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E-Auto-Prämie 2026 berechnen

Wie viel Kaufprämie bekommen Sie 2026 für Ihr neues Elektroauto? Prüfen Sie Anspruch und Höhe in Sekunden — Grundprämie, Familienbonus und Einkommensbonus.

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Stand 2026
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Ihre Angaben

45.000 € / Jahr

Angerechnet werden maximal 2 Kinder (Familienbonus & höhere Einkommensgrenze).

Ihr Ergebnis

Sie sind antragsberechtigt

Ihre voraussichtliche Kaufprämie

4.500 €

Maximal möglich für diese Konstellation: 4.500 €.

So setzt sich Ihre Prämie zusammen

  • Grundprämie

    Grundbetrag für ein förderfähiges Neufahrzeug (BEV / FCEV).

    3.000 €

  • Familienbonus

    500 € je Kind unter 18 — für 1 angerechnete Kinder.

    500 €

  • Einkommensbonus

    Bonus für ein zvE bis 60.000 € pro Jahr.

    1.000 €

  • Gesamtprämie

    4.500 €

Ihre Einkommensgrenze: 85.000 €

80.000 € Basis + 5.000 € für angerechnete Kinder.

Wichtig zu wissen

  • Haltefrist: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden. Ein früherer Verkauf kann zur Rückforderung führen.
  • Antrag: Die Förderung wird seit dem 19.5.2026 gewährt, für Neufahrzeuge (Klasse M1) mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1.1.2026.
  • Fördertopf: Rund 3 Mrd. € stehen für den Zeitraum 2026–2029 bereit (ca. 800.000 Fahrzeuge). Es gilt das Windhundprinzip — wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Der Topf ist begrenzt. Wer die Prämie sicher nutzen möchte, sollte den Antrag frühzeitig stellen.
Hinweis zur Berechnung: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis der offiziellen Eckwerte 2026. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und Ihr Steuerbescheid. Kein Rechtsanspruch, keine Steuerberatung.

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Ratgeber: E-Auto-Förderung 2026

Alles zur neuen Kaufprämie — Anspruch, Antrag und Fallstricke.

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € — wer bekommt wie viel?
Leitartikel

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € — wer bekommt wie viel?

Der komplette Ratgeber zur neuen E-Auto-Kaufprämie 2026: Grundprämie, Familienbonus, Einkommensbonus, Einkommensgrenzen und Antrag Schritt für Schritt.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Für ein reines Elektroauto (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) beträgt die Grundprämie 3.000 €. Dazu kommen bis zu 1.000 € Familienbonus (500 € je Kind unter 18, maximal zwei Kinder) und 1.000 € Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Einkommen bis 60.000 €. In der Summe sind so bis zu 6.000 € möglich. Für Plug-in-Hybride (PHEV) oder Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (REEV) liegt die Grundprämie bei 1.500 €, das Maximum bei 4.500 €.

Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage, auf die Ihre Einkommensteuer berechnet wird — nicht Ihr Bruttolohn. Es ergibt sich, nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge vom Einkommen abgezogen wurden. Als grobe Orientierung liegt das zvE oft rund 20 bis 30 Prozent unter dem Bruttojahreslohn. Den exakten Wert finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid unter der Zeile "zu versteuerndes Einkommen".

Antragsberechtigt sind Personen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 € pro Jahr. Diese Grenze steigt um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, angerechnet werden maximal zwei Kinder. Mit zwei Kindern liegt die Obergrenze also bei 90.000 €. Liegt Ihr zvE darüber, besteht kein Anspruch auf die Kaufprämie.

Der Einkommensbonus ist ein fester Betrag von 1.000 €. Er wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen 60.000 € pro Jahr nicht übersteigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Ihr zvE bei 30.000 € oder bei 58.000 € liegt — der Bonus beträgt in beiden Fällen 1.000 €. Ab einem zvE über 60.000 € entfällt der Einkommensbonus, die Grundprämie bleibt aber bis zur Obergrenze erhalten.

Gefördert werden neue Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M1 mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1.1.2026. Reine Batteriefahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) erhalten die volle Grundprämie, Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (REEV) die halbe. Gebrauchtwagen und Fahrzeuge, die vor 2026 zugelassen wurden, sind nicht förderfähig.

Es gilt eine Haltefrist von 36 Monaten. Das Fahrzeug muss also nach der Zulassung mindestens drei Jahre auf Sie zugelassen bleiben. Wird es vorher verkauft, abgemeldet oder ins Ausland verbracht, kann die Förderstelle die ausgezahlte Prämie ganz oder anteilig zurückfordern. Wer einen kurzfristigen Wiederverkauf plant, sollte das bei der Antragstellung berücksichtigen.

Die Förderung wird seit dem 19.5.2026 gewährt. Der Antrag wird bei der zuständigen Förderstelle gestellt, in der Regel online nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Sie benötigen Nachweise wie den Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung und Angaben zum Einkommen. Da der Fördertopf begrenzt ist, empfiehlt sich ein früher Antrag.

Ja. Für den Zeitraum 2026 bis 2029 stehen rund 3 Milliarden Euro bereit, was etwa 800.000 Fahrzeugen entspricht. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben — wer zuerst einen vollständigen Antrag stellt, wird zuerst berücksichtigt. Ist der Topf ausgeschöpft, endet die Förderung, auch wenn der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben.

Für private Käufer mindert die Prämie schlicht den Kaufpreis und ist selbst keine steuerpflichtige Einnahme. Bei gewerblicher oder betrieblicher Nutzung gelten gesonderte Regeln, etwa zur Minderung der Anschaffungskosten und Abschreibungsgrundlage. Klären Sie betriebliche Fälle im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung. Diese Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Regionale Zuschüsse einzelner Länder oder Kommunen — etwa für eine Wallbox — betreffen einen anderen Fördergegenstand und lassen sich häufig ergänzend nutzen. Eine doppelte Bundesförderung für dasselbe Fahrzeug ist dagegen ausgeschlossen. Prüfen Sie die Bedingungen jedes Programms genau, bevor Sie mehrere Anträge stellen.