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Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot: Ab 65, bis 85 und was die Steuer davon nimmt

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-09-24
Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot: Ab 65, bis 85 und was die Steuer davon nimmt

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Vom Sparen zum Auszahlen

Das Altersvorsorgedepot ist für das Alter gedacht, und das merkt man an den Auszahlungsregeln. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156; Stand 24. September 2026) gelten klare Vorgaben, wann und wie Sie an Ihr Geld kommen und wie es besteuert wird.

Frühestens ab 65

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Bis dahin ist das Kapital gebunden. Das unterscheidet das Altersvorsorgedepot deutlich von einem freien Depot, auf das Sie jederzeit zugreifen können.

Drei Wege der Auszahlung

  • Auszahlungsplan: Das Kapital wird in monatlichen Raten ausgezahlt, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Das restliche Guthaben bleibt angelegt und kann weiter wachsen. Das Risiko: Wer deutlich älter als 85 wird, hat das Geld womöglich schon aufgebraucht.
  • Lebenslange Rente: Wer sich gegen Langlebigkeit absichern möchte, kann eine Leibrente wählen. Die monatliche Zahlung ist dann niedriger, dafür aber lebenslang.
  • Teilauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden, etwa für eine Renovierung oder eine größere Anschaffung.

Ein Rechenbeispiel

Eine 35-Jährige spart ab 2027 monatlich 150 € bis 67. Bei 6 % Rendite vor Kosten und 0,8 % Kosten ergibt unsere Modellrechnung einen Depotwert von rund 186.000 €. Ein Auszahlungsplan von 67 bis 85 bringt bei gleichbleibender Rendite rund 1.300 € brutto im Monat. Wählt sie stattdessen die maximale Teilauszahlung, kann sie zu Rentenbeginn rund 56.000 € entnehmen; die monatlichen Raten fallen dann entsprechend niedriger aus.

Nachgelagerte Besteuerung

In der Ansparphase bleiben Erträge und Kursgewinne im Depot steuerfrei. Dafür werden die Auszahlungen im Alter als sonstige Einkünfte mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das Prinzip: Was in der Ansparphase gefördert wurde, wird in der Auszahlungsphase besteuert.

  • Geförderte Beiträge und Zulagen: Die daraus entstehenden Auszahlungen sind voll steuerpflichtig.
  • Beiträge über 1.800 € im Jahr: Sie wurden nicht gefördert; hier ist nach unserem vereinfachten Modell nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
  • Persönlicher Steuersatz: Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt der Steuersatz oft geringer aus als im Berufsleben.

Im Beispiel oben bleiben bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20 % von rund 1.300 € brutto etwa 1.050 € netto. Ob zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab; das bildet unser Rechner nicht ab.

Auszahlungsplan oder lebenslange Rente?

Der Auszahlungsplan ist flexibler und bringt in den ersten Jahren meist höhere Raten, weil kein Aufschlag für die Absicherung eines langen Lebens einkalkuliert werden muss. Das restliche Kapital bleibt investiert und kann weiter Erträge erwirtschaften, schwankt aber auch mit den Märkten. Die lebenslange Rente dagegen nimmt Ihnen das Risiko ab, das Geld zu überleben: Sie zahlt, solange Sie leben, und ist planbar. Dafür fällt die monatliche Zahlung niedriger aus. Viele entscheiden sich für eine Mischung: einen Teil als Einmalbetrag für größere Ausgaben zu Rentenbeginn, den Rest als laufende Auszahlung. Wer gesund ist und in einer langlebigen Familie aufwächst, sollte die Leibrente ernsthaft prüfen; wer Flexibilität schätzt und weitere Einkünfte hat, fährt mit dem Auszahlungsplan oft gut.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente planen

Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ergänzt die gesetzliche Rente. Wie hoch diese voraussichtlich ausfällt, schätzen Sie mit dem Rentenrechner. Ihre persönliche Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot berechnen Sie mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner. Alle Angaben sind Modellrechnungen ohne Gewähr und keine Steuerberatung.

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