Was ist ein Brutto-Netto-Rechner?
Ein Brutto-Netto-Rechner berechnet, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Nettoeinkommen übrig bleibt. In Deutschland ist die Differenz zwischen Brutto und Netto besonders groß – typischerweise bleiben nur 55–65 % des Bruttogehalts als Netto übrig.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
Einkommensteuer (Lohnsteuer)
Die Einkommensteuer ist der größte Einzelabzug vom Bruttogehalt. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem mit vier Zonen: Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.084 € – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % auf maximal 45 % (ab 277.826 € zu versteuerndes Einkommen).
Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Steuerklasse I gilt für Ledige, Klasse III/V für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen, Klasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 wurde er für rund 90 % der Steuerzahler abgeschafft: Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Einkommensteuer jährlich (Einzelveranlagung). In einer Milderungszone wird der Soli schrittweise auf den vollen Satz angehoben.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse I bedeutet dies rund 25–35 € monatlich. Ein Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Krankenversicherung (GKV)
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (je 7,3 %). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 % in 2026), ebenfalls hälftig geteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 66.150 € jährlich – Einkommen darüber wird nicht zusätzlich belastet.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %, hälftig geteilt (je 9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 96.600 € jährlich (einheitlich Ost/West seit 2025). Selbständige und Beamte können von der Rentenversicherungspflicht befreit sein.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz beträgt 2,6 %, hälftig geteilt (je 1,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der der Rentenversicherung (96.600 €).
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz beträgt 3,6 % in 2026, hälftig geteilt (je 1,8 %). Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Abschlag von 0,25 % pro Kind (bis zum 5. Kind). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 66.150 €.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der Grundfreibetrag steigt von 11.784 € auf 12.084 € – das bedeutet 300 € mehr steuerfreies Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen: KV/PV von 62.100 € auf 66.150 €, RV/ALV von 90.600 € auf 96.600 €. Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt von 3,4 % auf 3,6 %.
Steuerklassen im Detail
**Steuerklasse I** gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Sie berücksichtigt den Grundfreibetrag und die Standard-Pauschalen.
**Steuerklasse II** gilt für Alleinerziehende und gewährt zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind).
**Steuerklasse III** ist für verheiratete Arbeitnehmer mit dem höheren Einkommen. Durch das Ehegattensplitting wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, was zu deutlich weniger Lohnsteuerabzug führt.
**Steuerklasse IV** ist für verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichem Einkommen. Jeder Partner erhält den einfachen Grundfreibetrag.
**Steuerklasse V** ist der Gegenpart zu Klasse III – der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat höhere Abzüge.
**Steuerklasse VI** gilt für den Zweitjob. Hier werden keine Freibeträge berücksichtigt, die Steuerbelastung ist am höchsten.
Tipps für mehr Netto
1. **Steuerklasse optimieren**: Verheiratete sollten prüfen, ob III/V oder IV/IV günstiger ist. Unser Steuerklassen-Vergleich zeigt den Unterschied für Ihr konkretes Einkommen.
2. **Steuerfreibeträge eintragen lassen**: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das bringt sofort mehr Netto im Monat.
3. **Kirchensteuer prüfen**: Ein Kirchenaustritt spart je nach Einkommen 25–100 € monatlich. Die Entscheidung sollte aber nicht nur finanziell getroffen werden.
4. **Gehaltsverhandlung führen**: 500 € mehr Brutto bedeuten je nach Steuerklasse 250–350 € mehr Netto. Nutzen Sie unseren Rechner, um den genauen Nettoeffekt einer Gehaltserhöhung zu berechnen.
5. **Betriebliche Altersvorsorge**: Beiträge zur bAV werden vom Brutto abgezogen und senken damit die Steuer- und Sozialversicherungslast. Bis zu 302 € monatlich sind 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei.
