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Steuerklassen erklärt: Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-01-20
Steuerklassen erklärt: Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?

Die 6 Steuerklassen in Deutschland

Das deutsche Steuersystem kennt sechs Lohnsteuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt abgezogen wird. Die Steuerklasse beeinflusst nicht die jährliche Gesamtsteuerlast (die wird über die Steuererklärung ermittelt), sondern nur die monatliche Verteilung.

Steuerklasse I – Standard für Ledige

Steuerklasse I ist die häufigste Steuerklasse. Sie gilt automatisch für alle ledigen, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag 2026 von 12.084 € und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € werden berücksichtigt. Bei 3.500 € brutto bleiben in Klasse I etwa 2.350 € netto.

Steuerklasse II – Alleinerziehende

Steuerklasse II steht Alleinerziehenden zu, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und keinen Partner im Haushalt haben. Der Vorteil: Zusätzlich zum Grundfreibetrag wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € (+ 240 € je weiteres Kind) berücksichtigt. Das bringt rund 60–120 € mehr Netto pro Monat im Vergleich zu Klasse I.

Steuerklasse III – Verheiratete (höheres Einkommen)

Steuerklasse III lohnt sich für den Partner mit dem deutlich höheren Einkommen in einer Ehe. Durch das Ehegattensplitting wird der doppelte Grundfreibetrag angewendet, was die monatliche Steuerlast erheblich senkt. Der Nachteil: Der andere Partner muss Klasse V nehmen und hat dort höhere Abzüge.

Steuerklasse IV – Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Wenn beide Partner ähnlich verdienen, ist Klasse IV/IV die fairere Wahl. Jeder erhält den einfachen Grundfreibetrag. Seit 2010 gibt es auch die Option IV-Faktor, bei der das Finanzamt einen individuellen Faktor berechnet, der die Steuerlast genauer verteilt.

Steuerklasse V – Verheiratete (niedrigeres Einkommen)

Klasse V ist der Gegenpart zu Klasse III. Es werden keine Grundfreibeträge berücksichtigt, die monatlichen Abzüge sind entsprechend hoch. Das Ziel: Der Haushalt profitiert insgesamt über Klasse III/V, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse VI – Zweit- und Nebenjob

Wer neben dem Hauptjob einen zweiten Arbeitsvertrag hat, erhält für den Nebenjob automatisch Klasse VI. Hier werden keine Freibeträge angerechnet – die Steuerbelastung ist am höchsten. Minijobs bis 538 € sind davon nicht betroffen, da sie pauschal versteuert werden.

Welche Kombination ist am besten?

Die optimale Steuerklassen-Kombination hängt vom Einkommensverhältnis beider Partner ab. Faustregel: Verdient ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich III/V. Bei annähernd gleichem Einkommen ist IV/IV oder IV-Faktor besser. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Vergleich für eine individuelle Berechnung.