Mietstufen in Deutschland erklärt: Was bedeutet Mietstufe I–VII?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-02-01
Mietstufen in Deutschland erklärt: Was bedeutet Mietstufe I–VII?

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Was sind Mietstufen?

Mietstufen sind eine Klassifizierung der Gemeinden in Deutschland nach ihrem örtlichen Mietniveau. Es gibt sieben Stufen: I (günstig) bis VII (sehr teuer). Die Einteilung wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle zwei Jahre aktualisiert und basiert auf statistischen Erhebungen der Durchschnittsmieten.

Warum gibt es Mietstufen?

Die Mietstufen sorgen dafür, dass das Wohngeld an die regionalen Mietunterschiede angepasst wird. Wer in München lebt, hat deutlich höhere Mietkosten als jemand in einer ländlichen Region Sachsens. Ohne Mietstufen wäre das Wohngeld entweder in teuren Städten zu niedrig oder in günstigen Regionen unangemessen hoch.

Die sieben Mietstufen im Überblick

Mietstufe I — Günstige Wohnlagen

Hierzu gehören viele ländliche Gebiete in den neuen Bundesländern, im Saarland und in strukturschwachen Regionen. Beispiele: Landkreis Greiz (Thüringen), Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt), Landkreis Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz). Die maximale anrechenbare Miete für einen Einpersonenhaushalt liegt bei etwa 360 Euro.

Mietstufe II/III — Unteres bis mittleres Niveau

Mittelgroße Städte und viele Kreisstädte fallen in diese Kategorien. Beispiele: Dresden (II), Leipzig (III), Erfurt (III), Magdeburg (II), Chemnitz (I). Die Höchstgrenzen liegen für eine Person bei etwa 390 bis 430 Euro.

Mietstufe IV/V — Gehoben

Größere Städte und wirtschaftsstarke Regionen: Köln (V), Hamburg (VI), Nürnberg (IV), Hannover (IV), Bremen (III). Die Höchstgrenzen für eine Person liegen bei etwa 460 bis 510 Euro.

Mietstufe VI/VII — Teuer bis sehr teuer

Die teuersten Städte Deutschlands: München (VII), Stuttgart (VI), Frankfurt am Main (VI), Düsseldorf (V), Freiburg (VI). Einige oberbayerische Gemeinden erreichen ebenfalls Stufe VII. Die Höchstgrenzen für eine Person reichen bis etwa 590 Euro.

Wie finde ich meine Mietstufe?

Am einfachsten nutzen Sie unseren Wohngeld-Rechner: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und die Mietstufe wird automatisch erkannt. Alternativ können Sie die offizielle Mietstufen-Liste des Bundesministeriums einsehen oder bei Ihrer Wohngeldstelle nachfragen.

Auswirkungen auf das Wohngeld — Rechenbeispiel

Ein Einpersonenhaushalt mit 1.200 Euro netto und 500 Euro Kaltmiete in Mietstufe III: Die maximale anrechenbare Miete beträgt ca. 430 Euro, es werden also nur 430 Euro angesetzt. Ergebnis: ca. 120 Euro Wohngeld im Monat. Derselbe Haushalt in Mietstufe VI: Die maximale anrechenbare Miete beträgt ca. 550 Euro, es werden 500 Euro angesetzt (tatsächliche Miete). Ergebnis: ca. 180 Euro Wohngeld im Monat.

Was tun bei falscher Mietstufen-Zuordnung?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Mietstufe nicht zum tatsächlichen Mietpreisniveau Ihrer Gemeinde passt, zum Beispiel nach einer Gemeindefusion oder bei schnell steigenden Mieten. In solchen Fällen können Sie die Wohngeldstelle darauf hinweisen, aber die Mietstufe wird zentral festgelegt und kann nicht individuell angepasst werden. Die nächste Aktualisierung erfolgt regulär alle zwei Jahre.

Mietstufen und Umzug

Planen Sie einen Umzug in eine andere Stadt, ändert sich Ihre Mietstufe. Ein Umzug von Mietstufe II nach Mietstufe V erhöht die maximale anrechenbare Miete, was potenziell zu höherem Wohngeld führt. Allerdings steigt meist auch die tatsächliche Miete. Nutzen Sie unseren Rechner, um vor einem Umzug die Auswirkungen auf Ihr Wohngeld zu simulieren.

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