Minijob: Bis 603 € steuerfrei
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist auf 603 € monatlich begrenzt (2026). Das Besondere: Für den Arbeitnehmer fallen keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an (mit Opt-out aus der Rentenversicherung). Die vollen 603 € sind brutto gleich netto.
Midijob: 603,01 € bis 2.000 € (Übergangsbereich)
Im Übergangsbereich (Midijob) steigen die Sozialversicherungsbeiträge schrittweise an. Bei 603,01 € zahlen Sie nur minimale Beiträge, bei 2.000 € gelten die vollen Sätze. Zusätzlich fällt ab einem gewissen Einkommen Lohnsteuer an (abhängig von der Steuerklasse). Bei 1.500 € brutto in Steuerklasse I bleiben ca. 1.250 € netto.
Vollzeit: Ab ca. 2.000 € volle Abzüge
Ab der Midijob-Grenze von 2.000 € gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge. Zusammen mit der Einkommensteuer gehen je nach Steuerklasse 33–42 % des Bruttos an Abzüge. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I bleiben ca. 2.350 € netto (ca. 67 %). Bei 5.000 € brutto sind es ca. 3.200 € netto (ca. 64 %).
Übergangszone: Jeder Euro zählt
Der Übergang vom Minijob zum Midijob birgt eine wichtige Schwelle: Verdienen Sie auch nur 1 € mehr als 603 €, fallen plötzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings steigen diese im Übergangsbereich nur langsam an – ein Verdienst von 650 € brutto ergibt ca. 620 € netto. Der reale Nettoverlust ist also gering.
Welches Modell passt zu mir?
Minijob: Ideal als Nebenverdienst oder für Studierende. Kein Sozialversicherungsschutz (außer Rentenversicherung mit Opt-in). Midijob: Guter Kompromiss zwischen Verdienst und Abgaben. Voller Sozialversicherungsschutz bei reduzierten Beiträgen. Vollzeit: Maximaler Verdienst und voller Sozialversicherungsschutz, aber auch maximale Abgabenlast.
