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Gehaltsrechner 2026: So viel bleibt netto von deinem Brutto

Redaktion
12 Min. Lesezeit
2026-01-15
Gehaltsrechner 2026: So viel bleibt netto von deinem Brutto

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Brutto-Netto-Rechner

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Was ist ein Brutto-Netto-Rechner?

Ein Brutto-Netto-Rechner berechnet, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Nettoeinkommen übrig bleibt. In Deutschland ist die Differenz zwischen Brutto und Netto besonders groß – typischerweise bleiben nur 55–65 % des Bruttogehalts als Netto übrig.

Die wichtigsten Abzüge im Überblick

Einkommensteuer (Lohnsteuer)

Die Einkommensteuer ist der größte Einzelabzug vom Bruttogehalt. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem mit vier Zonen: Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % auf maximal 45 % (ab 277.826 € zu versteuerndes Einkommen).

Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Steuerklasse I gilt für Ledige, Klasse III/V für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen, Klasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 wurde er für rund 90 % der Steuerzahler abgeschafft: Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Einkommensteuer jährlich (Einzelveranlagung). In einer Milderungszone wird der Soli schrittweise auf den vollen Satz angehoben.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse I bedeutet dies rund 25–35 € monatlich. Ein Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Krankenversicherung (GKV)

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (je 7,3 %). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 % in 2026), ebenfalls hälftig geteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 € jährlich – Einkommen darüber wird nicht zusätzlich belastet.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt 18,6 %, hälftig geteilt (je 9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 € jährlich (einheitlich Ost/West seit 2025). Selbständige und Beamte können von der Rentenversicherungspflicht befreit sein.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz beträgt 2,6 %, hälftig geteilt (je 1,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der der Rentenversicherung (101.400 €).

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz beträgt 3,6 % in 2026, hälftig geteilt (je 1,8 %). Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem zweiten Kind gibt es einen Abschlag von 0,25 % pro Kind (bis zum 5. Kind). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 €.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 € auf 12.348 € – das bedeutet 252 € mehr steuerfreies Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen: KV/PV von 66.150 € auf 69.750 €, RV/ALV von 96.600 € auf 101.400 €. Der Pflegeversicherungsbeitrag bleibt bei 3,6 %.

Steuerklassen im Detail

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Sie berücksichtigt den Grundfreibetrag und die Standard-Pauschalen.

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende und gewährt zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind).

Steuerklasse III ist für verheiratete Arbeitnehmer mit dem höheren Einkommen. Durch das Ehegattensplitting wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, was zu deutlich weniger Lohnsteuerabzug führt.

Steuerklasse IV ist für verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichem Einkommen. Jeder Partner erhält den einfachen Grundfreibetrag.

Steuerklasse V ist der Gegenpart zu Klasse III – der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat höhere Abzüge.

Steuerklasse VI gilt für den Zweitjob. Hier werden keine Freibeträge berücksichtigt, die Steuerbelastung ist am höchsten.

Tipps für mehr Netto

1. Steuerklasse optimieren: Verheiratete sollten prüfen, ob III/V oder IV/IV günstiger ist. Unser Steuerklassen-Vergleich zeigt den Unterschied für Ihr konkretes Einkommen.

2. Steuerfreibeträge eintragen lassen: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das bringt sofort mehr Netto im Monat.

3. Kirchensteuer prüfen: Ein Kirchenaustritt spart je nach Einkommen 25–100 € monatlich. Die Entscheidung sollte aber nicht nur finanziell getroffen werden.

4. Gehaltsverhandlung führen: 500 € mehr Brutto bedeuten je nach Steuerklasse 250–350 € mehr Netto. Nutzen Sie unseren Rechner, um den genauen Nettoeffekt einer Gehaltserhöhung zu berechnen.

5. Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zur bAV werden vom Brutto abgezogen und senken damit die Steuer- und Sozialversicherungslast. Bis zu 302 € monatlich sind 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei.

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