Die Homeoffice-Pauschale im Überblick
Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Du kannst pro Homeoffice-Tag 6 EUR als Werbungskosten geltend machen, maximal 210 Tage pro Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 EUR.
Voraussetzungen
Du brauchst kein separates Arbeitszimmer. Es reicht, wenn du überwiegend von zu Hause arbeitest. Wichtig: Für denselben Tag kannst du nicht gleichzeitig Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale beanspruchen.
Berechnung und Optimierung
Die optimale Aufteilung hängt von deiner Entfernung zur Arbeit ab. Faustregel: Bei mehr als 15 km einfacher Entfernung ist ein Bürotag steuerlich günstiger als ein Homeoffice-Tag. Bei kürzeren Entfernungen kann der Homeoffice-Tag lukrativer sein.
Nachweis und Dokumentation
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Führe eine einfache Liste deiner Homeoffice-Tage. Viele Arbeitgeber stellen mittlerweile auch Bescheinigungen aus. Im Zweifel gilt: Lieber zu wenige als zu viele Tage angeben.
Separates Arbeitszimmer
Wer ein separates Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen (anteilige Miete, Strom, Heizung etc.). Dies lohnt sich oft erst ab einem größeren Arbeitszimmer oder teurer Wohnung.
