Kinderdepot-Stolperfallen: Familienversicherung, BAföG und der 18. Geburtstag

Redaktion
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2026-09-30
Kinderdepot-Stolperfallen: Familienversicherung, BAföG und der 18. Geburtstag

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Ein Kinderdepot ist eine gute Sache. Doch je größer es wird, desto mehr Regeln greifen. Drei Stolperfallen sollten Eltern kennen, bevor sie viel Geld auf den Namen des Kindes anlegen.

Stolperfalle 1: Die Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung meist kostenlos über die Eltern mitversichert. Das gilt bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis 25. Voraussetzung: Das Gesamteinkommen des Kindes liegt 2026 unter 565 € im Monat, also 6.780 € im Jahr.

Kapitalerträge zählen dabei mit, allerdings erst nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 €. Die jährliche Vorabpauschale bleibt meist weit darunter. Kritisch wird es beim Verkauf: Wer ein großes Depot in einem Jahr komplett verkauft, realisiert den gesamten Gewinn auf einmal.

Beispiel: Bei 150 € im Monat ab Geburt entsteht bis 18 ein steuerpflichtiger Verkaufsgewinn von rund 10.900 €. Nach Abzug des Pauschbetrags sind das rund 9.900 € – mehr als 6.780 €. In diesem Jahr würde die Familienversicherung entfallen.

Lösung: Verkaufen Sie in Teilen über mehrere Jahre, oder lassen Sie das Geld einfach liegen, solange es nicht gebraucht wird. Der Rechner warnt Sie, wenn Ihre Zahlen über der Grenze liegen.

Stolperfalle 2: Das BAföG

Beim BAföG zählt das eigene Vermögen des Studierenden. Unter 30 Jahren sind 2026 15.000 € frei. Was darüber liegt, wird auf den Förderzeitraum verteilt angerechnet und senkt das BAföG.

Ein Kinderdepot mit 50 € im Monat ab Geburt liegt mit 18 bei rund 18.675 €, also etwa 3.700 € über dem Freibetrag. Bei 100 € im Monat sind es schon rund 22.000 € darüber.

Das heißt nicht, dass Sparen sich nicht lohnt. Das angerechnete Vermögen wird ja für das Studium verwendet. Wer aber mit BAföG rechnet, sollte das einplanen. Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Antragstellung.

Stolperfalle 3: Der 18. Geburtstag

Mit der Volljährigkeit gehört das Depot allein dem Kind. Die Eltern verlieren jeden Zugriff. Das Kind kann das Geld in Ausbildung stecken – oder in ein Auto oder eine Weltreise.

Was hilft:

  1. Sprechen Sie früh über den Zweck des Geldes und beziehen Sie Ihr Kind ein, zum Beispiel ab dem Teenageralter.
  2. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie das Depot gewachsen ist. Wer den Zinseszins versteht, geht oft vorsichtiger mit dem Geld um.
  3. Wer mehr Kontrolle will, legt einen Teil im eigenen Depot an. Den Vergleich finden Sie im Artikel Kinderdepot oder Depot der Eltern.

Und die Frühstart-Rente?

Die geplante Frühstart-Rente ist ein eigenes Altersvorsorgedepot und bis zur Rente gebunden. Sie ist noch nicht beschlossen. Nach dem Entwurf bleiben die Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei. Wie sie bei Familienversicherung und BAföG behandelt wird, regelt das finale Gesetz. Die Beträge sind mit 10 € im Monat aber klein. Mehr im Frühstart-Rente-Rechner.

Prüfen Sie Ihre Zahlen

Der Kinderdepot-Rechner prüft beide Grenzen automatisch und zeigt Warnungen direkt unter dem Ergebnis. Alle Angaben ohne Gewähr – bei Fragen zur Krankenversicherung hilft Ihre Krankenkasse, beim BAföG das Studierendenwerk.

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