Was ist Steuerklasse VI?
Steuerklasse VI ist die Lohnsteuerklasse, die automatisch fuer jedes zweite und weitere Beschaeftigungsverhaeltnis neben dem Hauptjob gilt. Waehrend die Steuerklassen I bis V verschiedene persoenliche Verhaeltnisse beruecksichtigen (ledig, verheiratet, alleinerziehend), ist Steuerklasse VI schlicht die 'Zweitjob-Klasse' ohne jegliche Freibetraege oder Pauschalen.
Warum ist der Abzug so hoch?
In Steuerklasse VI fehlen saemtliche steuerlichen Verguenstigungen, die den Lohnsteuerabzug in den anderen Klassen reduzieren. Konkret fehlen der Grundfreibetrag (2026: 12.084 EUR jaehrlich), die Arbeitnehmerpauschale (1.230 EUR), die Sonderausgabenpauschale (36 EUR) und die Vorsorgepauschale. Das bedeutet: Vom ersten Euro an wird Einkommensteuer faellig, und zwar mit dem vollen progressiven Steuersatz.
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer mit 3.500 EUR brutto im Hauptjob (Steuerklasse I) nimmt einen Nebenjob mit 800 EUR brutto an. In Steuerklasse I betragen die Abzuege (Lohnsteuer plus Soli plus Kirchensteuer plus Sozialabgaben) rund 1.200 EUR, es bleiben ca. 2.300 EUR netto. In Steuerklasse VI werden auf die 800 EUR Nebenjob rund 250-300 EUR Lohnsteuer (plus Soli und Kirchensteuer) und 160 EUR Sozialabgaben abgezogen. Es bleiben nur ca. 320-360 EUR netto — weniger als die Haelfte des Bruttoverdienstes.
Die Steuererklaerung als Ausgleich
Der hohe Lohnsteuerabzug in Steuerklasse VI ist bewusst ueberhoeht. Im Rahmen der Jahressteuererklaerung werden alle Einkuenfte zusammengerechnet, die tatsaechliche Steuerschuld ermittelt und die Differenz erstattet. Da der Grundfreibetrag und die Pauschalen bereits im Hauptjob beruecksichtigt werden, ist die Besteuerung des Zweiteinkommens grundsaetzlich korrekt — aber der monatliche Lohnsteuerabzug ist haeufig zu hoch.
Was man zurueckbekommt
Die Steuererstattung haengt von der individuellen Situation ab. Typischerweise erhalten Arbeitnehmer mit einem Zweitjob in Steuerklasse VI zwischen 500 und 2.000 EUR zurueck. Die Erstattung faellt umso hoeher aus, je niedriger das Gesamteinkommen ist (weil der Grenzsteuersatz dann unter dem Pauschalabzug liegt), je hoeher die Werbungskosten im Zweitjob sind (Fahrtkosten, Arbeitskleidung) und je mehr Sonderausgaben und aussergewoehnliche Belastungen geltend gemacht werden koennen.
Alternativen zur Steuerklasse VI
Minijob
Verdienst bis 520 EUR monatlich: komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Die beste Alternative fuer geringe Nebenverdienste.
Freiberufliche Taetigkeit
Statt einer zweiten Anstellung kann die gleiche Taetigkeit als Freiberufler ausgeubt werden — ohne Sozialabgaben und mit der Moeglichkeit, Betriebsausgaben abzuziehen. Allerdings gelten andere Regeln (Selbststaendigkeit, Rechnungsstellung, EUeR).
Midijob
Im Uebergangsbereich (520,01 bis 2.000 EUR) sind die Sozialabgaben des Arbeitnehmers reduziert. Steuerlich laeuft der Midijob allerdings ebenfalls ueber Steuerklasse VI, sofern es ein zweites Beschaeftigungsverhaeltnis ist.
Wann lohnt sich Steuerklasse VI trotzdem?
Trotz des hohen monatlichen Abzugs lohnt sich ein Zweitjob in Steuerklasse VI in vielen Faellen. Das Netto nach Steuererklaerung ist oft besser als erwartet, da ein Teil der Lohnsteuer zurueckerstattet wird. Ausserdem bietet eine regulaere Anstellung Vorteile, die Freiberufler nicht haben: Arbeitnehmerschutz (Kuendigungsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), arbeitgeberfinanzierte Sozialversicherungsbeitraege und moegliche Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge.
Fazit
Steuerklasse VI wirkt auf den ersten Blick abschreckend, ist aber letztlich nur eine Vorauszahlung auf die tatsaechliche Steuerschuld. Wer die jaehrliche Steuererklaerung einreicht, erhaelt den zu viel gezahlten Betrag zurueck. Fuer Arbeitnehmer, die die Sicherheit einer Anstellung schaetzen und monatlich planen koennen, ist der Zweitjob mit Steuerklasse VI eine valide Option. Vergleichen Sie mit unserem Rechner, ob eine andere Nebentaetigkeitsform steuerlich guenstiger waere.
