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Rundfunkbeitrag in der WG: Wer zahlt und wie teilt man fair?

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-03-05
Rundfunkbeitrag in der WG: Wer zahlt und wie teilt man fair?

Rundfunkbeitrag in der WG: Die Grundregel

In einer Wohngemeinschaft gilt eine einfache Regel: Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Es spielt keine Rolle, ob zwei, drei oder acht Personen in der Wohnung leben — der Beitrag bleibt bei 18,36 € monatlich. Dieses Prinzip gilt seit der Umstellung auf die Haushaltspauschale im Jahr 2013.

Das bedeutet für WG-Bewohner: Die Kosten können erheblich reduziert werden, wenn man sie fair aufteilt. Bei einer 2er-WG zahlt jeder nur 9,18 €, bei einer 3er-WG 6,12 € und bei einer 4er-WG sogar nur 4,59 € pro Person und Monat. Im Vergleich zu einem Singlehaushalt spart man also zwischen 50 % und 75 % der Kosten.

Wer muss sich offiziell anmelden?

Grundsätzlich ist jeder Wohnungsinhaber zur Anmeldung beim Beitragsservice verpflichtet. In einer WG reicht es jedoch aus, wenn eine Person als Beitragszahler registriert ist. Die anderen Mitbewohner können sich beim Beitragsservice abmelden, indem sie die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angeben.

Wer der offizielle Zahler sein sollte, ist eine pragmatische Frage. Empfehlung: Diejenige Person, die am längsten in der WG bleibt, sollte den Beitrag auf ihren Namen laufen lassen. So vermeidet man unnötige Um- und Abmeldungen bei Mitbewohnerwechseln.

Wichtig: Der offiziell Angemeldete haftet gegenüber dem Beitragsservice für den vollen Betrag. Wenn Mitbewohner ihren Anteil nicht intern zahlen, bleibt die Rechnung trotzdem beim Angemeldeten. Eine schriftliche WG-interne Vereinbarung ist daher empfehlenswert.

Wie teilt man die Kosten fair?

Die interne Kostenaufteilung ist eine private Vereinbarung zwischen den WG-Mitgliedern. Die gängigsten Methoden sind: Gleichmäßige Aufteilung (am einfachsten — jeder zahlt den gleichen Betrag), Aufteilung nach Zimmernutzung (wer ein größeres Zimmer hat, zahlt etwas mehr) oder Integration in die Gesamtmietaufteilung (der Rundfunkbeitrag wird einfach zur Warmmiete addiert und nach dem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt).

In der Praxis funktioniert die gleichmäßige Aufteilung am besten. Der Rundfunkbeitrag wird als fester Posten in die monatliche WG-Kasse integriert oder per Dauerauftrag vom zahlenden Mitbewohner an den Beitragsservice überwiesen, während die anderen ihren Anteil an den Zahler überweisen.

Was passiert bei einem Mitbewohnerwechsel?

Wenn ein Mitbewohner auszieht und ein neuer einzieht, ändert sich am Beitrag nichts — solange der offizielle Zahler derselbe bleibt. Der neue Mitbewohner muss sich nicht separat anmelden und kann sich auf die bestehende Anmeldung berufen.

Anders sieht es aus, wenn der offizielle Zahler auszieht. In diesem Fall muss ein verbleibender Mitbewohner die Anmeldung übernehmen. Der ausziehende Mitbewohner meldet sich ab, und ein anderer Mitbewohner meldet sich an. Dies sollte möglichst nahtlos geschehen, um Mahnungen zu vermeiden.

Kann ein WG-Mitglied befreit sein?

Ja, aber die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person. In einer WG bedeutet das: Wenn eine Person befreit ist (z.B. wegen Bürgergeld oder BAföG), muss trotzdem ein Beitrag für die Wohnung gezahlt werden — es sei denn, der Befreite ist der einzige offizielle Wohnungsinhaber.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn der Beitragsinhaber (die offiziell angemeldete Person) eine Befreiung hat, gilt diese für die gesamte Wohnung. Alle Mitbewohner profitieren dann automatisch. Es kann sich also lohnen, dass die befreite Person den Beitrag auf ihren Namen laufen lässt.

Tipps für die WG-Praxis

Erstens: Klären Sie beim Einzug, wer den Beitrag zahlt. Zweitens: Integrieren Sie den Anteil in die monatliche WG-Abrechnung. Drittens: Nutzen Sie unseren WG-Rechner auf rechenportal.de, um alle WG-Kosten inklusive Rundfunkbeitrag fair aufzuteilen. Viertens: Bewahren Sie die WG-interne Vereinbarung schriftlich auf. Fünftens: Prüfen Sie, ob ein Mitbewohner befreiungsberechtigt ist und die Anmeldung übernehmen kann.