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Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-01-20
Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Pflegegrad beantragen: Warum und wann?

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Bezug nahezu aller Leistungen der Pflegeversicherung. Ohne einen anerkannten Pflegegrad gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistungen, keine Verhinderungspflege und keinen Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Daher sollte ein Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, sobald sich abzeichnet, dass eine Person dauerhaft (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt ist und Unterstützung im Alltag benötigt.

Typische Auslöser für einen Erstantrag sind ein Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder Oberschenkelhalsbruch, eine fortschreitende Demenzerkrankung, zunehmende körperliche Gebrechlichkeit im Alter oder eine chronische Erkrankung, die zu dauerhaften Funktionseinschränkungen führt. Auch nach einer Verschlechterung bei bereits bestehendem Pflegegrad kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse genügt, um den Antrag in Gang zu setzen. Die Pflegekasse sendet dann ein Antragsformular zu. Alternativ kann der Antrag auch formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden. Wichtig: Notieren Sie sich das genaue Datum der Antragstellung, denn Leistungen werden frühestens ab diesem Tag bewilligt.

Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen, aber auch ein bevollmächtigter Vertreter — etwa ein Familienangehöriger mit schriftlicher Vollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer. In dringenden Fällen (z. B. bei Entlassung aus dem Krankenhaus) kann der Antrag auch mündlich gestellt und später schriftlich bestätigt werden. Die Pflegekasse muss den Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.

Schritt 2: Vorbereitung auf die Begutachtung

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Der Gutachter kündigt seinen Besuch telefonisch oder schriftlich an. Die Begutachtung findet in der Regel in der häuslichen Umgebung des Antragstellers statt und dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine faire Einstufung.

Pflegetagebuch führen

Führen Sie mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Begutachtungstermin ein detailliertes Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie für jeden Tag: Welche Hilfe wurde benötigt? Wie oft? Zu welcher Uhrzeit? Wie lange dauerte die Hilfe? Auch nächtliche Einsätze, Hilfe bei der Orientierung und Beaufsichtigung sollten vermerkt werden. Das Pflegetagebuch dient dem Gutachter als wertvolle Ergänzung zu seinen eigenen Beobachtungen und zeigt den tatsächlichen Pflegeaufwand im Alltag.

Unterlagen zusammenstellen

Legen Sie folgende Dokumente bereit: aktuelle Arztberichte und Befunde, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenplan, Befunde von Fachärzten (Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie), Therapieberichte (Physio-, Ergo-, Logopädie), Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) und eine Liste der aktuell genutzten Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Inkontinenzversorgung etc.). Je vollständiger die Unterlagen, desto besser kann der Gutachter die Pflegebedürftigkeit einschätzen.

Schritt 3: Der Begutachtungstermin

Am Tag der Begutachtung sollte der Pflegebedürftige seinen normalen Tagesablauf zeigen und nicht versuchen, besonders fit oder besonders hilfsbedürftig zu wirken. Der Gutachter bewertet die sechs Module des NBA: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Es ist wichtig, dass eine Vertrauensperson — ein pflegender Angehöriger oder eine andere Person, die den Pflegealltag gut kennt — beim Termin anwesend ist. Pflegebedürftige neigen dazu, ihre Einschränkungen herunterzuspielen, insbesondere bei Demenz. Die Vertrauensperson kann korrigierend eingreifen und auf Probleme hinweisen, die der Pflegebedürftige selbst nicht anspricht oder nicht wahrnimmt.

Schritt 4: Bescheid und mögliche Höherstufung

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient. Die Pflegekasse teilt den festgestellten Pflegegrad in einem schriftlichen Bescheid mit. Dem Bescheid liegt das Gutachten als Anlage bei. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig und vergleichen Sie die Bewertung in den einzelnen Modulen mit Ihren Beobachtungen aus dem Pflegetagebuch.

Falls sich der Gesundheitszustand nach der Ersteinstufung verschlechtert, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Hierfür genügt ein formloses Schreiben an die Pflegekasse mit dem Hinweis auf die veränderte Pflegesituation. Es folgt dann eine erneute Begutachtung. Bei der Höherstufung gelten die höheren Leistungsbeträge ab dem Datum der Antragstellung.

Schritt 5: Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad

Sind Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden und konkret darlegen, welche Einschränkungen im Gutachten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Beziehen Sie sich dabei auf die einzelnen Module und benennen Sie konkrete Situationen aus dem Pflegealltag.

Bei einem Widerspruch wird in der Regel eine erneute Begutachtung durch einen anderen Gutachter angeordnet. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht. Sozialgerichtsverfahren sind in der ersten Instanz kostenfrei, und es besteht kein Anwaltszwang. Dennoch kann die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht oder die Unterstützung durch einen Sozialverband wie den VdK oder SoVD die Erfolgsaussichten erheblich verbessern.

Wichtige Fristen und Tipps

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei Antragstellern im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung beträgt die Frist nur eine Woche. Wird die Frist nicht eingehalten, muss die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dokumentieren Sie daher das Datum Ihres Antrags und der Zustellung des Bescheids sorgfältig.

Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die jeder Versicherte einen Rechtsanspruch hat. Pflegestützpunkte, Pflegeberater der Kassen und unabhängige Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung, der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei einem eventuellen Widerspruch. Diese Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.