KfW-Förderung 2026: Alle Programme für die Sanierung
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die wichtigste Förderinstitution für energetische Gebäudesanierung in Deutschland. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt sie Zuschüsse und günstige Kredite für verschiedene Sanierungsmaßnahmen bereit. In diesem Artikel erklären wir alle aktuellen Programme für 2026.
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist das wichtigste Programm für die meisten Hauseigentümer. Sie fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen.
Heizungstausch
Wärmepumpen erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit der Novelle vom 21.07.2026 gibt es für Selbstnutzer zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für den Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Er sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Der Einkommensbonus ist gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximum: 80 Prozent Förderung. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel) und Solarthermie erhalten ebenfalls 30 Prozent Grundförderung plus mögliche Boni.
Gebäudehüllen-Maßnahmen
Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Fenstertausch werden mit jeweils 15 Prozent gefördert. Zusätzlich gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt (mit iSFP: 60.000 Euro).
Anlagentechnik
Solarthermie-Anlagen laufen über die Heizungsförderung der KfW und erhalten 30 Prozent Grundförderung. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erhalten 15 Prozent (mit iSFP 20 Prozent); hier gilt dieselbe Grenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 Euro).
So beantragen Sie die KfW-Förderung
Schritt 1: Energieberater engagieren
Für die meisten Maßnahmen ist eine Energieberatung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Diesen finden Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Der Energieberater erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), die für den Antrag benötigt wird.
Schritt 2: Antrag stellen
Der Antrag für Dämmung, Fenster und Lüftung wird beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht, der Antrag für den Heizungstausch bei der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt zum Verlust des Förderanspruchs.
Schritt 3: Maßnahme durchführen
Nach der Bewilligung können Sie die Maßnahme starten. Der Energieberater begleitet die Ausführung und erstellt die Abschlussdokumentation.
Schritt 4: Zuschuss erhalten
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Nachweise beim BAFA ein. Der Zuschuss wird in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen ausgezahlt.
Steuerliche Alternative: Paragraf 35c EStG
Alternativ zur KfW-Förderung können Eigentümer die Kosten energetischer Sanierung über drei Jahre steuerlich absetzen. Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro pro Wohnung). Diese Option lohnt sich besonders, wenn die KfW-Förderung nicht in Anspruch genommen werden kann oder die Einkommensteuerbelastung hoch ist.
Wichtig: KfW-Förderung und steuerlicher Abzug können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Prüfen Sie vor Beginn, welche Variante für Sie günstiger ist.
Häufige Fehler bei der KfW-Förderung
- Zu spät beantragen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingehen. Auch die Beauftragung eines Handwerkers kann als Vorhabenbeginn gelten.
- Fehlende Energieberatung: Ohne TPB eines zugelassenen Energieberaters wird der Antrag abgelehnt.
- Nicht förderfähige Maßnahmen: Achten Sie darauf, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden (z.B. U-Werte bei Fenstern und Dämmung).
- Förderung nicht mit Steuerbonus kombinierbar: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
