LeitartikelGewerbesteuer berechnen: Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz
Der vollständige Leitfaden zur Gewerbesteuer: vom Gewinn über Hinzurechnungen und Freibetrag bis zum Steuermessbetrag, dem Hebesatz und der Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer in einem Schritt: Freibetrag, Steuermessbetrag, Hebesatz Ihrer Gemeinde — und die Anrechnung auf die Einkommensteuer, die Ihre tatsächliche Belastung oft auf null drückt.
Wichtig: der Hebesatz kommt von Ihrer Gemeinde
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Steuermesszahl (3,5 %) und Freibetrag (24.500 €) sind bundeseinheitlich, den Hebesatz beschließt jedoch jede Gemeinde selbst per Satzung — er kann sich zum Jahreswechsel ändern. Die hinterlegten Städte-Hebesätze entsprechen dem zuletzt veröffentlichten Stand. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.
Freibetrag 24.500 € · Anrechnung nach § 35 EStG
Bundesdurchschnitt der Städte ab 20.000 Einwohnern: 438 %
Optional. Tragen Sie hier den bereits ermittelten Hinzurechnungs- bzw. Kürzungsbetrag ein — nicht die Roh-Aufwendungen. Bei Finanzierungsanteilen greift ein Freibetrag von 200.000 €, sodass viele kleine Betriebe hier 0 € eintragen können.
7.770 €
pro Jahr · Hebesatz 400 %
Steuermessbetrag
1.942,50 €
Nominaler Satz
9,71 %
Effektiver Satz
0,00 %
Bei Ihrem Hebesatz deckt die Anrechnung nach § 35 EStG die gesamte Gewerbesteuer ab — unter dem Strich bleibt keine zusätzliche Belastung.
Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG).
Die Balken zeigen dieselbe Bemessungsgrundlage bei verschiedenen Hebesätzen. Ihr Wert ist hervorgehoben.
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen das Vierfache des Steuermessbetrags von ihrer Einkommensteuer abziehen. Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht diese Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch vollständig aus.
Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Ihr Hebesatz liegt bei höchstens 400 %, deshalb wird die Gewerbesteuer vollständig verrechnet.
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Hebesatz, Freibetrag, Anrechnung und Rechtsformwahl — klar erklärt
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