Die Homeoffice-Pauschale im Ueberblick
Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Du kannst pro Homeoffice-Tag 6 EUR als Werbungskosten geltend machen, maximal 210 Tage pro Jahr. Das ergibt einen Hoechstbetrag von 1.260 EUR.
Voraussetzungen
Du brauchst kein separates Arbeitszimmer. Es reicht, wenn du ueberwiegend von zu Hause arbeitest. Wichtig: Fuer denselben Tag kannst du nicht gleichzeitig Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale beanspruchen.
Berechnung und Optimierung
Die optimale Aufteilung haengt von deiner Entfernung zur Arbeit ab. Faustregel: Bei mehr als 15 km einfacher Entfernung ist ein Buerotag steuerlich guenstiger als ein Homeoffice-Tag. Bei kuerzeren Entfernungen kann der Homeoffice-Tag lukrativer sein.
Nachweis und Dokumentation
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Fuehre eine einfache Liste deiner Homeoffice-Tage. Viele Arbeitgeber stellen mittlerweile auch Bescheinigungen aus. Im Zweifel gilt: Lieber zu wenige als zu viele Tage angeben.
Separates Arbeitszimmer
Wer ein separates Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der Taetigkeit bildet, kann stattdessen die tatsaechlichen Kosten absetzen (anteilige Miete, Strom, Heizung etc.). Dies lohnt sich oft erst ab einem groesseren Arbeitszimmer oder teurer Wohnung.
