Grundfreibetrag nachziehen. Deshalb wird er praktisch jedes Jahr angehoben, meist zusammen mit einer Verschiebung der übrigen Tarifzonen.

Was die Anhebung konkret bringt

Die Wirkung einer Grundfreibetragserhöhung lässt sich gut abschätzen: Sie entspricht grob dem zusätzlich freigestellten Betrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 252 Euro mehr Freibetrag sind das je nach Einkommen zwischen rund 35 Euro im Jahr für Geringverdiener mit 14 Prozent Grenzsteuersatz und gut 105 Euro für Steuerpflichtige im Spitzensteuersatz. Wer zusätzlich noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer zahlt, spart entsprechend etwas mehr. Wie groß der Effekt bei Ihnen ausfällt, zeigt Ihnen der Einkommensteuer-Rechner, wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen eintragen.

Wichtig zu verstehen: Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den nur Geringverdiener erhalten. Er ist in den Tarif eingearbeitet und wirkt bei jedem Steuerpflichtigen — auch bei jemandem mit 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bleiben die ersten 12.348 Euro steuerfrei. Der Unterschied liegt nur darin, dass der Freibetrag bei hohen Einkommen einen kleineren Anteil des Gesamteinkommens ausmacht.

Grundfreibetrag und Rente

Für Rentnerinnen und Rentner ist der Grundfreibetrag die entscheidende Schwelle. Besteuert wird nicht die gesamte Rente, sondern nur der Rentenanteil, der sich aus dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres ergibt. Liegt dieser steuerpflichtige Teil nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben unter 12.348 Euro, fällt keine Einkommensteuer an. Genau deshalb bleiben viele Bestandsrenten steuerfrei, während Neurentner mit höherem Besteuerungsanteil eher eine Steuererklärung abgeben müssen.

Grundfreibetrag für Studierende und Nebenjobs

Auch Studierende und Auszubildende profitieren. Wer neben dem Studium arbeitet und im Jahr weniger als den Grundfreibetrag verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Wurde trotzdem Lohnsteuer einbehalten — was bei schwankenden Monatslöhnen häufig passiert —, holt man sich das Geld über die Steuererklärung vollständig zurück. Da zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen werden, liegt die praktische Grenze sogar bei rund 13.600 Euro Bruttojahreslohn.

Nicht verwechseln: Grundfreibetrag und Pauschbeträge

Der Grundfreibetrag wird oft mit anderen Beträgen durcheinandergebracht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro senkt die Einkünfte, bevor der Tarif greift. Der Sparer-Pauschbetrag betrifft ausschließlich Kapitalerträge und wirkt im System der Abgeltungsteuer. Der Kinderfreibetrag, der 2026 bei 9.756 Euro liegt, wird gegen das Kindergeld von 259 Euro monatlich gegengerechnet und nur dann angesetzt, wenn er für die Familie günstiger ist. Der Grundfreibetrag dagegen ist unmittelbar in die Tarifformel des § 32a EStG eingebaut und muss nirgends beantragt werden.

Was passiert knapp oberhalb der Grenze

Ein verbreiteter Irrtum lautet, dass mit dem Überschreiten des Grundfreibetrags plötzlich das gesamte Einkommen steuerpflichtig würde. Das Gegenteil ist der Fall: Besteuert wird nur der übersteigende Teil, und zwar zunächst mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Bei 13.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen also 652 Euro im steuerpflichtigen Bereich, was zu einer Steuer von deutlich unter 100 Euro führt. Erst mit wachsendem Abstand zum Freibetrag steigt der Satz spürbar an.

Freibetrag optimal ausnutzen

Wer knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kann mit gezielten Abzügen häufig komplett steuerfrei bleiben. Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Beiträge zu einer Berufsvertretung, Spenden und Vorsorgeaufwendungen mindern das zu versteuernde Einkommen unmittelbar. Bei Ehepaaren kommt hinzu, dass ein ungenutzter Teil des Freibetrags des einen Partners über den Splittingtarif dem anderen zugutekommt. Probieren Sie im Einkommensteuer-Rechner aus, wie stark zusätzliche Werbungskosten und Sonderausgaben Ihre Steuer drücken — bei niedrigen Einkommen ist der Effekt oft überraschend groß.

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