Die andere Hälfte der Heimrechnung
Wenn über steigende Pflegeheimkosten gesprochen wird, geht es oft um die Pflege selbst. Doch ein großer Teil der monatlichen Rechnung hat mit Pflege nichts zu tun: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt machten diese Posten zum 1. Juli 2026 zusammen 1.589 € im Monat aus — fast die Hälfte der durchschnittlichen Gesamtbelastung von 3.364 € im ersten Jahr. Und anders als beim pflegebedingten Anteil gibt es dafür keinen Zuschlag der Pflegekasse.
Unterkunft und Verpflegung
Unter Unterkunft und Verpflegung fallen die Kosten für das Wohnen im Heim und die Mahlzeiten. Dazu gehören etwa Zimmer, Reinigung, Wäsche, Heizung, Strom, Wasser sowie Frühstück, Mittag- und Abendessen und Getränke. Man spricht auch von den „Hotelkosten“ eines Heims.
Laut vdek lagen diese Kosten zum 1. Juli 2026 bundesweit bei durchschnittlich 1.068 € im Monat, ein Jahr zuvor waren es 1.018 €. Die Beträge werden zwischen Heim, Pflegekassen und Sozialhilfeträger verhandelt und gelten für alle Bewohner eines Hauses gleichermaßen. Steigen Lebensmittel- und Energiepreise, schlägt sich das bei der nächsten Verhandlung in der Regel nieder.
Investitionskosten
Investitionskosten decken die Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung: Bau oder Miete, Instandhaltung, Modernisierung und Einrichtung. Sie werden den Bewohnern gesondert berechnet, sofern sie nicht öffentlich gefördert sind. Im Bundesdurchschnitt lagen sie zum 1. Juli 2026 bei 521 € im Monat.
Hier gibt es die größten Unterschiede zwischen einzelnen Häusern: Ein neu gebautes Heim hat oft deutlich höhere Investitionskosten als ein älteres, bereits abbezahltes Gebäude. Bei der Heimsuche lohnt sich der Vergleich besonders.
Pflegewohngeld: Entlastung in einigen Bundesländern
Einige Bundesländer unterstützen Heimbewohner mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten, oft Pflegewohngeld genannt. Ob und in welcher Höhe es diese Leistung gibt, hängt vom Bundesland und häufig auch vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. Fragen Sie beim Heim, beim Pflegestützpunkt oder beim zuständigen Sozialamt nach — eine solche Förderung kann die monatliche Belastung spürbar senken.
Zusatzleistungen
Neben den regulären Kosten können Heime Zusatzleistungen anbieten, etwa ein größeres Zimmer, besondere Verpflegungswünsche oder Komfortangebote. Diese müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden und sind freiwillig. Prüfen Sie den Heimvertrag darauf, welche Leistungen enthalten sind und welche extra kosten.
Warum diese Kosten über Jahre gleich hoch bleiben
Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Selbst ab dem vierten Aufenthaltsjahr, wenn die Pflegekasse 75 % dieses Anteils übernimmt, bleiben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in voller Höhe bestehen. Mit Durchschnittswerten gerechnet entfallen dann rund drei Viertel des verbleibenden Eigenanteils auf diese Posten: 1.589 € von insgesamt 2.111 € im Monat.
So nutzen Sie die Werte im Rechner
Im Pflegeheimkosten-Rechner sind die Bundesdurchschnitte voreingestellt. Liegt Ihnen die Kostenaufstellung eines konkreten Heims vor, tragen Sie Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten einfach mit den dortigen Beträgen ein. Häufig werden die Werte im Heimvertrag pro Tag angegeben. Um auf einen Monatsbetrag zu kommen, wird üblicherweise mit 30,42 Tagen gerechnet. Fragen Sie im Zweifel beim Heim nach, welcher Monatsbetrag sich daraus ergibt.
Fazit
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten machen einen großen, dauerhaften Teil der Heimkosten aus. Wer Heime vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den pflegebedingten Eigenanteil schauen, sondern auf die Gesamtsumme. Mehr zum Zusammenspiel aller Bestandteile lesen Sie im Leitartikel Pflegeheimkosten 2026.
