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Lernmittelfreiheit: Was zahlt das Bundesland?

Redaktion
12 Min. Lesezeit
2026-02-20
Lernmittelfreiheit: Was zahlt das Bundesland?

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Lernmittelfreiheit: Was zahlt das Bundesland?

Die Lernmittelfreiheit in Deutschland ist ein komplexes Thema, denn jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regelungen. Während einige Länder Schulbücher vollständig kostenfrei stellen, müssen Eltern in anderen Bundesländern erhebliche Eigenanteile tragen.

Was bedeutet Lernmittelfreiheit?

Unter Lernmittelfreiheit versteht man die staatliche Bereitstellung von Schulbüchern und anderen Lernmitteln. Das Grundgesetz garantiert zwar das Recht auf Bildung, die konkrete Umsetzung der Lernmittelfreiheit ist jedoch Ländersache. In der Praxis gibt es drei Grundmodelle: vollständige Kostenfreiheit, Leihsysteme mit Eigenanteil und Eigenfinanzierung mit Zuschüssen für Bedürftige.

Bundesländer mit weitgehender Lernmittelfreiheit

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten die umfassendste Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher vollständig vom Staat gestellt und an die Schüler ausgeliehen. Familien müssen lediglich Arbeitshefte und Verbrauchsmaterialien selbst kaufen. Die jährliche Belastung liegt hier bei 30 bis 60 Euro.

In Berlin gilt eine vollständige Lernmittelfreiheit für die Klassen 1 bis 6. Ab Klasse 7 wird ein Eigenanteil von maximal 100 Euro pro Jahr erhoben. Familien, die Sozialleistungen beziehen, sind von diesem Eigenanteil befreit.

Bayern und Hessen stellen Schulbücher über Schulbüchereien leihweise zur Verfügung. Eltern müssen keine Bücherkosten tragen, wohl aber Arbeitshefte, Lektüren und Verbrauchsmaterial selbst finanzieren.

Bundesländer mit Eigenanteil-Modellen

Nordrhein-Westfalen arbeitet mit einem Eigenanteil-Modell, bei dem Eltern durchschnittlich ein Drittel der Schulbuchkosten selbst tragen. Die Höhe variiert je nach Klassenstufe und Schulform. BuT-berechtigte Familien sind vom Eigenanteil befreit.

Rheinland-Pfalz bietet ein Schulbuchausleihsystem an. Die Leihgebühr beträgt je nach Jahrgangsstufe und Schulart zwischen 20 und 100 Euro pro Jahr. Familien mit niedrigem Einkommen können kostenlos ausleihen.

In Niedersachsen gibt es eine entgeltliche Ausleihe, bei der Eltern einen Eigenanteil zahlen. Befreiungen sind möglich bei Bezug bestimmter Sozialleistungen. Arbeitshefte und Verbrauchsmaterial müssen immer selbst gekauft werden.

Finanzielle Entlastung nutzen

Unabhängig vom Bundesland sollten Familien mit geringem Einkommen unbedingt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen. Der Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Jahr deckt einen großen Teil der Materialkosten ab. Auch die Befreiung von Eigenanteilen bei der Schulbuchausleihe kann beantragt werden.

Viele Schulen unterhalten eigene Bücherbörsen oder Tauschsysteme. Erkundigen Sie sich beim Elternbeirat oder dem Förderverein nach solchen Angeboten. Gebrauchte Schulbücher sind oft in gutem Zustand und kosten nur einen Bruchteil des Neupreises.

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