Wohngeld für Rentner 2026: Anspruch, Berechnung & Tipps

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-02-10
Wohngeld für Rentner 2026: Anspruch, Berechnung & Tipps

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Warum Rentner besonders häufig Anspruch haben

Rentnerinnen und Rentner gehören zu den größten Empfängergruppen von Wohngeld. Das liegt daran, dass viele Renten relativ niedrig sind, während die Wohnkosten gerade in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die durchschnittliche Altersrente lag 2025 bei rund 1.100 Euro netto für Männer und rund 800 Euro netto für Frauen in den alten Bundesländern. Viele Rentner geben mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete aus.

Wohngeld vs. Grundsicherung im Alter

Rentner mit sehr niedrigem Einkommen stehen vor der Wahl zwischen Wohngeld und Grundsicherung im Alter (SGB XII). Die Grundsicherung im Alter übernimmt ähnlich wie Bürgergeld den kompletten Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten, ist aber mit einer deutlich strengeren Vermögensanrechnung verbunden. Wohngeld lohnt sich in der Regel, wenn die Rente über dem Grundsicherungsniveau liegt, also bei einer Rente von etwa 800 bis 1.500 Euro netto für Alleinstehende.

Welches Einkommen wird bei Rentnern angerechnet?

Bei der Wohngeldberechnung für Rentner werden alle Einkünfte berücksichtigt: gesetzliche Rente (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente), Betriebsrente, private Rentenversicherung, Riester-Rente (Auszahlungen), Zinsen und Kapitalerträge sowie eventuelle Nebeneinkünfte. Wichtig: Von der gesetzlichen Rente wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen, bevor das Einkommen angerechnet wird.

Besondere Freibeträge für Rentner

Grundrentenaufschlag

Wer den Grundrentenaufschlag erhält (seit 2021 für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen), profitiert beim Wohngeld: Der Grundrentenaufschlag wird als Einkommen angerechnet, kann aber durch den erhöhten Freibetrag teilweise kompensiert werden.

Schwerbehindertenfreibetrag

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 hat oder pflegebedürftig ist und zu Hause bzw. teilstationär gepflegt wird, erhält einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr (§ 17 Nr. 1 WoGG), der den Anspruch deutlich erhöhen kann. Ein GdB von 50 allein reicht dafür nicht. Tipp: Prüfen Sie, ob ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung sinnvoll ist.

Pflegegeld

Pflegegeld nach SGB XI (Pflegeversicherung) wird nicht als Einkommen beim Wohngeld angerechnet. Rentner, die Pflegegeld beziehen, können also trotzdem Wohngeld erhalten, ohne dass das Pflegegeld die Berechnung beeinflusst.

Rechenbeispiel: Rentnerin, alleinstehend

Rente: 1.050 Euro netto (nach KV/PV), Kaltmiete: 480 Euro, Nebenkosten: 80 Euro, Wohnort: Mietstufe III, GdB 100. Anrechenbares Einkommen: ca. 820 Euro (nach Pauschalen und Schwerbehindertenfreibetrag). Anrechenbare Miete: 480 Euro (unter der Höchstgrenze). Voraussichtliches Wohngeld: ca. 220 Euro pro Monat, also 2.640 Euro pro Jahr.

Antragstellung für Rentner

Der Antrag erfolgt genauso wie für alle anderen: bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Als Einkommensnachweis genügt in der Regel der Rentenbescheid. Zusätzlich benötigen Sie Mietvertrag, Personalausweis und Kontoauszüge. Viele Seniorenbüros und Sozialverbände bieten kostenlose Hilfe beim Ausfüllen des Antrags an.

Häufige Fehler bei Rentnern

Zu spät beantragen: Viele Rentner wissen nicht, dass sie Anspruch haben, und verschenken Monate oder sogar Jahre an Wohngeld. Betriebsrente vergessen: Alle Einkünfte müssen angegeben werden, auch Betriebsrenten und private Renten. Schwerbehinderung nicht angeben: Der GdB-Freibetrag wird nur gewährt, wenn er beantragt wird. Grundsicherung nicht prüfen: Wenn die Rente sehr niedrig ist, kann Grundsicherung im Alter insgesamt günstiger sein als Wohngeld.

Fazit: Wohngeld als wichtige Stütze im Alter

Für Rentner mit einer Rente zwischen 800 und 1.500 Euro netto ist Wohngeld oft eine entscheidende finanzielle Unterstützung. Es kann die Wohnkostenbelastung deutlich senken und dazu beitragen, dass Rentner in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem Rechner und stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.

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