Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und alle ein bis zwei Jahre aktualisiert. Die Tabelle legt den Mindestunterhalt für Kinder in Abhängigkeit vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes fest.
Grundstruktur der Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist in 15 Einkommensstufen und 4 Altersgruppen gegliedert. Die Einkommensstufen reichen von bis 2.100 Euro bis über 11.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommen. Die Altersgruppen sind: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre.
Berechnung des Kindesunterhalts
Der Kindesunterhalt berechnet sich in drei Schritten: Erstens wird das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt. Zweitens wird der Tabellenbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Drittens wird das hälftige Kindergeld abgezogen (bei minderjährigen Kindern).
Beispielrechnung
Ein Vater verdient 3.500 Euro netto. Er hat ein Kind im Alter von 8 Jahren. Nach der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 5) beträgt der Tabellenbetrag rund 610 Euro. Abzüglich des hälftigen Kindergelds (125 Euro) ergibt sich ein Zahlbetrag von 485 Euro monatlich.
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss genug zum Leben behalten. Der notwendige Selbstbehalt beträgt 2026 bei Erwerbstätigen 1.370 Euro und bei Nichterwerbstätigen 1.120 Euro gegenüber minderjährigen Kindern. Reicht das Einkommen nicht aus, um den vollen Unterhalt zu zahlen und den Selbstbehalt zu wahren, kommt es zum sogenannten Mangelfall.
