III/V vs. IV/IV: Die zwei Optionen
Verheiratete Arbeitnehmer können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen III/V und IV/IV wählen. Die Kombination beeinflusst die monatliche Steuerlast – nicht die jährliche Gesamtsteuer, die über die Steuererklärung ausgeglichen wird.
Wann lohnt sich III/V?
Die Kombination III/V eignet sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Faustregel: Verdient ein Partner weniger als 40 % des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich III/V. Der Klasse-III-Partner profitiert vom doppelten Grundfreibetrag und hat deutlich weniger monatliche Abzüge. Der Klasse-V-Partner hat dafür höhere Abzüge.
Wann ist IV/IV besser?
Bei ähnlichem Einkommen (40–60 % Verhältnis) ist IV/IV die fairere Wahl. Beide Partner haben einen gleichmäßigen Steuerabzug, und es gibt keine bösen Überraschungen bei der Steuererklärung. Seit 2010 gibt es auch IV-Faktor, bei dem das Finanzamt die Steuerlast präziser verteilt.
Konkretes Beispiel
Partner A verdient 5.000 € brutto, Partner B verdient 2.000 € brutto: Bei III/V: Partner A (Klasse III) erhält ca. 3.600 € netto, Partner B (Klasse V) erhält ca. 1.350 € netto. Zusammen: 4.950 € netto. Bei IV/IV: Partner A erhält ca. 3.150 € netto, Partner B erhält ca. 1.500 € netto. Zusammen: 4.650 € netto.
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit beim zuständigen Finanzamt möglich. Seit 2020 ist der Wechsel mehrfach im Jahr erlaubt (vorher nur einmal). Der Antrag kann formlos gestellt werden, beide Partner müssen unterschreiben. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.
Wichtig: Steuererklärung nicht vergessen
Bei der Kombination III/V ist eine Steuererklärung Pflicht. Da Klasse III unterjährig zu wenig Steuern abführt und Klasse V zu viel, wird der Ausgleich über die Jahressteuererklärung vorgenommen. Planen Sie eventuelle Nachzahlungen ein.
