Warum sind Handwerkerkosten besonders lukrativ?
Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das macht sie besonders wertvoll: 1 EUR Handwerkerbonus spart 1 EUR Steuern.
Handwerkerkosten (Paragraph 35a Abs. 3 EStG)
Du kannst 20% der Arbeitskosten für Handwerker absetzen, maximal 1.200 EUR pro Jahr. Wichtig: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen – NICHT die Materialkosten. Die Rechnung muss separat Arbeits- und Materialkosten ausweisen.
Was zählt als Handwerkerleistung?
Renovierung (Maler, Tapezieren, Bodenlegen), Reparaturen (Heizung, Sanitär, Elektro), Wartung (Heizungswartung, Schornsteinfeger), Gartenarbeit (Baumschnitt, Heckenschnitt), Modernisierung (neue Fenster, Dämmung). Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Paragraph 35a Abs. 2 EStG)
Auch hier gilt: 20% der Kosten, aber maximal 4.000 EUR pro Jahr. Hierzu zählen: Putzfrau/Reinigungskraft, Gartenpflege, Winterdienst, Pflegeleistungen, Haustierbetreuung (zu Hause).
Wichtige Regeln
Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden – Barzahlung ist nicht anerkannt. Du brauchst eine ordnungsgemäße Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten. Die Leistung muss in deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück erbracht werden.
Praxisbeispiel
Du lässt die Wohnung für 3.000 EUR streichen (2.000 EUR Arbeit, 1.000 EUR Material). Zusätzlich hast du eine Putzfrau für 200 EUR/Monat (2.400 EUR/Jahr). Handwerkerbonus: 2.000 EUR × 20 % = 400 EUR. Haushaltsnahe: 2.400 EUR × 20 % = 480 EUR. Direkte Steuerersparnis: 880 EUR.
