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Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-02-28
Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

Rund 70 Prozent aller Studierenden in Deutschland arbeiten neben dem Studium. Doch wie viel darf man verdienen, ohne BAfoeg, Krankenversicherung oder Steuern zu gefaehrden? Die Regelungen sind komplex und haengen von der Art der Beschaeftigung ab. Dieser Artikel erklaert alle Verdienstgrenzen und ihre Auswirkungen.

Minijob: Bis zu 538 Euro im Monat

Der Minijob (geringfuegige Beschaeftigung) ist die einfachste Form der studentischen Erwerbstaetigkeit. Seit 2024 liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro monatlich. In diesem Rahmen zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, der Studierende erhaelt den vollen Bruttolohn. Steuerlich ist der Minijob in der Regel durch die pauschale Besteuerung des Arbeitgebers abgegolten.

Vorteile des Minijobs: Kein Einfluss auf die Familienversicherung der Krankenversicherung (bis 25 Jahre), einfache Abrechnung, und flexible Arbeitszeiten. Nachteile: Begrenzte Verdienstmoeglichkeiten und oft keine qualifizierten Taetigkeiten.

Werkstudent: Hoehere Verdienste moeglich

Als Werkstudent arbeitest du maximal 20 Stunden pro Woche waehrend der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden. Es gibt keine Verdienstgrenze, typische Stundenloehne liegen bei 12,50 bis 20 Euro, was 1.000 bis 1.600 Euro monatlich ergibt.

Der Werkstudentenstatus bietet reduzierte Sozialabgaben: Du zahlst nur Rentenversicherung (ca. 9,3%), aber keine Beitraege zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung bleibt bei der studentischen KV, solange die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird.

Achtung: Bei Ueberschreitung der 20-Stunden-Grenze verlierst du den Werkstudentenstatus und wirst voll sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: In den Semesterferien und an Wochenenden darfst du mehr arbeiten, solange die 20-Stunden-Grenze im Jahresdurchschnitt eingehalten wird (sogenannte 26-Wochen-Regel).

Auswirkungen auf BAfoeg

BAfoeg-Empfaenger muessen besonders aufpassen. Der Freibetrag liegt bei 6.270 Euro brutto pro Jahr (ca. 522 Euro monatlich). Verdienst darueber hinaus wird auf den BAfoeg-Satz angerechnet. Bei 100 Euro Ueberschreitung sinkt das BAfoeg um ca. 100 Euro.

Wichtig: Es zaehlt das Bruttoeinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate). Wer in den Semesterferien viel arbeitet und waehrend des Semesters wenig, kann die Grenze trotzdem einhalten. Manche Einnahmen sind anrechnungsfrei, z.B. das Deutschlandstipendium und bestimmte Stipendien.

Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Die Familienversicherung (kostenlos ueber die Eltern) endet bei einem regelmaessigen Einkommen ueber 538 Euro monatlich oder wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Danach muss eine eigene studentische Krankenversicherung abgeschlossen werden (ca. 110 Euro monatlich).

Die studentische Krankenversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester moeglich. Danach wird eine freiwillige Versicherung noetig, die deutlich teurer ist (ca. 200-300 Euro monatlich).

Steuern als Student

Als Student mit Nebenjob gelten die gleichen Steuerfreibetraege wie fuer alle Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag liegt bei ca. 11.604 Euro jaehrlich (2024). Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann ueber die Steuererklaerung zurueckgeholt werden.

Wichtig: Studienkosten (Semesterbeitrag, Fahrtkosten, Lernmaterialien) koennen als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Zweitstudium (z.B. Master nach Bachelor) sind sie als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar, was zu Verlustvortraegen fuehren kann, die nach dem Studium Steuern sparen.