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Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-02-28
Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

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Nebenjob im Studium: Wie viel darf man verdienen?

Rund 70 Prozent aller Studierenden in Deutschland arbeiten neben dem Studium. Doch wie viel darf man verdienen, ohne BAföG, Krankenversicherung oder Steuern zu gefährden? Die Regelungen sind komplex und hängen von der Art der Beschäftigung ab. Dieser Artikel erklärt alle Verdienstgrenzen und ihre Auswirkungen.

Minijob: Bis zu 603 Euro im Monat

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist die einfachste Form der studentischen Erwerbstätigkeit. Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. In diesem Rahmen zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, der Studierende erhält den vollen Bruttolohn. Steuerlich ist der Minijob in der Regel durch die pauschale Besteuerung des Arbeitgebers abgegolten.

Vorteile des Minijobs: Kein Einfluss auf die Familienversicherung der Krankenversicherung (bis 25 Jahre), einfache Abrechnung, und flexible Arbeitszeiten. Nachteile: Begrenzte Verdienstmöglichkeiten und oft keine qualifizierten Tätigkeiten.

Werkstudent: Höhere Verdienste möglich

Als Werkstudent arbeitest du maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden. Es gibt keine Verdienstgrenze, typische Stundenlöhne liegen bei 12,50 bis 20 Euro, was 1.000 bis 1.600 Euro monatlich ergibt.

Der Werkstudentenstatus bietet reduzierte Sozialabgaben: Du zahlst nur Rentenversicherung (ca. 9,3%), aber keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung bleibt bei der studentischen KV, solange die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird.

Achtung: Bei Überschreitung der 20-Stunden-Grenze verlierst du den Werkstudentenstatus und wirst voll sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: In den Semesterferien und an Wochenenden darfst du mehr arbeiten, solange die 20-Stunden-Grenze im Jahresdurchschnitt eingehalten wird (sogenannte 26-Wochen-Regel).

Auswirkungen auf BAföG

BAföG-Empfänger müssen besonders aufpassen. Der Freibetrag liegt bei 6.270 Euro brutto pro Jahr (ca. 522 Euro monatlich). Verdienst darüber hinaus wird auf den BAföG-Satz angerechnet. Bei 100 Euro Überschreitung sinkt das BAföG um ca. 100 Euro.

Wichtig: Es zählt das Bruttoeinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate). Wer in den Semesterferien viel arbeitet und während des Semesters wenig, kann die Grenze trotzdem einhalten. Manche Einnahmen sind anrechnungsfrei, z.B. das Deutschlandstipendium und bestimmte Stipendien.

Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Die Familienversicherung (kostenlos über die Eltern) endet bei einem regelmäßigen Einkommen über 603 Euro monatlich oder wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Danach muss eine eigene studentische Krankenversicherung abgeschlossen werden (ca. 110 Euro monatlich).

Die studentische Krankenversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester möglich. Danach wird eine freiwillige Versicherung nötig, die deutlich teurer ist (ca. 200-300 Euro monatlich).

Steuern als Student

Als Student mit Nebenjob gelten die gleichen Steuerfreibeträge wie für alle Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro jährlich. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Wichtig: Studienkosten (Semesterbeitrag, Fahrtkosten, Lernmaterialien) können als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Zweitstudium (z.B. Master nach Bachelor) sind sie als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar, was zu Verlustvorträgen führen kann, die nach dem Studium Steuern sparen.

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