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GEZ in der WG: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-14
GEZ in der WG: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Seit 2013 wird in Deutschland der Rundfunkbeitrag erhoben — umgangssprachlich immer noch 'GEZ' genannt, obwohl die Gebuehreneinzugszentrale laengst in 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' umbenannt wurde. Der Beitrag finanziert den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk und betraegt seit dem 1. Januar 2025 genau 18,36 EUR pro Monat.

Das Besondere: Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Geraet. Ob in einer Wohnung eine Person oder fuenf Personen leben, ob ein Fernseher vorhanden ist oder nicht — der Beitrag ist immer gleich. Das macht die WG zu einem echten Sparmodell.

Wer muss zahlen?

Pro Wohnung muss genau eine Person als Beitragszahler angemeldet sein. Das ist in der Regel die Person, die im Mietvertrag als Hauptmieter steht oder die sich zuerst angemeldet hat. Alle anderen Mitbewohner koennen sich von der Zahlungspflicht befreien lassen, indem sie beim Beitragsservice angeben, dass sie in einer Wohnung leben, fuer die bereits ein Beitrag gezahlt wird.

Haftung

Offiziell haftet der angemeldete Beitragszahler fuer die vollstaendige Zahlung. Wird nicht gezahlt, geht der Mahnbescheid an diese Person — nicht an die Mitbewohner. Deshalb ist eine klare interne Vereinbarung wichtig: Der angemeldete Bewohner sammelt den anteiligen Betrag von den Mitbewohnern ein.

Aufteilung in der WG

Die Aufteilung ist denkbar einfach: 18,36 EUR geteilt durch die Anzahl der Bewohner. In einer 2er-WG zahlt jeder 9,18 EUR, in einer 3er-WG 6,12 EUR, in einer 4er-WG nur noch 4,59 EUR pro Monat. Im Vergleich zur Einzelwohnung (18,36 EUR) spart ein WG-Bewohner in einer 3er-WG ueber 146 EUR im Jahr.

Sonderfall: Befreiung und Ermaessigung

Bestimmte Personen koennen sich komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermaessigung erhalten. Dazu gehoeren: Empfaenger von Buergergeld, Sozialhilfe oder BAFoeG (auf Antrag), Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF (Ermaessigung auf 6,12 EUR/Monat) und Empfaenger von Grundsicherung im Alter. Wenn ein WG-Mitglied befreit ist, aendert das nichts am Beitrag fuer die Wohnung — die anderen teilen den vollen Betrag unter sich auf. Das befreite Mitglied zahlt seinen Anteil nicht.

Haeufige Fragen zur GEZ in der WG

Muss ich mich abmelden, wenn ich ausziehe?

Ja. Wer aus der WG auszieht, sollte sich beim Beitragsservice abmelden (wenn er der Angemeldete war) oder mitteilen, dass er in eine andere Wohnung umzieht. Gleichzeitig muss ein anderer WG-Bewohner als neuer Beitragszahler angemeldet werden, falls noch kein anderer angemeldet ist.

Was passiert, wenn niemand zahlt?

Der Beitragsservice ermittelt ueber Einwohnermeldeaemter, wer in einer Wohnung gemeldet ist. Wird fuer eine Wohnung kein Beitrag gezahlt, schreibt der Beitragsservice die dort gemeldeten Personen an. Es folgen Mahnungen, Festsetzungsbescheide und im schlimmsten Fall Vollstreckung ueber das Finanzamt. Saumniszuschlaege von 1 % pro angefangenem Monat der Saecumnis kommen hinzu.

Kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist steuerlich nicht absetzbar — weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben. Eine Ausnahme gilt fuer Selbststaendige, die eine Betriebsstaette angemeldet haben: Dort ist der Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar. In der privaten WG ist das aber nicht der Fall.

Praktische Tipps

Richten Sie einen Dauerauftrag ein: Der angemeldete Bewohner zahlt den Beitrag und erhaelt von jedem Mitbewohner einen monatlichen Dauerauftrag ueber den anteiligen Betrag. So vergisst niemand die Zahlung. Alternativ kann der Beitrag in die monatliche WG-Abrechnung aufgenommen werden. Unser WG-Rechner beruecksichtigt den GEZ-Beitrag automatisch im Tab 'WG-Kosten' — er wird gleichmaessig auf alle Mitglieder aufgeteilt.

Fazit

Der Rundfunkbeitrag ist in der WG ein Spar-Faktor: Je mehr Mitbewohner, desto guenstiger wird es pro Person. Wichtig ist nur, dass eine Person angemeldet ist und die interne Aufteilung klar geregelt ist. Mit einem Dauerauftrag oder der Einbindung in die monatliche WG-Abrechnung laesst sich das Thema in wenigen Minuten dauerhaft loesen.