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Treppe berechnen: Steigung, Auftritt & DIN 18065 erklärtRatgeber

Treppe berechnen: Steigung, Auftritt & DIN 18065 erklärt

Der komplette Ratgeber zur Treppenberechnung: Schrittmaßregel, optimale Steigung, DIN 18065 Vorschriften und Treppentypen im Vergleich.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Um eine Treppe zu berechnen, benötigen Sie die Geschosshöhe und die verfügbare Lauflänge. Aus der Geschosshöhe ergibt sich mit der optimalen Steigungshöhe (ca. 18 cm) die Stufenzahl. Die Auftrittsbreite berechnet sich über die Schrittmaßregel: 2 x Steigung + Auftritt = 63 cm.

Die Schrittmaßregel (auch Schrittmaßformel) lautet: 2h + a = 63 cm, wobei h die Steigungshöhe und a die Auftrittsbreite ist. Der Wert 63 cm entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen. Akzeptabel ist ein Bereich von 59 bis 65 cm.

Nach DIN 18065 darf eine Stufe in Wohngebäuden zwischen 14 und 20 cm hoch sein. In öffentlichen Gebäuden sind maximal 19 cm erlaubt, bei Dachboden- und Nebentreppen bis zu 21 cm. Die ideale Steigungshöhe liegt bei etwa 17 bis 18 cm.

Die Mindestbreite einer Treppe hängt von der Nutzung ab. In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen: mindestens 80 cm, mit mehr Wohnungen: 100 cm. In öffentlichen Gebäuden: mindestens 125 cm. Empfohlen werden für Wohnhäuser mindestens 90 cm.

DIN 18065 ist die deutsche Norm für Gebäudetreppen. Sie regelt Maße für Steigung (14-20 cm), Auftritt (23-37 cm), Mindestbreiten, Handlaufhöhen und Kopffreiheit. Die Norm unterscheidet zwischen Wohngebäude-, öffentlichen und Nebentreppen.

Die Stufenzahl ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch die gewünschte Steigungshöhe. Bei einer Geschosshöhe von 270 cm und einer Steigung von 18 cm benötigen Sie 15 Stufen (270 / 18 = 15).

Der ideale Neigungswinkel für Wohntreppen liegt zwischen 30 und 37 Grad. Flachere Treppen (unter 30 Grad) verbrauchen viel Platz, steilere Treppen (über 38 Grad) werden unbequem. Leitertreppen können bis 45 Grad steil sein.

Bei Wendeltreppen wird die Auftrittsbreite an der Lauflinie gemessen (ca. 2/3 der Stufenbreite von der Innenseite). Die Steigung bleibt gleich, aber die Auftritte variieren: innen schmaler, außen breiter. Am inneren Treppenauge muss der Auftritt mindestens 10 cm betragen.

Die Steigung (h) ist die Höhe einer einzelnen Stufe, also der vertikale Abstand zwischen zwei Trittflächen. Der Auftritt (a) ist die Tiefe der Trittfläche, also der horizontale Abstand zwischen zwei Stufenvorderkanten. Beide zusammen bestimmen den Komfort der Treppe.

Der Platzbedarf hängt vom Treppentyp ab. Eine gerade Treppe bei 270 cm Geschosshöhe benötigt ca. 3,5 bis 4,5 m Lauflänge. Eine viertelgewendelte Treppe spart etwa 1 m, eine halbgewendelte oder Spindeltreppe braucht noch weniger Grundfläche.