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Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Wer ist befreit und wie beantragt man es?

Redaktion
12 Min. Lesezeit
2026-03-15
Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Wer ist befreit und wie beantragt man es?

Was ist der Rundfunkbeitrag und wie hoch ist er?

Der Rundfunkbeitrag — im Volksmund immer noch oft GEZ-Gebühr genannt — ist eine gesetzliche Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Seit der grundlegenden Reform im Jahr 2013 wird er nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Wohnung erhoben. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer besitzen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Beitrag entrichten.

Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 € pro Monat, also 55,08 € pro Quartal oder 220,32 € im Jahr. Diese Summe gilt auch 2025 und 2026 unverändert. Der Beitrag wird quartalsweise fällig und vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln eingezogen. Mit den Einnahmen werden unter anderem ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten finanziert.

Jährlich nimmt der Beitragsservice rund 8,4 Milliarden Euro ein — eine beachtliche Summe, die den Rundfunkbeitrag zur wichtigsten Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks macht. Doch nicht jeder muss den vollen Betrag zahlen: Verschiedene Personengruppen haben Anspruch auf eine vollständige Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung.

Wer kann sich vollständig befreien lassen?

Die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag steht mehreren Personengruppen offen. Der Kerngedanke: Wer aufgrund seiner finanziellen Situation auf staatliche Hilfe angewiesen ist, soll nicht zusätzlich durch den Rundfunkbeitrag belastet werden.

Bürgergeld-Empfänger (ehemals ALG II / Hartz IV)

Wer Bürgergeld bezieht — früher als Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich Hartz IV bekannt — hat Anspruch auf vollständige Befreiung. Dies gilt für alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft, also auch für Partner und Kinder, die im selben Haushalt leben. Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch! Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice stellen und den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters beifügen.

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII können sich ebenfalls vollständig befreien lassen. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht, sowie Personen, die aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht arbeiten können.

Sozialhilfe nach SGB XII

Bezieher von Sozialhilfe — also der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt — sind ebenfalls befreiungsberechtigt. Hierzu gehören Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und daher auf Unterstützung des Sozialamts angewiesen sind.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, können eine Befreiung beantragen. Dies umfasst Asylbewerber während des laufenden Verfahrens, Geduldete sowie Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln.

BAföG (Vollförderung)

Studierende, die BAföG als Vollförderung erhalten, haben Anspruch auf Befreiung. Achtung: Dies gilt nur für die Vollförderung! Wer BAföG als Teilförderung erhält (also nur einen Teil des Höchstsatzes), ist nicht automatisch befreiungsberechtigt. In diesem Fall muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Härtefall vorliegt.

Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld

Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit oder Ausbildungsgeld erhalten, können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Dies betrifft vor allem Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und deren Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht.

Taubblinde und schwer sinnesbeeinträchtigte Personen

Menschen, die taubblind sind oder unter einer schweren Kombination von Seh- und Hörbehinderung leiden (GdB ≥ 60 in beiden Bereichen), können eine vollständige Befreiung erhalten. Der Grundgedanke: Wer die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund seiner Behinderung gar nicht oder nur stark eingeschränkt nutzen kann, sollte auch nicht dafür zahlen müssen.

Wer zahlt nur ein Drittel? Ermäßigung bei Merkzeichen RF

Eine besondere Regelung gilt für Personen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. RF steht historisch für 'Rundfunkgebührenbefreiung', auch wenn es heute korrekterweise eine Ermäßigung auf ein Drittel ist. Der ermäßigte Beitrag beträgt 6,12 € pro Monat (statt 18,36 €), also eine Ersparnis von 146,88 € pro Jahr.

Das Merkzeichen RF erhalten Personen, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Typischerweise wird es bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 vergeben, wenn zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Blinde und gehörlose Menschen erhalten das Merkzeichen in der Regel automatisch.

Sonderfälle: Nebenwohnung, WG und Pflegeheim

Nebenwohnung (Zweitwohnung)

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 muss für eine Nebenwohnung kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die Hauptwohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird. Sie müssen einen Antrag auf Befreiung für die Nebenwohnung stellen und dabei die Beitragsnummer Ihrer Hauptwohnung angeben. Diese Regelung war ein wichtiger Schritt: Vorher mussten Berufspendler, Studenten mit Heimatwohnung und Wochenendpendler doppelt zahlen.

Wohngemeinschaft (WG)

In einer WG ist nur ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung fällig — egal wie viele Personen dort leben. Eine Person meldet sich als Beitragszahler an, die anderen sind automatisch abgedeckt. Die Kosten können intern aufgeteilt werden: Bei einer 3er-WG zahlt jeder nur 6,12 € monatlich, bei 4 Personen sogar nur 4,59 €.

Pflegeheim und stationäre Pflege

Personen in vollstationärer Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Entscheidend ist, ob noch eine eigene Wohnung besteht. Wer seine Wohnung aufgegeben hat und dauerhaft im Pflegeheim lebt, kann in der Regel befreit werden. Pflegegeld allein reicht nicht als Befreiungsgrund — es muss eine vollstationäre Unterbringung vorliegen.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist kostenlos und kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Hier der Ablauf im Detail:

**Schritt 1: Antrag herunterladen oder online ausfüllen.** Den Antrag finden Sie auf der Website rundfunkbeitrag.de unter 'Formulare'. Sie können ihn online ausfüllen und ausdrucken oder direkt am Computer erstellen.

**Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen.** Je nach Befreiungsgrund benötigen Sie unterschiedliche Nachweise. In jedem Fall brauchen Sie: Ihre Beitragsnummer (steht auf jeder Rechnung vom Beitragsservice), eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und den aktuellen Bescheid über die jeweilige Sozialleistung (nicht älter als 3 Monate).

**Schritt 3: Antrag einreichen.** Per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Oder online über rundfunkbeitrag.de. Der Online-Weg ist in der Regel schneller.

**Schritt 4: Bearbeitung abwarten.** Die Bearbeitung dauert typischerweise 4 bis 6 Wochen. In dieser Zeit müssen Sie den Beitrag noch nicht zahlen, wenn Sie den Antrag fristgerecht gestellt haben.

**Schritt 5: Verlängerung beantragen.** Die meisten Befreiungen sind befristet — sie gelten nur so lange wie der zugrundeliegende Bescheid. Stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Verlängerungsantrag.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die benötigten Unterlagen hängen vom Befreiungsgrund ab. Unser Rundfunkbeitrag-Rechner zeigt Ihnen nach der Beantwortung der 5 Fragen eine individuelle Checkliste. Generell gilt: Alle Bescheide sollten aktuell sein (nicht älter als 3 Monate) und als Kopie eingereicht werden — senden Sie keine Originale!

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

**Fehler 1: Keinen Antrag stellen.** Die häufigste Falle: Viele Berechtigte wissen nicht, dass sie einen Antrag stellen müssen, oder glauben, die Befreiung erfolge automatisch. Das ist nicht der Fall — ohne Antrag keine Befreiung.

**Fehler 2: Abgelaufene Bescheide einreichen.** Der Beitragsservice akzeptiert nur aktuelle Nachweise. Ein Bescheid, der älter als 3 Monate ist, wird in der Regel nicht anerkannt.

**Fehler 3: Verlängerung vergessen.** Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum des Bescheids. Wer vergisst, rechtzeitig zu verlängern, muss ab dem Folgemonat wieder den vollen Beitrag zahlen.

**Fehler 4: Originale einsenden.** Senden Sie immer nur Kopien Ihrer Unterlagen. Originale gehen beim Beitragsservice nicht zurück.

Was tun bei Ablehnung?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet sein. Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen. Beachten Sie jedoch: Die Klagekosten können je nach Streitwert mehrere hundert Euro betragen.

Bei finanzieller Notlage, die nicht durch eine der genannten Sozialleistungen abgedeckt ist, können Sie einen Härtefallantrag stellen. Dies betrifft Personen, deren Einkommen knapp über den Sozialhilfesätzen liegt und die durch den Rundfunkbeitrag in eine finanzielle Notlage geraten würden.