R

Dienstrad für Selbstständige: Geht das — und wie?

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-03-15
Dienstrad für Selbstständige: Geht das — und wie?

Können Selbstständige ein Dienstrad nutzen?

Ja! Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können von den steuerlichen Vorteilen eines Dienstrades profitieren. Der Weg ist allerdings anders als bei Arbeitnehmern: Statt Gehaltsumwandlung geht es um Betriebsausgaben und die 1-%-Regel bzw. die Privatentnahme.

Fahrrad als Betriebsvermögen

Wenn Sie als Selbstständiger ein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10 % betrieblich nutzen, können Sie es als Betriebsausgabe geltend machen. Bei einer betrieblichen Nutzung von über 50 % gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen, bei 10–50 % zum gewillkürten Betriebsvermögen.

Privatnutzung: Der geldwerte Vorteil

Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes müssen Sie seit 2019 keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern — es gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG. Achtung: Dies gilt nur für Räder, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen werden. Bei S-Pedelecs gilt die 1-%-Regel.

Leasing für Selbstständige

Als Selbstständiger können Sie direkt einen Leasingvertrag mit einem Anbieter abschließen. Die Leasingraten sind dann vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, sofern das Rad betrieblich genutzt wird. Die gängigen Anbieter (JobRad, Lease-a-Bike, BusinessBike) bieten auch Verträge für Selbstständige und Freiberufler an.

Vorteile des Leasings gegenüber dem Kauf

1. **Liquiditätsschonend:** Keine hohe Einmalinvestition, monatliche Raten aus dem laufenden Betrieb. 2. **Volle Absetzbarkeit:** Leasingraten sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar — keine Abschreibung über mehrere Jahre nötig. 3. **Versicherung inklusive:** Die meisten Leasingpakete enthalten Rundum-Versicherung und Wartung. 4. **Immer aktuelle Technik:** Nach Leasingende neues Rad möglich.

Alternativ: Kauf und Abschreibung

Wenn Sie das Rad kaufen statt leasen, können Sie es über die Nutzungsdauer abschreiben. Fahrräder und E-Bikes werden über 7 Jahre abgeschrieben (AfA-Tabelle, Nutzungsdauer seit 2022). Alternativ greifen bei Anschaffungskosten unter 800 € netto die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) — dann sofortige Abschreibung im Anschaffungsjahr.

Welche Kosten sind absetzbar?

Neben den Leasingraten oder Abschreibungsbeträgen können Sie als Selbstständiger auch folgende Kosten als Betriebsausgabe ansetzen: Reparaturen und Wartung, Versicherung, Zubehör (Helm, Schloss, Beleuchtung), und die laufenden Kosten für ein E-Bike (Strom für den Akku). Halten Sie Belege und dokumentieren Sie die betriebliche Nutzung.

Fahrtkostenabrechnung

Für betriebliche Fahrten können Sie die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale (0,30 € pro Kilometer ab 2026 für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) ansetzen. Bei der Nutzung des Dienstrades für Kundenbesuche oder andere betriebliche Fahrten lohnt sich ein Fahrtenbuch oder zumindest eine Aufstellung der betrieblichen Kilometer.

Praxistipps für Selbstständige

1. Dokumentieren Sie die betriebliche Nutzung (Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen). 2. Prüfen Sie, ob Leasing oder Kauf steuerlich günstiger ist — das hängt von Ihrem Steuersatz und der Liquiditätssituation ab. 3. Kombinieren Sie das Dienstrad mit der Pendlerpauschale für Fahrten zum Büro. 4. Beachten Sie die Umsatzsteuer: Als Vorsteuer-abzugsberechtigter können Sie die MwSt. aus den Leasingraten geltend machen.

Rechenbeispiel für Selbstständige

Ein Freiberufler mit einem Gewinn von 60.000 € jährlich (Spitzensteuersatz 42 %) least ein E-Bike für 4.000 € UVP über 36 Monate. Die monatliche Leasingrate beträgt ca. 142 € brutto. Als Betriebsausgabe spart er davon 42 % Einkommensteuer + 5,5 % Soli + ggf. Kirchensteuer = ca. 60–70 € Steuerersparnis pro Monat. Die effektiven Kosten liegen bei ca. 72–82 € monatlich. Über 36 Monate: ca. 2.600–2.950 € effektiv für ein 4.000-€-Rad. Plus Übernahme für ca. 720 € = Gesamtkosten ca. 3.320–3.670 €. Die Ersparnis ist geringer als bei der Arbeitnehmer-Gehaltsumwandlung, aber immer noch ca. 330–680 € gegenüber dem Privatpreis.

Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer können sowohl als Arbeitnehmer (per Gehaltsumwandlung) als auch über die GmbH (als Betriebsausgabe) ein Dienstrad nutzen. Das optimale Modell hängt von der Gehaltsstruktur und dem GesellschafterStatus ab. In vielen Fällen ist die Überlassung durch die GmbH zusätzlich zum Gehalt am günstigsten, da dann der geldwerte Vorteil von 0 % greift (für Fahrräder und E-Bikes seit 2019).

Dienstrad und Homeoffice: Passt das zusammen?

Ja! Auch wer überwiegend im Homeoffice arbeitet, kann ein Dienstrad nutzen. Die private Nutzung ist bei allen Modellen erlaubt und gewünscht. Das Rad muss nicht primär für betriebliche Fahrten genutzt werden. Für Selbstständige im Homeoffice eignet sich das Dienstrad hervorragend für Kundentermine, Co-Working-Spaces und als sportlicher Ausgleich zum Schreibtischarbeitsplatz.

Versicherung und Haftung für Selbstständige

Bei der Wahl des Leasingpakets sollten Selbstständige besonders auf den Versicherungsumfang achten. Neben der obligatorischen Diebstahlversicherung empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung, die auch Vandalismus und Sturzschäden abdeckt. Manche Anbieter bieten zusätzlich einen umfassenden Mobilitätsschutz an, der im Schadensfall ein adäquates Ersatzfahrzeug stellt. Die gesamten Versicherungskosten sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre bestehende Betriebshaftpflicht auch Schäden durch das Dienstrad abdeckt.

Fazit

Das Dienstrad ist auch für Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Option. Die steuerliche Behandlung ist sogar noch einfacher als bei Arbeitnehmern, da die Leasingraten oder Abschreibungen direkt als Betriebsausgabe absetzbar sind. Die Ersparnis fällt etwas geringer aus als bei der Arbeitnehmer-Gehaltsumwandlung, bleibt aber deutlich spürbar — insbesondere bei höheren Steuersätzen. Nutzen Sie unseren Rechner für die Arbeitnehmer-Perspektive und konsultieren Sie Ihren Steuerberater für die optimale Struktur.