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Die Fünftelregelung einfach erklärt: So sparen Sie Steuern auf Ihre Abfindung

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-03-05
Die Fünftelregelung einfach erklärt: So sparen Sie Steuern auf Ihre Abfindung

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG), die für außerordentliche Einkünfte gilt. Dazu zählen insbesondere Abfindungen, aber auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Jubiläumszuwendungen oder Entschädigungen. Ziel der Regelung ist es, die progressive Wirkung des deutschen Steuersystems bei einmaligen hohen Zahlungen abzumildern.

Ohne die Fünftelregelung würde eine Abfindung vollständig zum regulären Einkommen addiert und mit dem entsprechend hohen Grenzsteuersatz besteuert. Bei einem Jahreseinkommen von 48.000 € und einer Abfindung von 40.000 € müssten beispielsweise 88.000 € versteuert werden, was den Grenzsteuersatz deutlich nach oben treibt.

So funktioniert die Berechnung Schritt für Schritt

Die Fünftelregelung folgt einem klaren Vier-Schritte-Verfahren. Im ersten Schritt wird die Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen berechnet, also das Jahreseinkommen ohne die Abfindung. Im zweiten Schritt wird die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet. Im dritten Schritt wird die Differenz zwischen Schritt 2 und Schritt 1 ermittelt — das ist die Mehrsteuer, die durch 1/5 der Abfindung verursacht wird. Im vierten Schritt wird diese Differenz mit 5 multipliziert, um die Gesamtsteuer auf die Abfindung zu erhalten.

Das Ergebnis liegt in der Regel deutlich unter der Steuer, die bei normaler Besteuerung anfallen würde. Je höher die Abfindung im Verhältnis zum regulären Einkommen, desto größer ist die Ersparnis durch die Fünftelregelung.

Rechenbeispiel mit konkreten Zahlen

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit einem Jahreseinkommen von 48.000 € brutto und einer Abfindung von 40.000 €. Bei normaler Besteuerung müsste er auf ein Gesamteinkommen von 88.000 € rund 25.500 € Einkommensteuer zahlen — gegenüber rund 9.500 € auf sein reguläres Einkommen allein. Die Mehrbelastung wäre also etwa 16.000 €.

Mit der Fünftelregelung sieht die Rechnung anders aus: Die Steuer auf 48.000 € beträgt rund 9.500 €. Die Steuer auf 48.000 € + 8.000 € (1/5 von 40.000 €) beträgt rund 11.600 €. Die Differenz ist 2.100 €. Multipliziert mit 5 ergibt das 10.500 € — also rund 5.500 € weniger Steuern als bei normaler Besteuerung.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Nicht jede Abfindung profitiert automatisch von der Fünftelregelung. Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vorliegen: Die Abfindung muss in einem einzigen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) gezahlt werden. Bei Ratenzahlung über mehrere Jahre entfällt der Vorteil in der Regel.

Zweitens muss die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen. Nachgezahlte Gehälter, Urlaubsabgeltung oder Tantiemen fallen nicht unter die Fünftelregelung. Drittens ist seit 2025 eine wichtige Änderung zu beachten: Der Arbeitgeber berechnet die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug. Stattdessen müssen Arbeitnehmer die Vergünstigung über ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.

Fünftelregelung seit 2025: Was hat sich geändert?

Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 ist dies nicht mehr möglich. Die Abfindung wird zunächst voll versteuert, und der Arbeitnehmer muss die Fünftelregelung erst über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Das bedeutet: Der Netto-Betrag, der auf Ihrem Konto ankommt, ist zunächst niedriger als bei der alten Regelung. Die Steuererstattung erfolgt erst nachträglich über den Steuerbescheid — das kann bis zu 18 Monate nach Abgabe der Steuererklärung dauern. Planen Sie diesen zeitlichen Versatz bei Ihrer Finanzplanung ein.

Tipps zur Optimierung der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr möglichst niedrig ist. Verhandeln Sie daher den Auszahlungszeitpunkt: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember endet, kann eine Auszahlung am 2. Januar des Folgejahres deutlich günstiger sein — vorausgesetzt, Sie haben im neuen Jahr zunächst kein oder nur ALG-I-Einkommen.

Kombinieren Sie die Fünftelregelung mit einer Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der in die bAV eingezahlte Teil der Abfindung ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, und auf den verbleibenden Teil greift weiterhin die Fünftelregelung. Nutzen Sie außerdem alle verfügbaren Werbungskosten und Sonderausgaben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.

Wann die Fünftelregelung nicht greift

Die Fünftelregelung gilt nicht in jedem Fall. Wird die Abfindung in mehreren Raten über verschiedene Jahre verteilt, entfällt der Steuervorteil in der Regel, da keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Auch wenn die Abfindung zusammen mit einer hohen Abschlussgratifikation oder Urlaubsabgeltung gezahlt wird, kann die Fünftelregelung nur auf den eigentlichen Abfindungsanteil angewendet werden.

Bei einem besonders hohen regulären Jahreseinkommen kann die Ersparnis durch die Fünftelregelung geringer ausfallen, da Sie sich bereits in einer hohen Progressionszone befinden. In diesem Fall lohnt sich eine genaue Berechnung mit unserem Abfindungsrechner besonders, um die tatsächliche Ersparnis zu ermitteln.

Fünftelregelung für Ehepaare

Für verheiratete Arbeitnehmer gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Im Splittingtarif (Steuerklasse III/V) wird die Fünftelregelung auf Basis des gemeinsam zu versteuernden Einkommens berechnet. Ein strategischer Steuerklassenwechsel vor der Abfindungszahlung kann die Steuerlast weiter senken. Insbesondere wenn der nicht-abfindungsberechtigte Partner Steuerklasse V hat, kann ein Wechsel auf IV/IV oder sogar III für den abfindungsberechtigten Partner erhebliche Steuervorteile bringen.

Fazit

Die Fünftelregelung ist das wichtigste Steuer-Instrument bei Abfindungen. Seit 2025 erfolgt die Anwendung nur noch über die Steuererklärung, was die Planung wichtiger denn je macht. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Ersparnis für Ihre konkrete Situation zu berechnen, und berücksichtigen Sie den zeitlichen Versatz bei der Steuererstattung in Ihrer Finanzplanung.