R

Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?

Redaktion
13 Min. Lesezeit
2026-01-15
Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Eine Scheidung in Deutschland verursacht Kosten, die sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und möglichen Zusatzverfahren zusammensetzen. Die Höhe hängt vor allem vom Einkommen beider Partner, dem gemeinsamen Vermögen und der Frage ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig verläuft.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Eine strittige Scheidung kann schnell 5.000 bis 15.000 Euro oder deutlich mehr kosten — insbesondere wenn Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt vor Gericht verhandelt werden müssen.

So berechnet sich der Verfahrenswert

Der Verfahrenswert ist die zentrale Größe für die Berechnung aller Kosten. Er bestimmt, wie hoch die Gerichts- und Anwaltsgebühren ausfallen. Die Berechnung folgt einem festen Schema: Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Partner wird mit drei multipliziert. Dazu kommen 5 Prozent des gemeinsamen Vermögens. Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Verfahrenswert um 10 Prozent des gemeinsamen Jahreseinkommens pro auszugleichendem Rentenanrecht.

Beispiel: Partner A verdient 2.500 Euro netto, Partner B 2.000 Euro netto. Gemeinsames Vermögen: 50.000 Euro. Verfahrenswert = (2.500 + 2.000) × 3 + 50.000 × 0,05 = 13.500 + 2.500 = 16.000 Euro. Mit Versorgungsausgleich (2 Anrechte): + (4.500 × 0,10 × 12 × 2) = + 10.800 Euro. Gesamter Verfahrenswert: 26.800 Euro.

Gerichtskosten nach dem GKG

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für ein Scheidungsverfahren fallen 2,0 Gebühren an. Bei einem Verfahrenswert von 26.800 Euro beträgt die einfache Gebühr 382 Euro, die Gerichtskosten also 764 Euro. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt.

Anwaltskosten nach dem RVG

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr (1,3-fach), eine Terminsgebühr (1,2-fach) und eine Auslagenpauschale von 20 Euro, jeweils zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einem Verfahrenswert von 26.800 Euro ergeben sich Anwaltskosten von rund 2.600 Euro pro Anwalt.

Einvernehmlich vs. strittig — der große Kostenunterschied

Der wichtigste Kostenfaktor ist die Frage, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig verläuft. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner stimmt dem Antrag zu, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Das spart die gesamten Anwaltskosten des zweiten Anwalts.

Bei einer strittigen Scheidung benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt. Zusätzlich können separate Verfahren für Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, Hausratsteilung und Ehewohnungszuweisung anfallen. Jedes dieser Verfahren hat eigene Verfahrenswerte und damit eigene Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Versteckte Kosten einer Scheidung

Neben den reinen Verfahrenskosten entstehen bei jeder Scheidung weitere finanzielle Belastungen, die oft übersehen werden. Dazu gehören Umzugskosten (800 bis 3.000 Euro), die doppelte Haushaltsführung in den ersten Monaten (3.000 bis 9.000 Euro), der Steuerklassenwechsel mit jährlichen Nachteilen von mehreren hundert bis tausend Euro, neue Versicherungen (400 bis 1.200 Euro jährlich) und bei Kindern der laufende Kindesunterhalt.

Verfahrenskostenhilfe — wenn das Geld nicht reicht

Wer sich die Scheidungskosten nicht leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten oder gewährt eine Ratenzahlung. Entscheidend ist das verfügbare Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Unterhaltspflichten und Wohnkosten. Liegt dieses unter 20 Euro monatlich, besteht in der Regel ein Anspruch.

So senken Sie Ihre Scheidungskosten

Die effektivsten Strategien zur Kostenreduzierung sind: Einigen Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Regeln Sie die Scheidungsfolgen in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung statt in getrennten Gerichtsverfahren. Nutzen Sie Mediation bei Meinungsverschiedenheiten. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Erwägen Sie eine Online-Scheidung über spezialisierte Kanzleien, die oft günstigere Honorare bieten.

Fazit

Eine Scheidung muss nicht ruinös sein. Wer sich einigt und die einvernehmliche Scheidung wählt, kann die Kosten auf ein Minimum reduzieren. Unser Scheidungskosten-Rechner hilft Ihnen, die genauen Kosten für Ihre Situation zu berechnen und die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung schwarz auf weiß zu sehen.