Warum Rentner besonders haeufig Anspruch haben
Rentnerinnen und Rentner gehoeren zu den groessten Empfaengergruppen von Wohngeld. Das liegt daran, dass viele Renten relativ niedrig sind, waehrend die Wohnkosten gerade in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die durchschnittliche Altersrente lag 2025 bei rund 1.100 Euro netto fuer Maenner und rund 800 Euro netto fuer Frauen in den alten Bundeslaendern. Viele Rentner geben mehr als 40 Prozent ihres Einkommens fuer Miete aus.
Wohngeld vs. Grundsicherung im Alter
Rentner mit sehr niedrigem Einkommen stehen vor der Wahl zwischen Wohngeld und Grundsicherung im Alter (SGB XII). Die Grundsicherung im Alter uebernimmt aehnlich wie Buergergeld den kompletten Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten, ist aber mit einer deutlich strengeren Vermoegensanrechnung verbunden. Wohngeld lohnt sich in der Regel, wenn die Rente ueber dem Grundsicherungsniveau liegt, also bei einer Rente von etwa 800 bis 1.500 Euro netto fuer Alleinstehende.
Welches Einkommen wird bei Rentnern angerechnet?
Bei der Wohngeldberechnung fuer Rentner werden alle Einkuenfte beruecksichtigt: gesetzliche Rente (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente), Betriebsrente, private Rentenversicherung, Riester-Rente (Auszahlungen), Zinsen und Kapitalertraege sowie eventuelle Nebeneinkuenfte. Wichtig: Von der gesetzlichen Rente wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen, bevor das Einkommen angerechnet wird.
Besondere Freibetraege fuer Rentner
Grundrentenaufschlag
Wer den Grundrentenaufschlag erhaelt (seit 2021 fuer langjaerig Versicherte mit niedrigem Einkommen), profitiert beim Wohngeld: Der Grundrentenaufschlag wird als Einkommen angerechnet, kann aber durch den erhoehten Freibetrag teilweise kompensiert werden.
Schwerbehindertenfreibetrag
Viele aeltere Menschen haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Dies berechtigt zu einem zusaetzlichen Freibetrag bei der Wohngeldberechnung, der den Anspruch deutlich erhoehen kann. Tipp: Pruefen Sie, ob ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung sinnvoll ist.
Pflegegeld
Pflegegeld nach SGB XI (Pflegeversicherung) wird nicht als Einkommen beim Wohngeld angerechnet. Rentner, die Pflegegeld beziehen, koennen also trotzdem Wohngeld erhalten, ohne dass das Pflegegeld die Berechnung beeinflusst.
Rechenbeispiel: Rentnerin, alleinstehend
Rente: 1.050 Euro netto (nach KV/PV), Kaltmiete: 480 Euro, Nebenkosten: 80 Euro, Wohnort: Mietstufe III, GdB 50. Anrechenbares Einkommen: ca. 820 Euro (nach Pauschalen und Schwerbehindertenfreibetrag). Anrechenbare Miete: 480 Euro (unter der Hoechstgrenze). Voraussichtliches Wohngeld: ca. 220 Euro pro Monat, also 2.640 Euro pro Jahr.
Antragstellung fuer Rentner
Der Antrag erfolgt genauso wie fuer alle anderen: bei der zustaendigen Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Als Einkommensnachweis genuegt in der Regel der Rentenbescheid. Zusaetzlich benoetigen Sie Mietvertrag, Personalausweis und Kontoauszuege. Viele Seniorenbueros und Sozialverbaende bieten kostenlose Hilfe beim Ausfuellen des Antrags an.
Haeufige Fehler bei Rentnern
Zu spaet beantragen: Viele Rentner wissen nicht, dass sie Anspruch haben, und verschenken Monate oder sogar Jahre an Wohngeld. Betriebsrente vergessen: Alle Einkuenfte muessen angegeben werden, auch Betriebsrenten und private Renten. Schwerbehinderung nicht angeben: Der GdB-Freibetrag wird nur gewaehrt, wenn er beantragt wird. Grundsicherung nicht pruefen: Wenn die Rente sehr niedrig ist, kann Grundsicherung im Alter insgesamt guenstiger sein als Wohngeld.
Fazit: Wohngeld als wichtige Stuetze im Alter
Fuer Rentner mit einer Rente zwischen 800 und 1.500 Euro netto ist Wohngeld oft eine entscheidende finanzielle Unterstuetzung. Es kann die Wohnkostenbelastung deutlich senken und dazu beitragen, dass Rentner in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben koennen. Pruefen Sie Ihren Anspruch mit unserem Rechner und stellen Sie den Antrag so frueh wie moeglich.
