Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist die häufigste Form der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Deutschland. Er basiert auf dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, in dem die meisten Ehepaare leben, sofern sie keinen Ehevertrag geschlossen haben.
Das Prinzip ist einfach: Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen. Aber der Partner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner ausgleichen.
So berechnen Sie den Zugewinnausgleich
Für jeden Partner wird berechnet: Endvermögen (am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) minus Anfangsvermögen (am Tag der Heirat) = Zugewinn. Die Differenz der beiden Zugewinne wird hälftig geteilt. Beispiel: Partner A hat einen Zugewinn von 100.000 Euro, Partner B einen Zugewinn von 40.000 Euro. Die Differenz beträgt 60.000 Euro. Partner A zahlt 30.000 Euro an Partner B.
Was zählt zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile und sonstige Vermögenswerte. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und somit nicht ausgeglichen. Schulden werden ebenfalls berücksichtigt.
Kosten eines Zugewinnausgleich-Verfahrens
Können sich die Partner nicht einigen, wird der Zugewinnausgleich als eigenständiges Verfahren vor dem Familiengericht verhandelt. Der Verfahrenswert entspricht der Hälfte des gemeinsamen Vermögens, die Kosten für Anwalt und Gericht richten sich nach diesem Wert. Dies kann schnell mehrere Tausend Euro kosten — ein weiterer Grund, sich einvernehmlich zu einigen.
