Die 0,25%-Regelung: Ein enormer Steuervorteil
Für Arbeitnehmer mit Firmenwagen ist die 0,25%-Regelung einer der attraktivsten Gründe für ein Elektroauto. Statt 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen (wie bei Verbrennern), fällt für E-Autos nur 0,25% an. Das kann monatlich mehrere hundert Euro Steuerersparnis bedeuten.
Wie funktioniert die Regelung?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den Privatanteil als geldwerten Vorteil versteuern. Die 1%-Regelung für Verbrenner bedeutet: 1% des Bruttolistenpreises wird monatlich zum Bruttolohn addiert und normal versteuert. Für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro gilt stattdessen nur 0,25% (bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025; davor lag die Grenze bei 70.000 Euro). Für teurere E-Autos liegt der Satz bei 0,5%.
Rechenbeispiel: Konkrete Zahlen
Nehmen wir ein E-Auto mit 40.000 Euro Bruttolistenpreis und einen Verbrenner mit 35.000 Euro im Vergleich. E-Auto: 0,25% von 40.000 Euro = 100 Euro/Monat geldwerter Vorteil. Verbrenner: 1% von 35.000 Euro = 350 Euro/Monat geldwerter Vorteil.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% ergibt sich: E-Auto: 100 Euro × 42% = 42 Euro Steuerbelastung/Monat. Verbrenner: 350 Euro × 42% = 147 Euro Steuerbelastung/Monat. Monatliche Ersparnis: 105 Euro. Jährliche Ersparnis: 1.260 Euro. Über 5 Jahre Firmenwagen-Nutzung: 6.300 Euro.
Dazu kommt die Fahrten-Wohnung-Arbeitsstätte-Pauschale. Auch hier wird beim E-Auto nur ein Viertel angesetzt: 0,0075% pro Kilometer (statt 0,03% für Verbrenner). Bei 20 km einfacher Strecke ergibt das beim E-Auto (40.000 Euro): 60 Euro/Monat statt 210 Euro/Monat beim Verbrenner (35.000 Euro). Der Unterschied beim geldwerten Vorteil kann bei langen Arbeitswegen über 250 Euro monatlich betragen.
Voraussetzungen und Grenzen
Die Regelung gilt für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride profitieren nur mit 0,5%, und auch nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km. Der Bruttolistenpreis darf für den 0,25%-Satz maximal 100.000 Euro betragen (Anschaffung nach dem 30. Juni 2025). Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 angeschafft werden.
Auch für den Arbeitgeber attraktiv
Für Arbeitgeber ist das E-Auto als Firmenwagen ebenfalls interessant: Die Leasingraten sind gesunken, die Betriebskosten sind niedriger, und die Gesamtbetriebskosten (TCO) können günstiger sein als beim Verbrenner. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Ladestrom steuerfrei bereitstellen, was als zusätzlicher Benefit attraktiv ist.
Fazit: Firmenwagen-Nutzer profitieren am meisten
Für Firmenwagen-Nutzer ist die Rechnung 2026 eindeutig: Das E-Auto als Dienstwagen spart über die Haltedauer tausende Euro an Steuern. In Kombination mit den niedrigeren Betriebskosten und der KFZ-Steuer-Befreiung ist es für die meisten Arbeitnehmer die wirtschaftlich beste Wahl. Nutzen Sie unseren TCO-Rechner, um Ihre persönliche Ersparnis zu berechnen.
