R

Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung: Wer bekommt sie?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-01-28
Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung: Wer bekommt sie?

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist die staatliche Übernahme oder Bezuschussung der Kosten eines Gerichtsverfahrens. Sie ermöglicht es Menschen mit geringem Einkommen, ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen, ohne an den Kosten zu scheitern. Bei einer Scheidung umfasst die VKH sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten.

Wer hat Anspruch auf VKH bei der Scheidung?

Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat, wer die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Entscheidend ist das verfügbare Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 etwa 598 Euro, pro unterhaltspflichtiger Person kommen 473 Euro hinzu, und die tatsächlichen Wohnkosten werden ebenfalls abgezogen.

So berechnen Sie, ob Sie berechtigt sind

Die Berechnung ist einfach: Nehmen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen nach der Trennung. Ziehen Sie den Grundfreibetrag von 598 Euro ab. Ziehen Sie 473 Euro pro Person ab, für die Sie unterhaltspflichtig sind. Ziehen Sie Ihre monatlichen Wohnkosten ab. Liegt das Ergebnis bei 20 Euro oder weniger, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf volle VKH.

Was wird übernommen?

Bei bewilligter VKH übernimmt der Staat die Gerichtskosten in voller Höhe und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sind Ratenzahlungen möglich, wird die VKH unter Auflage bewilligt: Sie zahlen die Kosten in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurück.

Antragstellung

Der VKH-Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht. Ihr Anwalt stellt den Antrag für Sie. Benötigte Unterlagen sind: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise über Unterhaltspflichten und Vermögensnachweise. Das Gericht entscheidet über die Bewilligung in der Regel zeitnah.