GEZ in der WG: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-02-14
GEZ in der WG: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

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Was ist der Rundfunkbeitrag?

Seit 2013 wird in Deutschland der Rundfunkbeitrag erhoben — umgangssprachlich immer noch 'GEZ' genannt, obwohl die Gebühreneinzugszentrale längst in 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' umbenannt wurde. Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und beträgt seit dem 20. Juli 2021 unverändert 18,36 EUR pro Monat. Eine Erhöhung (von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs empfohlen) haben die Länder bisher nicht umgesetzt; das Bundesverfassungsgericht hat darüber im Juni 2026 verhandelt, ein Urteil steht noch aus (Stand September 2026).

Das Besondere: Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Ob in einer Wohnung eine Person oder fünf Personen leben, ob ein Fernseher vorhanden ist oder nicht — der Beitrag ist immer gleich. Das macht die WG zu einem echten Sparmodell.

Wer muss zahlen?

Pro Wohnung muss genau eine Person als Beitragszahler angemeldet sein. Das ist in der Regel die Person, die im Mietvertrag als Hauptmieter steht oder die sich zuerst angemeldet hat. Alle anderen Mitbewohner können sich von der Zahlungspflicht befreien lassen, indem sie beim Beitragsservice angeben, dass sie in einer Wohnung leben, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird.

Haftung

Offiziell haftet der angemeldete Beitragszahler für die vollständige Zahlung. Wird nicht gezahlt, geht der Mahnbescheid an diese Person — nicht an die Mitbewohner. Deshalb ist eine klare interne Vereinbarung wichtig: Der angemeldete Bewohner sammelt den anteiligen Betrag von den Mitbewohnern ein.

Aufteilung in der WG

Die Aufteilung ist denkbar einfach: 18,36 EUR geteilt durch die Anzahl der Bewohner. In einer 2er-WG zahlt jeder 9,18 EUR, in einer 3er-WG 6,12 EUR, in einer 4er-WG nur noch 4,59 EUR pro Monat. Im Vergleich zur Einzelwohnung (18,36 EUR) spart ein WG-Bewohner in einer 3er-WG über 146 EUR im Jahr.

Sonderfall: Befreiung und Ermäßigung

Bestimmte Personen können sich komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten. Dazu gehören: Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG (auf Antrag), Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF (Ermäßigung auf 6,12 EUR/Monat) und Empfänger von Grundsicherung im Alter. Wenn ein WG-Mitglied befreit ist, ändert das nichts am Beitrag für die Wohnung — die anderen teilen den vollen Betrag unter sich auf. Das befreite Mitglied zahlt seinen Anteil nicht.

Häufige Fragen zur GEZ in der WG

Muss ich mich abmelden, wenn ich ausziehe?

Ja. Wer aus der WG auszieht, sollte sich beim Beitragsservice abmelden (wenn er der Angemeldete war) oder mitteilen, dass er in eine andere Wohnung umzieht. Gleichzeitig muss ein anderer WG-Bewohner als neuer Beitragszahler angemeldet werden, falls noch kein anderer angemeldet ist.

Was passiert, wenn niemand zahlt?

Der Beitragsservice ermittelt über Einwohnermeldeämter, wer in einer Wohnung gemeldet ist. Wird für eine Wohnung kein Beitrag gezahlt, schreibt der Beitragsservice die dort gemeldeten Personen an. Es folgen Mahnungen, Festsetzungsbescheide und im schlimmsten Fall Vollstreckung über das Finanzamt. Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat der Säumnis kommen hinzu.

Kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist steuerlich nicht absetzbar — weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben. Eine Ausnahme gilt für Selbstständige, die eine Betriebsstätte angemeldet haben: Dort ist der Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar. In der privaten WG ist das aber nicht der Fall.

Praktische Tipps

Richten Sie einen Dauerauftrag ein: Der angemeldete Bewohner zahlt den Beitrag und erhält von jedem Mitbewohner einen monatlichen Dauerauftrag über den anteiligen Betrag. So vergisst niemand die Zahlung. Alternativ kann der Beitrag in die monatliche WG-Abrechnung aufgenommen werden. Unser WG-Rechner berücksichtigt den GEZ-Beitrag automatisch im Tab 'WG-Kosten' — er wird gleichmäßig auf alle Mitglieder aufgeteilt.

Fazit

Der Rundfunkbeitrag ist in der WG ein Spar-Faktor: Je mehr Mitbewohner, desto günstiger wird es pro Person. Wichtig ist nur, dass eine Person angemeldet ist und die interne Aufteilung klar geregelt ist. Mit einem Dauerauftrag oder der Einbindung in die monatliche WG-Abrechnung lässt sich das Thema in wenigen Minuten dauerhaft lösen.

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