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Kindergeld 2026: Höhe, Antrag & Auszahlung

Redaktion
10 Min. Lesezeit
2026-03-05
Kindergeld 2026: Höhe, Antrag & Auszahlung

Kindergeld 2026: Höhe, Antrag & Auszahlung

Das Kindergeld ist die wichtigste staatliche Familienleistung in Deutschland. 2026 beträgt es einheitlich 250 Euro pro Monat für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Höhe, Antrag, Auszahlung und wichtige Änderungen.

Aktuelle Höhe des Kindergelds 2026

Seit 2023 gilt das einheitliche Kindergeld von 250 Euro pro Kind und Monat. Die frühere Staffelung (mehr ab dem dritten Kind) wurde abgeschafft. Für ein Kind erhalten Sie also 3.000 Euro pro Jahr, für zwei Kinder 6.000 Euro und für drei Kinder 9.000 Euro. Über 18 Jahre summiert sich das Kindergeld auf 54.000 Euro pro Kind.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder arbeiten und deren Kinder im eigenen Haushalt leben. Das gilt auch für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Bei getrennt lebenden Eltern erhält derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind wohnt.

Kindergeld wird gezahlt bis zum 18. Geburtstag. Danach nur noch, wenn das Kind sich in Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst befindet - maximal bis zum 25. Geburtstag. Arbeitslose volljährige Kinder erhalten Kindergeld bis 21, wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Kindergeld beantragen: So geht es

Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht online unter www.familienkasse.de, per Post oder persönlich. Sie benötigen: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers, sowie Nachweise über den Wohnsitz.

Wichtig: Kindergeld wird maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Auszahlungstermine 2026

Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Endziffer 0 wird am Anfang des Monats ausgezahlt, Endziffer 9 am Ende. Die genauen Termine veröffentlicht die Familienkasse auf ihrer Website. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Für Besserverdienende kann der Kinderfreibetrag (9.312 Euro pro Kind im Jahr 2026) günstiger sein als das Kindergeld. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante vorteilhafter ist. Als Faustregel: Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 Euro (Singles) bzw. 150.000 Euro (Verheiratete) lohnt sich der Freibetrag mehr.

Kindergeld und andere Leistungen

Kindergeld wird auf einige Sozialleistungen angerechnet. Beim Bürgergeld wird es als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Beim Kinderzuschlag wird es nicht angerechnet - beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden. Wohngeld-Empfänger erhalten Kindergeld zusätzlich.

Häufige Fehler vermeiden

Die häufigsten Fehler beim Kindergeld: Antrag vergessen (nach der Geburt schnell beantragen!), Veränderungen nicht melden (Umzug, Ausbildungsende), und den Kinderzuschlag nicht kennen - viele Familien haben Anspruch, ohne es zu wissen. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Ihre Situation geändert hat und ob Ihnen zusätzliche Leistungen zustehen.