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Treppe berechnen: Steigung, Auftritt & DIN 18065 erklaertRatgeber

Treppe berechnen: Steigung, Auftritt & DIN 18065 erklaert

Der komplette Ratgeber zur Treppenberechnung: Schrittmassregel, optimale Steigung, DIN 18065 Vorschriften und Treppentypen im Vergleich.

12 Min. Lesezeit

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Haeufig gestellte Fragen

Um eine Treppe zu berechnen, benoetigen Sie die Geschosshoehe und die verfuegbare Lauflaenge. Aus der Geschosshoehe ergibt sich mit der optimalen Steigungshoehe (ca. 18 cm) die Stufenzahl. Die Auftrittsbreite berechnet sich ueber die Schrittmassregel: 2 x Steigung + Auftritt = 63 cm.

Die Schrittmassregel (auch Schrittmassformel) lautet: 2h + a = 63 cm, wobei h die Steigungshoehe und a die Auftrittsbreite ist. Der Wert 63 cm entspricht der durchschnittlichen Schrittlaenge eines Erwachsenen. Akzeptabel ist ein Bereich von 59 bis 65 cm.

Nach DIN 18065 darf eine Stufe in Wohngebaeuden zwischen 14 und 20 cm hoch sein. In oeffentlichen Gebaeuden sind maximal 19 cm erlaubt, bei Dachboden- und Nebentreppen bis zu 21 cm. Die ideale Steigungshoehe liegt bei etwa 17 bis 18 cm.

Die Mindestbreite einer Treppe haengt von der Nutzung ab. In Wohngebaeuden mit bis zu zwei Wohnungen: mindestens 80 cm, mit mehr Wohnungen: 100 cm. In oeffentlichen Gebaeuden: mindestens 125 cm. Empfohlen werden fuer Wohnhaeuser mindestens 90 cm.

DIN 18065 ist die deutsche Norm fuer Gebaudetreppen. Sie regelt Masse fuer Steigung (14-20 cm), Auftritt (23-37 cm), Mindestbreiten, Handlaufhoehen und Kopffreiheit. Die Norm unterscheidet zwischen Wohngebaeude-, oeffentlichen und Nebentreppen.

Die Stufenzahl ergibt sich aus der Geschosshoehe geteilt durch die gewuenschte Steigungshoehe. Bei einer Geschosshoehe von 270 cm und einer Steigung von 18 cm benoetigen Sie 15 Stufen (270 / 18 = 15).

Der ideale Neigungswinkel fuer Wohntreppen liegt zwischen 30 und 37 Grad. Flachere Treppen (unter 30 Grad) verbrauchen viel Platz, steilere Treppen (ueber 38 Grad) werden unbequem. Leitertreppen koennen bis 45 Grad steil sein.

Bei Wendeltreppen wird die Auftrittsbreite an der Lauflinie gemessen (ca. 2/3 der Stufenbreite von der Innenseite). Die Steigung bleibt gleich, aber die Auftritte variieren: innen schmaler, aussen breiter. Am inneren Treppenauge muss der Auftritt mindestens 10 cm betragen.

Die Steigung (h) ist die Hoehe einer einzelnen Stufe, also der vertikale Abstand zwischen zwei Trittflaechen. Der Auftritt (a) ist die Tiefe der Trittflaeche, also der horizontale Abstand zwischen zwei Stufenvorderkanten. Beide zusammen bestimmen den Komfort der Treppe.

Der Platzbedarf haengt vom Treppentyp ab. Eine gerade Treppe bei 270 cm Geschosshoehe benoetigt ca. 3,5 bis 4,5 m Lauflaenge. Eine viertelgewendelte Treppe spart etwa 1 m, eine halbgewendelte oder Spindeltreppe braucht noch weniger Grundflaeche.