Die Heizungsförderung für Wärmepumpen 2026 im Detail
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument für den Heizungstausch in Deutschland. Seit 2024 beantragen private Eigentümer den Heizungszuschuss bei der KfW (Programm 458, Zuschuss ohne Kreditprüfung); das BAFA ist weiterhin für andere Einzelmaßnahmen wie die Gebäudehülle zuständig. Zum 21. Juli 2026 wurde die Heizungsförderung neu geregelt.
Die Grundförderung beträgt pauschal 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt für alle Wärmepumpen-Typen, sofern sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen: Die Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen, eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 muss vorliegen, und ein hydraulischer Abgleich muss durchgeführt werden. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt (bis Juli 2026: 30.000 Euro). Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro hinzu, ab der siebten je 8.000 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus: Plus 16 Prozent
Der Klimageschwindigkeitsbonus soll Eigentümer motivieren, möglichst schnell von fossilen Heizungen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Er beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 Prozent (vorher 20 Prozent) und steht nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Gefördert wird der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus jedes halbe Jahr (1. Februar und 1. August) um 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer den vollen Bonus mitnehmen will, sollte also möglichst bald handeln. Der Bonus entfällt nicht, wenn die alte Heizung defekt ist, solange sie zum Zeitpunkt des Antrags noch reparierbar wäre.
Der Einkommensbonus: Plus 10 bis 40 Prozent für niedrige und mittlere Einkommen
Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem und mittlerem Einkommen und ist seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Leben Kinder im Haushalt, erhöhen sich die Grenzen einmalig um 10.000 Euro. Als Nachweis dient der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres. Leben mehrere Personen im Haushalt, werden die Einkommen addiert.
In der Praxis bedeutet dies: Ein Rentnerpaar mit einer Bruttorente von jeweils 1.800 Euro monatlich (= 43.200 Euro brutto pro Jahr) kommt nach Abzug des steuerfreien Rentenanteils, der Pauschbeträge und der Vorsorgeaufwendungen oft unter die 40.000-Euro-Grenze und kann 30 Prozent Einkommensbonus beanspruchen, bei niedrigeren Renten unter 30.000 Euro sogar 40 Prozent. Auch Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen können profitieren.
Maximale Förderung: So kombinieren Sie die Boni optimal
Die Kombination aller drei Förderbestandteile ergibt theoretisch bis zu 86 Prozent (30 plus 16 plus 40), wird für Selbstnutzer jedoch bei 80 Prozent gedeckelt (vorher 70 Prozent). Das ist die höchstmögliche Förderquote. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro bedeutet dies einen Zuschuss von 22.400 Euro. Vermieter und andere Nicht-Selbstnutzer erhalten nur die Grundförderung von 30 Prozent.
Die optimale Strategie hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie eine alte Gas- oder Ölheizung besitzen und ein zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 Euro haben, können Sie die volle 80-Prozent-Förderung erreichen. Wenn Sie nur die Grundförderung und den Klimabonus nutzen können (46 Prozent), erhalten Sie bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten immerhin 12.880 Euro. Und selbst mit der reinen Grundförderung (30 Prozent) lohnt sich der Umstieg dank der jährlichen Einsparungen bei den Betriebskosten.
Der Ergänzungskredit der KfW: Günstige Finanzierung der Restkosten
Ergänzend zum Zuschuss bietet die KfW den Ergänzungskredit (Programme 358 und 359). Die Konditionen sind attraktiv: ein Kreditbetrag bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, Zinssätze deutlich unter Marktniveau (typisch 1,0 bis 2,5 Prozent effektiv) und Tilgungszuschüsse bei bestimmten Energieeffizienz-Niveaus. Der Ergänzungskredit setzt eine Zuschusszusage für die Maßnahme voraus.
Antragsprozess Schritt für Schritt
Der korrekte Ablauf ist entscheidend, um die Förderung nicht zu verlieren. Zuerst holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein; eine Energieberatung ist sinnvoll, der iSFP-Bonus gilt allerdings nicht für die Heizungsförderung. Dann schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag, der die Förderzusage als Bedingung enthält. Anschließend stellen Sie den Antrag online im Kundenportal der KfW. Erst danach darf mit dem Einbau begonnen werden. Nach Installation und Abnahme reichen Sie die Verwendungsnachweise ein und erhalten den Zuschuss auf Ihr Konto.
Ein häufiger Fehler: Einen Vertrag ohne Fördervorbehalt unterschreiben oder mit dem Einbau beginnen, bevor der Antrag gestellt ist. Das kann zum vollständigen Verlust der Förderung führen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.
Fazit: Handeln Sie jetzt, bevor die Boni sinken
Die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen so attraktiv wie nie. Mit bis zu 80 Prozent Zuschuss und dem KfW-Ergänzungskredit für die Restkosten ist der Umstieg auch für Eigentümer mit begrenztem Budget möglich. Da der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich sinkt, lohnt es sich, möglichst bald zu handeln. Nutzen Sie unseren Wärmepumpe-Rechner, um Ihre individuelle Förderung und die resultierenden Nettokosten zu berechnen.
