Lernmittelfreiheit: Was zahlt das Bundesland?
Die Lernmittelfreiheit in Deutschland ist ein komplexes Thema, denn jedes der 16 Bundeslaender hat eigene Regelungen. Waehrend einige Laender Schulbuecher vollstaendig kostenfrei stellen, muessen Eltern in anderen Bundeslaendern erhebliche Eigenanteile tragen.
Was bedeutet Lernmittelfreiheit?
Unter Lernmittelfreiheit versteht man die staatliche Bereitstellung von Schulbuechern und anderen Lernmitteln. Das Grundgesetz garantiert zwar das Recht auf Bildung, die konkrete Umsetzung der Lernmittelfreiheit ist jedoch Laendersache. In der Praxis gibt es drei Grundmodelle: vollstaendige Kostenfreiheit, Leihsysteme mit Eigenanteil und Eigenfinanzierung mit Zuschuessen fuer Beduerftige.
Bundeslaender mit weitgehender Lernmittelfreiheit
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen bieten die umfassendste Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbuecher vollstaendig vom Staat gestellt und an die Schueler ausgeliehen. Familien muessen lediglich Arbeitshefte und Verbrauchsmaterialien selbst kaufen. Die jaehrliche Belastung liegt hier bei 30 bis 60 Euro.
In Berlin gilt eine vollstaendige Lernmittelfreiheit fuer die Klassen 1 bis 6. Ab Klasse 7 wird ein Eigenanteil von maximal 100 Euro pro Jahr erhoben. Familien, die Sozialleistungen beziehen, sind von diesem Eigenanteil befreit.
Bayern und Hessen stellen Schulbuecher ueber Schulbuechereien leihweise zur Verfuegung. Eltern muessen keine Buecherkosten tragen, wohl aber Arbeitshefte, Lektueren und Verbrauchsmaterial selbst finanzieren.
Bundeslaender mit Eigenanteil-Modellen
Nordrhein-Westfalen arbeitet mit einem Eigenanteil-Modell, bei dem Eltern durchschnittlich ein Drittel der Schulbuchkosten selbst tragen. Die Hoehe variiert je nach Klassenstufe und Schulform. BuT-berechtigte Familien sind vom Eigenanteil befreit.
Rheinland-Pfalz bietet ein Schulbuchausleihsystem an. Die Leihgebuehr betraegt je nach Jahrgangsstufe und Schulart zwischen 20 und 100 Euro pro Jahr. Familien mit niedrigem Einkommen koennen kostenlos ausleihen.
In Niedersachsen gibt es eine entgeltliche Ausleihe, bei der Eltern einen Eigenanteil zahlen. Befreiungen sind moeglich bei Bezug bestimmter Sozialleistungen. Arbeitshefte und Verbrauchsmaterial muessen immer selbst gekauft werden.
Finanzielle Entlastung nutzen
Unabhaengig vom Bundesland sollten Familien mit geringem Einkommen unbedingt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen. Der Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Jahr deckt einen grossen Teil der Materialkosten ab. Auch die Befreiung von Eigenanteilen bei der Schulbuchausleihe kann beantragt werden.
Viele Schulen unterhalten eigene Buecherboersen oder Tauschsysteme. Erkundigen Sie sich beim Elternbeirat oder dem Foerderverein nach solchen Angeboten. Gebrauchte Schulbuecher sind oft in gutem Zustand und kosten nur einen Bruchteil des Neupreises.
