Erst die Wohnung, dann der Antrag?
Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, die Wohnungssuche läuft — und irgendwann fällt der Begriff BAB. Viele Azubis beantragen die Berufsausbildungsbeihilfe erst, wenn das erste Konto-Minus da ist. Das kostet Geld, denn die Leistung wird nicht beliebig rückwirkend gezahlt. Dieser Beitrag zeigt, wann und wie Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen Sie brauchen und was bei der ersten eigenen Wohnung zu beachten ist.
Der richtige Zeitpunkt
Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Ausbildung. Wird er später gestellt, zahlt die Agentur für Arbeit rückwirkend höchstens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist. Starten Sie am 1. August und beantragen die BAB erst im Oktober, sind August und September verloren. Fehlen noch Unterlagen, stellen Sie den Antrag trotzdem rechtzeitig und reichen die Nachweise nach.
So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort — online über das Serviceportal der Bundesagentur, persönlich oder telefonisch über die gebührenfreie Servicenummer.
Diese Unterlagen brauchen Sie
1. Ausbildungsvertrag mit Angabe der Vergütung,
2. Mietvertrag oder Bestätigung der Unterkunft,
3. Nachweise über Fahrkosten, zum Beispiel Preis der Monatskarte,
4. Einkommensnachweise der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr, in der Regel der Steuerbescheid,
5. gegebenenfalls Nachweise über Geschwister, eigene Kinder oder eine Ehe.
Ihre Eltern füllen dafür eigene Formularteile zu ihrem Einkommen aus. Verzögern sie die Abgabe, verzögert sich auch Ihr Bescheid.
Wenn die Eltern nicht mitmachen
Nicht alle Eltern unterstützen, und manche verweigern die Auskunft. Dann hilft § 68 SGB III: Die Agentur kann die BAB vorausleisten, also ohne Anrechnung des Elternbeitrags zahlen, wenn Ihre Ausbildung sonst gefährdet ist. Die Eltern werden in der Regel angehört, und der Unterhaltsanspruch geht auf die Agentur über. Sie selbst müssen dann nicht gegen Ihre Eltern vorgehen.
Bewilligung und Weiterbewilligung
Bewilligt wird meist für 18 Monate. Vor Ablauf stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag — am besten zwei Monate vorher, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft. Steigt Ihre Vergütung, ziehen Sie um oder brechen die Ausbildung ab, müssen Sie das sofort melden. Zu viel gezahlte BAB wird sonst zurückgefordert.
Die erste eigene Wohnung finanzieren
Im Bedarf ist eine feste Unterkunftspauschale von 380 Euro enthalten. Höhere Mieten werden nicht zusätzlich übernommen. Rechnen Sie deshalb vor der Unterschrift unter den Mietvertrag durch, ob Vergütung plus BAB für Miete, Nebenkosten, Strom, Internet und Lebensmittel reichen. Ein WG-Zimmer oder ein Platz im Azubi-Wohnheim ist oft die realistischere Wahl.
Ein einfacher Budgetplan hilft: Tragen Sie auf der Einnahmenseite die Netto-Vergütung, die geschätzte BAB und gegebenenfalls Unterhalt oder Kindergeld ein, auf der Ausgabenseite Warmmiete, Strom, Handy, Versicherungen, Lebensmittel und Fahrkosten. Bleibt kein Puffer für unerwartete Ausgaben, sollten Sie eine günstigere Unterkunft in Betracht ziehen.
Und was ist mit Wohngeld?
Wohngeld kommt für Azubis mit BAB-Anspruch meist nicht infrage. Nach § 20 Abs. 2 WoGG besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAB oder BAföG dem Grunde nach zusteht — selbst wenn die BAB wegen Ihres Einkommens null beträgt. Leben Sie dagegen mit Personen ohne solchen Anspruch zusammen, kann die Lage anders sein; eine erste Einschätzung gibt der Wohngeld-Rechner.
Bevor Sie den Antrag stellen, schätzen Sie Ihre BAB mit dem BAB-Rechner. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erklärt der Beitrag BAB-Anspruch: Voraussetzungen.
