Was wird aus meinem Riester-Vertrag?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026) wird die Riester-Rente für Neuabschlüsse abgelöst. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Produkte anbieten, neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr. Millionen bestehender Verträge laufen aber weiter. Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten Riester-Sparerinnen und -Sparer haben (Stand 24. September 2026).
Option 1: Weiterführen mit Bestandsschutz
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag nach den bisherigen Förderregeln weiterführen. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihr Vertrag günstige Konditionen hat, etwa einen hohen garantierten Rechnungszins aus früheren Jahren, oder wenn die Kosten bereits weitgehend bezahlt sind. Bei vielen älteren Verträgen wurden die Abschlusskosten in den ersten Jahren verrechnet; ein Wechsel würde diese Vorleistung nicht zurückholen.
Option 2: Wechsel ins neue Fördersystem
Nach den Informationen zur Reform soll ein Wechsel in das neue Fördersystem optional möglich sein. Dann gelten die neuen Zulagen: 50 Cent pro Euro bis 360 €, 25 Cent pro Euro bis 1.800 €, höchstens 540 € Grundzulage, dazu bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind. Wer Kinder hat oder bisher die Riester-Mindesteigenbeiträge nur mit Mühe erreicht hat, kann davon profitieren. Wie der Wechsel technisch abläuft und ob Kosten anfallen, hängt von Ihrem Anbieter und Ihrem Vertrag ab.
Option 3: Wechsel ins Standardprodukt
Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte muss – mit Ausnahme der Bausparkassen – zusätzlich ein Standardprodukt anbieten. Das Standarddepot ist einfach aufgebaut, für den Online-Abschluss gedacht und legt in einem Lebenszyklusmodell an: Je näher der Ruhestand rückt, desto mehr Geld wird von chancenreichen in sicherere Anlagen umgeschichtet. Die Effektivkosten sind auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Wer in ein Standardprodukt wechselt, fällt automatisch unter das neue Fördersystem. Zusätzlich ist ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen.
Alte und neue Förderung im Vergleich
Bei Riester hing die volle Grundzulage davon ab, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen; wer weniger zahlte, bekam die Zulage nur anteilig. Im neuen System ist die Förderung dagegen direkt an den eigenen Beitrag gekoppelt: Jeder Euro bis 360 € bringt 50 Cent, jeder weitere Euro bis 1.800 € bringt 25 Cent. Das ist leichter zu verstehen und belohnt gerade kleine Beiträge. Hinzu kommt die Kinderzulage von 1 € pro Euro bis 300 € je Kind, die schon mit 25 € im Monat voll ausgeschöpft ist. Neu ist außerdem, dass Selbstständige förderberechtigt sind. Und statt einer Pflicht zur vollen Beitragsgarantie gibt es künftig die Wahl zwischen Produkten mit 100-Prozent-Garantie, mit 80-Prozent-Garantie und Depots ganz ohne Garantie.
Diese Fragen sollten Sie vor einem Wechsel klären
- Welche Kosten hat mein bestehender Vertrag noch? Die laufenden Kosten sind entscheidend, nicht die bereits bezahlten.
- Welche Garantien gebe ich auf? Ein alter Vertrag mit hoher Garantieverzinsung kann wertvoller sein, als er aussieht.
- Wie hoch ist meine neue Förderung? Vergleichen Sie die bisherige Riester-Zulage mit der neuen Grund- und Kinderzulage.
- Wie viele Jahre bis zur Rente? Je länger die Laufzeit, desto stärker wirken Renditechancen ohne Garantiepflicht.
- Fallen Wechselkosten an? Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich nach allen Kosten.
Eine Faustregel
Junge Sparerinnen und Sparer mit langer Restlaufzeit, Familien mit Kindern und Verträge mit hohen laufenden Kosten sind typische Kandidaten für einen Wechsel. Ältere Verträge mit hohen Garantien und kurzer Restlaufzeit sind dagegen oft besser im Bestand aufgehoben. Eine pauschale Antwort gibt es nicht; im Zweifel hilft eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Was das neue System bei Ihrem Beitrag bringt, rechnen Sie mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch. Alle Regeln der Reform finden Sie im Leitfaden Altersvorsorgedepot 2027. Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Rechtsberatung.
