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Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung: Merkzeichen RF erklärt

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-02-28
Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung: Merkzeichen RF erklärt

Was ist das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen RF ist eine Eintragung im Schwerbehindertenausweis, die historisch für 'Rundfunkgebührenbefreiung' stand. Auch wenn die Bezeichnung aus der Zeit der alten GEZ-Gebühr stammt, hat das Merkzeichen bis heute praktische Bedeutung: Inhaber zahlen nur ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags — also 6,12 € statt 18,36 € pro Monat. Das ergibt eine jährliche Ersparnis von 146,88 €.

Das Merkzeichen wird vom Versorgungsamt festgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es ist kein eigenständiger Antrag nötig — das Merkzeichen wird im Rahmen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) mitgeprüft.

Wer erhält das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen RF erhalten Personen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Dies wird im Einzelfall geprüft und hängt von der Art und Schwere der Behinderung ab. Typische Fallgruppen sind:

**Blinde und stark Sehbehinderte:** Personen mit einem GdB von mindestens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung erhalten das Merkzeichen RF in der Regel automatisch. Dies gilt auch für Personen mit dem Merkzeichen Bl (blind).

**Gehörlose und schwer Hörbehinderte:** Personen mit einem GdB von mindestens 50 allein aufgrund der Hörbehinderung haben Anspruch auf das Merkzeichen RF. Auch Personen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) erhalten es automatisch.

**Schwere Gehbehinderung mit weiteren Einschränkungen:** Bei einem GdB von mindestens 80 und der gleichzeitigen Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, kann das Merkzeichen ebenfalls vergeben werden. Allerdings reicht eine reine Gehbehinderung allein oft nicht aus — es müssen weitere Einschränkungen hinzukommen.

Ermäßigung beantragen: So geht's

Wenn Sie das Merkzeichen RF in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können Sie die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wie folgt beantragen: Laden Sie den Antrag auf Ermäßigung von rundfunkbeitrag.de herunter, füllen Sie ihn aus und fügen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei (Vorder- und Rückseite). Zusätzlich wird der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes benötigt.

Senden Sie die Unterlagen per Post an den Beitragsservice oder reichen Sie sie online ein. Die Bearbeitung dauert 4 bis 6 Wochen. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung und kann wie die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Vollständige Befreiung statt Ermäßigung

In bestimmten Fällen können Menschen mit Behinderung sogar eine vollständige Befreiung erhalten — und zwar dann, wenn zusätzlich zum Merkzeichen RF eine Sozialleistung bezogen wird (z.B. Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld). Die vollständige Befreiung geht also vor der Ermäßigung.

Außerdem gilt: Taubblinde Personen und Menschen mit einer schweren Kombination aus Seh- und Hörbehinderung (GdB ≥ 60 in beiden Bereichen) haben Anspruch auf vollständige Befreiung — nicht nur auf Ermäßigung. Prüfen Sie daher genau, ob in Ihrem Fall nicht sogar eine Befreiung möglich ist.

Wichtige Fristen und Verlängerung

Die Ermäßigung ist an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises geknüpft. Wenn der Ausweis befristet ist, müssen Sie nach Verlängerung des Ausweises auch die Ermäßigung beim Beitragsservice verlängern. Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig — am besten sofort, wenn Sie den neuen oder verlängerten Ausweis erhalten.

Bei unbefristeten Schwerbehindertenausweisen gilt die Ermäßigung in der Regel dauerhaft. Eine erneute Antragstellung ist nur nötig, wenn sich der Inhalt des Ausweises ändert (z.B. Wegfall des Merkzeichens RF nach Neubewertung).