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Midijob, Minijob, Vollzeit: Was bleibt netto bei welchem Einkommen?

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-20
Midijob, Minijob, Vollzeit: Was bleibt netto bei welchem Einkommen?

Minijob: Bis 538 € steuerfrei

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist auf 538 € monatlich begrenzt (2026). Das Besondere: Für den Arbeitnehmer fallen keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an (mit Opt-out aus der Rentenversicherung). Die vollen 538 € sind brutto gleich netto.

Midijob: 538,01 € bis 2.000 € (Übergangsbereich)

Im Übergangsbereich (Midijob) steigen die Sozialversicherungsbeiträge schrittweise an. Bei 538,01 € zahlen Sie nur minimale Beiträge, bei 2.000 € gelten die vollen Sätze. Zusätzlich fällt ab einem gewissen Einkommen Lohnsteuer an (abhängig von der Steuerklasse). Bei 1.500 € brutto in Steuerklasse I bleiben ca. 1.250 € netto.

Vollzeit: Ab ca. 2.000 € volle Abzüge

Ab der Midijob-Grenze von 2.000 € gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge. Zusammen mit der Einkommensteuer gehen je nach Steuerklasse 33–42 % des Bruttos an Abzüge. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I bleiben ca. 2.350 € netto (ca. 67 %). Bei 5.000 € brutto sind es ca. 3.200 € netto (ca. 64 %).

Übergangszone: Jeder Euro zählt

Der Übergang vom Minijob zum Midijob birgt eine wichtige Schwelle: Verdienen Sie auch nur 1 € mehr als 538 €, fallen plötzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings steigen diese im Übergangsbereich nur langsam an – ein Verdienst von 600 € brutto ergibt ca. 570 € netto. Der reale Nettoverlust ist also gering.

Welches Modell passt zu mir?

Minijob: Ideal als Nebenverdienst oder für Studierende. Kein Sozialversicherungsschutz (außer Rentenversicherung mit Opt-in). Midijob: Guter Kompromiss zwischen Verdienst und Abgaben. Voller Sozialversicherungsschutz bei reduzierten Beiträgen. Vollzeit: Maximaler Verdienst und voller Sozialversicherungsschutz, aber auch maximale Abgabenlast.