Kinderdepot und Steuern: Bis zu 13.384 € Erträge im Jahr steuerfrei

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-09-30
Kinderdepot und Steuern: Bis zu 13.384 € Erträge im Jahr steuerfrei

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Einer der größten Vorteile des Kinderdepots ist die Steuer. Denn ein Kind hat eigene Freibeträge, auch wenn es erst ein paar Monate alt ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie viel steuerfrei bleibt, was eine NV-Bescheinigung ist und was es mit der Vorabpauschale auf sich hat.

Drei Freibeträge für jedes Kind

  1. Sparer-Pauschbetrag: 1.000 €. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Dafür reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
  2. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. So viel Einkommen bleibt ohne Steuer. Hat das Kind kein anderes Einkommen, können Kapitalerträge diesen Freibetrag nutzen.
  3. Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €.

Zusammen ergibt das bis zu 13.384 € steuerfreie Kapitalerträge im Jahr. Bei Aktien-ETFs sind wegen der Teilfreistellung ohnehin nur 70 % der Erträge steuerpflichtig. Ein Verkaufsgewinn von rund 19.000 € kann so steuerfrei bleiben.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?

Ohne weitere Unterlagen zieht die Bank auf Erträge über 1.000 € automatisch 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli ab. Den Grundfreibetrag kennt die Bank nicht.

Die Lösung ist die NV-Bescheinigung. Sie beantragen sie beim Finanzamt mit einem kurzen Formular. Voraussetzung: Das Kind muss voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre. Legen Sie sie der Bank vor, zieht diese gar keine Steuer mehr ab.

Haben Sie die NV-Bescheinigung vergessen, ist das Geld nicht verloren. Sie können die zu viel gezahlte Steuer über eine Steuererklärung für das Kind mit der Günstigerprüfung zurückholen.

Die Vorabpauschale

Bei ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (thesaurierend), wird jedes Jahr eine kleine fiktive Steuergrundlage berechnet: die Vorabpauschale. Sie hängt vom Basiszins ab, 2026 sind es 3,20 %. Die Bank zieht sie jeweils Anfang Januar ein.

Im Kinderdepot ist das fast immer kein Problem: Die Vorabpauschale ist klein und liegt meist unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Mit Freistellungsauftrag fällt keine Steuer an. Beim späteren Verkauf wird die schon versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, sodass nichts doppelt besteuert wird.

Rechenbeispiel: Kind gegen Eltern

Ein Sparplan mit 150 € im Monat ab der Geburt wächst bei 6 % Rendite und 0,2 % Kosten bis zum 18. Geburtstag auf rund 56.024 €. Im Kinderdepot zahlt das Kind darauf 0 € Steuern, wenn es keine anderen Einkünfte hat.

Liegt dasselbe Geld in einem Depot der Eltern und ist deren Sparer-Pauschbetrag schon durch eigenes Sparen aufgebraucht, fallen rund 4.362 € Steuern an. Das ist der Steuervorteil des Kinderdepots.

Hat das Kind im Auszahlungsjahr schon eigenes Einkommen, zum Beispiel 12.000 € Ausbildungsvergütung, sinkt der Vorteil. Dann fallen im Beispiel rund 2.043 € Steuern an – immer noch weniger als bei den Eltern.

Tipp: In Teilen verkaufen

Die Freibeträge gelten jedes Jahr neu. Wer ein großes Depot nicht auf einmal, sondern über zwei oder drei Jahre verteilt verkauft, nutzt sie mehrfach. So bleibt oft auch ein großes Depot ganz steuerfrei.

Im Kinderdepot-Rechner sehen Sie für Ihre eigenen Zahlen, wie viel Steuer im Kinderdepot und im Depot der Eltern anfällt. Wie die Abgeltungsteuer im Detail funktioniert, zeigt der Kapitalertragsteuer-Rechner. Die Angaben sind vereinfacht und ersetzen keine Steuerberatung.

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