Was sind Mietstufen?
Mietstufen sind eine Klassifizierung der Gemeinden in Deutschland nach ihrem oertlichen Mietniveau. Es gibt sieben Stufen: I (guenstig) bis VII (sehr teuer). Die Einteilung wird vom Bundesministerium fuer Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle zwei Jahre aktualisiert und basiert auf statistischen Erhebungen der Durchschnittsmieten.
Warum gibt es Mietstufen?
Die Mietstufen sorgen dafuer, dass das Wohngeld an die regionalen Mietunterschiede angepasst wird. Wer in Muenchen lebt, hat deutlich hoehere Mietkosten als jemand in einer laendlichen Region Sachsens. Ohne Mietstufen waere das Wohngeld entweder in teuren Staedten zu niedrig oder in guenstigen Regionen unangemessen hoch.
Die sieben Mietstufen im Ueberblick
Mietstufe I — Guenstige Wohnlagen
Hierzu gehoeren viele laendliche Gebiete in den neuen Bundeslaendern, im Saarland und in strukturschwachen Regionen. Beispiele: Landkreis Greiz (Thueringen), Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt), Landkreis Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz). Die maximale anrechenbare Miete fuer einen Einpersonenhaushalt liegt bei etwa 360 Euro.
Mietstufe II/III — Unteres bis mittleres Niveau
Mittelgrosse Staedte und viele Kreisstaedte fallen in diese Kategorien. Beispiele: Dresden (II), Leipzig (III), Erfurt (III), Magdeburg (II), Chemnitz (I). Die Hoechstgrenzen liegen fuer eine Person bei etwa 390 bis 430 Euro.
Mietstufe IV/V — Gehoben
Groessere Staedte und wirtschaftsstarke Regionen: Koeln (V), Hamburg (VI), Nuernberg (IV), Hannover (IV), Bremen (III). Die Hoechstgrenzen fuer eine Person liegen bei etwa 460 bis 510 Euro.
Mietstufe VI/VII — Teuer bis sehr teuer
Die teuersten Staedte Deutschlands: Muenchen (VII), Stuttgart (VI), Frankfurt am Main (VI), Duesseldorf (V), Freiburg (VI). Einige oberbayerische Gemeinden erreichen ebenfalls Stufe VII. Die Hoechstgrenzen fuer eine Person reichen bis etwa 590 Euro.
Wie finde ich meine Mietstufe?
Am einfachsten nutzen Sie unseren Wohngeld-Rechner: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und die Mietstufe wird automatisch erkannt. Alternativ koennen Sie die offizielle Mietstufen-Liste des Bundesministeriums einsehen oder bei Ihrer Wohngeldstelle nachfragen.
Auswirkungen auf das Wohngeld — Rechenbeispiel
Ein Einpersonenhaushalt mit 1.200 Euro netto und 500 Euro Kaltmiete in Mietstufe III: Die maximale anrechenbare Miete betraegt ca. 430 Euro, es werden also nur 430 Euro angesetzt. Ergebnis: ca. 120 Euro Wohngeld im Monat. Derselbe Haushalt in Mietstufe VI: Die maximale anrechenbare Miete betraegt ca. 550 Euro, es werden 500 Euro angesetzt (tatsaechliche Miete). Ergebnis: ca. 180 Euro Wohngeld im Monat.
Was tun bei falscher Mietstufen-Zuordnung?
In seltenen Faellen kann es vorkommen, dass die Mietstufe nicht zum tatsaechlichen Mietpreisniveau Ihrer Gemeinde passt, zum Beispiel nach einer Gemeindefusion oder bei schnell steigenden Mieten. In solchen Faellen koennen Sie die Wohngeldstelle darauf hinweisen, aber die Mietstufe wird zentral festgelegt und kann nicht individuell angepasst werden. Die naechste Aktualisierung erfolgt regulaer alle zwei Jahre.
Mietstufen und Umzug
Planen Sie einen Umzug in eine andere Stadt, aendert sich Ihre Mietstufe. Ein Umzug von Mietstufe II nach Mietstufe V erhoeht die maximale anrechenbare Miete, was potenziell zu hoeherem Wohngeld fuehrt. Allerdings steigt meist auch die tatsaechliche Miete. Nutzen Sie unseren Rechner, um vor einem Umzug die Auswirkungen auf Ihr Wohngeld zu simulieren.
