Eine Zahl bestimmt alle Gebühren
Ob Anwalt oder Gericht: Im Zivilprozess richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Er ist die wichtigste Eingabe im Prozesskostenrechner und entscheidet außerdem, welches Gericht zuständig ist. Bis 10.000 € ist in der Regel das Amtsgericht zuständig (§ 23 GVG), darüber das Landgericht, wo Sie einen Anwalt brauchen.
Zahlungsklagen: der geforderte Betrag
Bei Geldforderungen ist der Streitwert der eingeklagte Betrag. Mehrere Ansprüche in einer Klage werden zusammengezählt (§ 5 ZPO). Zinsen, Mahnkosten und vorgerichtliche Anwaltskosten zählen nicht mit, wenn sie neben der Hauptforderung geltend gemacht werden (§ 4 ZPO). Wer 4.800 € Kaufpreis plus 300 € Zinsen und 160 € Mahnkosten einklagt, hat einen Streitwert von 4.800 €.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Klageeinreichung. Wird die Klage später erweitert, steigt der Wert, und das Gericht verlangt einen weiteren Vorschuss.
Miete und Räumung
Für Mietstreitigkeiten enthält das Gerichtskostengesetz eigene Regeln. Bei einer Räumungsklage ist die Nettomiete eines Jahres maßgeblich, Nebenkosten nur, wenn sie als Pauschale vereinbart sind (§ 41 Abs. 1 und 2 GKG). Bei 900 € Monatsmiete sind das 10.800 €. Geht es um eine Mieterhöhung oder Mietminderung, zählt der Jahresbetrag der Differenz (§ 41 Abs. 5 GKG). Wer 60 € mehr Miete im Monat verlangt, streitet also über 720 €.
Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert höchstens ein Vierteljahresentgelt, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 GKG). Bei 4.000 € brutto im Monat sind das 12.000 €. Beachten Sie aber: Vor dem Arbeitsgericht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG), und die Gerichtsgebühren sind dort niedriger. Für Arbeitssachen liefert der Rechner deshalb nur einen groben Anhaltspunkt.
Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten
Geht es nicht um Geld, etwa bei einer Unterlassung oder einem Auskunftsanspruch, setzt das Gericht den Wert nach freiem Ermessen fest (§ 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG). Maßgeblich sind Bedeutung und Umfang der Sache sowie die Verhältnisse der Parteien. Hier lohnt sich ein Blick in die Rechtsprechung des zuständigen Oberlandesgerichts, weil sich für typische Fälle Richtwerte herausgebildet haben.
Wie stark der Streitwert die Kosten treibt
Die Gebührentabellen steigen in Stufen. Innerhalb einer Stufe ändert sich nichts, an der Grenze springt der Betrag. Das Kostenrisiko bei vollständiger Niederlage in erster Instanz, mit Anwalt auf beiden Seiten:
| Streitwert | Kostenrisiko 1. Instanz | Anteil am Streitwert |
|---|---|---|
| 1.000 € | 783,96 € | 78 % |
| 3.000 € | 1.825,32 € | 61 % |
| 5.000 € | 2.668,38 € | 53 % |
| 10.000 € | 4.776,00 € | 48 % |
| 20.000 € | 6.451,00 € | 32 % |
| 50.000 € | 10.035,76 € | 20 % |
| 100.000 € | 14.083,86 € | 14 % |
Die Tabelle zeigt ein Grundmuster: Relativ zum Streitwert sind kleine Prozesse am teuersten. Wer um 1.000 € streitet und verliert, zahlt zusätzlich noch einmal gut drei Viertel davon an Kosten. Bei großen Streitwerten fällt der Anteil deutlich.
Teilklage als Kostenbremse?
Manche Kläger klagen zunächst nur einen Teil ihrer Forderung ein, um das Kostenrisiko zu begrenzen. Das kann sinnvoll sein, wenn eine Rechtsfrage vorab geklärt werden soll. Es hat aber Nachteile: Die Verjährung des nicht eingeklagten Rests läuft weiter, und ein zweiter Prozess kostet wegen der Staffelung am Ende meist mehr als ein gemeinsamer. Besprechen Sie diese Strategie mit Ihrem Anwalt.
Fazit
Der Streitwert ist bei Zahlungsklagen einfach, bei Miet-, Arbeits- und Unterlassungsstreitigkeiten folgt er eigenen Regeln. Setzen Sie ihn im Zweifel eher etwas höher an, dann ist Ihre Kostenschätzung auf der sicheren Seite. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, den verbindlichen Wert setzt das Gericht fest.
