Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Erbschaftsteuer oder planen Sie steueroptimierte Schenkungen. Alle Freibeträge, Steuerklassen und die 10-Jahres-Strategie auf einen Blick.
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Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
Steuerklasse (automatisch)
I
Persönlicher Freibetrag
400.000 €
Jahre
Kinder bis 27 erhalten einen Versorgungsfreibetrag
Erbschaft Zusammensetzung
€
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Bestattungskosten-Pauschale10.300 €
Wird automatisch abgezogen
Berechnen Sie auch die Grundsteuer der Immobilie
Ratgeber zur Erbschaftsteuer

Hauptartikel
Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuerklassen & Spartipps
Der umfassende Ratgeber zur Erbschaftsteuer in Deutschland 2026. Alle Freibeträge, Steuerklassen, Berechnungsbeispiele und legale Strategien zur Steueroptimierung.
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Häufig gestellte Fragen
Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner erhalten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern im Erbfall 100.000 €. Geschwister, Neffen/Nichten und Nicht-Verwandte erhalten nur 20.000 €.
Es gibt drei Steuerklassen: Klasse I für Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern (im Erbfall). Klasse II für Geschwister, Neffen/Nichten und Eltern (bei Schenkung). Klasse III für alle anderen. Je höher die Steuerklasse, desto höher der Steuersatz.
Bei Steuerklasse I erhalten Sie einen 10%-Bewertungsabschlag auf selbstgenutztes Wohneigentum. Ehepartner und Kinder können das Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei erben, wenn sie es mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.
Beide Steuerarten basieren auf demselben Gesetz (ErbStG) und verwenden dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der wichtigste Unterschied: Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Außerdem gilt für Eltern bei Schenkungen Steuerklasse II statt I.
Die Freibeträge bei Schenkungen erneuern sich alle 10 Jahre. Das bedeutet: Wenn Sie z.B. einem Kind alle 10 Jahre 400.000 € schenken, fällt keine Schenkungsteuer an. Alle Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet.
Geschwister erhalten nur einen Freibetrag von 20.000 € und fallen in Steuerklasse II mit Steuersätzen von 15-43%. Größere Erbschaften an Geschwister sind daher stark belastet. Eine vorausschauende Nachlassplanung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren.
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag erhalten Ehepartner einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € und Kinder (je nach Alter) bis zu 52.000 €. Dieser wird um den Kapitalwert von Versorgungsbezügen (z.B. Witwenrente) gekürzt.
Betriebsvermögen kann von der Erbschaftsteuer zu 85% (Regelverschonung) oder sogar 100% (Optionsverschonung) befreit werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Lohnsumme muss über 5 Jahre eingehalten werden und das Verwaltungsvermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid fest. In der Regel haben Sie vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit zu zahlen. Bei Immobilienerbschaften kann auf Antrag eine Stundung bis zu 10 Jahre gewährt werden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde.
Nein, im Gegenteil: Das Berliner Testament kann die Gesamtsteuerlast sogar erhöhen, weil die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Stattdessen empfiehlt sich eine Kombination aus Vermächtnis-Lösung und Schenkungen zu Lebzeiten.