Lohnfortzahlung und Krankengeld: Die drei Phasen bei langer Krankheit
Wenn Arbeitnehmer in Deutschland längerfristig erkranken, durchlaufen sie ein dreistufiges Absicherungssystem. Dieses System aus Lohnfortzahlung, Krankengeld und anschließenden Sozialleistungen soll verhindern, dass eine Erkrankung direkt in eine finanzielle Notlage führt. Doch die Einschnitte sind dennoch erheblich — und wer seine Rechte nicht kennt, lässt unter Umständen Geld auf dem Tisch liegen.
Die erste Phase, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung weiter. Voraussetzung ist ein mindestens vier Wochen bestehendes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis. In der Probezeit gilt dieser Anspruch also erst nach vier Wochen. Die Lohnfortzahlung beträgt 100 Prozent des regulären Bruttoentgelts — inklusive regelmäßiger Zulagen und Zuschläge, aber ohne unregelmäßige Überstundenvergütungen.
Phase 1: Lohnfortzahlung im Detail
Die sechs Wochen Lohnfortzahlung gelten pro Erkrankung. Das bedeutet: Erkrankt ein Arbeitnehmer an einer neuen, von der vorherigen Krankheit unabhängigen Diagnose, beginnen die sechs Wochen von vorne. Kehrt jedoch dieselbe Krankheit innerhalb von zwölf Monaten zurück, werden die bereits genutzten Lohnfortzahlungswochen angerechnet. Wer also bereits drei Wochen Lohnfortzahlung für eine bestimmte Diagnose erhalten hat und innerhalb von zwölf Monaten erneut mit derselben Diagnose krankgeschrieben wird, hat nur noch drei Wochen Lohnfortzahlung übrig.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Beschäftigte in Kleinbetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern. Diese Unternehmen können bei der zuständigen Krankenkasse einen Ausgleich über das Umlageverfahren U1 geltend machen, das die Lohnfortzahlungskosten teilweise erstattet. Für den Arbeitnehmer ändert sich dadurch nichts — der Anspruch bleibt in voller Höhe bestehen.
Während der Lohnfortzahlung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge werden wie gewohnt abgeführt. Die Lohnabrechnung sieht also in den ersten sechs Wochen einer Krankheit nahezu identisch aus wie in einem normalen Arbeitsmonat. Das ändert sich schlagartig mit dem Übergang zum Krankengeld.
Phase 2: Krankengeld — Die Berechnung verstehen
Ab dem 43. Krankheitstag (nach Ende der Lohnfortzahlung) springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, ist aber auf maximal 90 Prozent des Nettogehalts begrenzt. Zusätzlich darf der Tagesbetrag die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht überschreiten — 2026 liegt diese bei rund 181,23 Euro pro Tag.
Die Berechnung erfolgt über das sogenannte Regelentgelt. Dieses wird ermittelt, indem das Bruttojahresgehalt durch 360 geteilt und mit 30 multipliziert wird (360-Tage-Jahr, 30-Tage-Monat). Von diesem Regelentgelt werden die 70 Prozent berechnet. Parallel wird das Netto-Regelentgelt ermittelt und davon 90 Prozent berechnet. Das Krankengeld brutto entspricht dem niedrigeren der beiden Werte.
Vom Brutto-Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Versicherte zahlt seinen Anteil an der Krankenversicherung (halber allgemeiner Beitragssatz plus halber Zusatzbeitrag) und an der Pflegeversicherung (halber Beitragssatz, bei Kinderlosen über 23 Jahre plus Zuschlag). Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt die Krankenkasse — der Versicherte wird damit nicht belastet.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro und einem Nettogehalt von 2.300 Euro ergibt sich ein Regelentgelt von 3.500 Euro (brutto) bzw. 2.300 Euro (netto) monatlich. 70 Prozent vom Brutto sind 2.450 Euro, 90 Prozent vom Netto sind 2.070 Euro. Das Krankengeld brutto beträgt also 2.070 Euro (der niedrigere Wert). Nach Abzug von ca. 190 Euro für KV und PV bleiben rund 1.880 Euro netto — etwa 420 Euro weniger als das reguläre Nettogehalt.
Die Blockfrist: 78 Wochen in 3 Jahren
Das Krankengeld wird nicht unbegrenzt gezahlt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen (546 Tage) wegen derselben Erkrankung innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums, der sogenannten Blockfrist. Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag des Krankengeldbezugs für eine bestimmte Diagnose. Innerhalb dieser drei Jahre werden alle Krankengeldtage für dieselbe Diagnose zusammengezählt — auch wenn dazwischen Zeiten der Arbeitsfähigkeit lagen.
Nach Ablauf der 78 Wochen oder der Blockfrist endet der Krankengeldanspruch. Ein neuer Anspruch entsteht erst, wenn der Versicherte nach Ende der Blockfrist mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und erneut drei Monate Mitglied einer Krankenkasse mit Krankengeldanspruch war.
Phase 3: Was kommt nach dem Krankengeld?
Die Aussteuerung — das Ende des Krankengeldbezugs — ist für Betroffene oft ein Schock. Plötzlich fällt die letzte regelmäßige Einkommensquelle weg. Doch es gibt mehrere Anschlussmöglichkeiten, die rechtzeitig vorbereitet werden sollten.
Die Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III sichert Betroffene, die nach Ende des Krankengelds weiterhin arbeitsunfähig sind. Sie können bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 Prozent (mit Kindern 67 Prozent) des letzten Nettogehalts und wird für die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs gezahlt. Wichtig: Die Meldung bei der Arbeitsagentur sollte spätestens drei Monate vor der Aussteuerung erfolgen.
Die Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und setzt voraus, dass der Versicherte nicht mehr als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann. Die Höhe hängt von den bisher erworbenen Rentenansprüchen ab.
Die stufenweise Wiedereingliederung — auch Hamburger Modell genannt — ermöglicht einen schrittweisen Übergang von der Krankheit zurück in die Arbeit. Der Arbeitnehmer arbeitet zunächst in reduziertem Umfang (z.B. 2 Stunden täglich) und steigert die Arbeitszeit über Wochen oder Monate. Während der Wiedereingliederung erhält er weiterhin Krankengeld, nicht Arbeitsentgelt.
Ein Reha-Antrag nach §51 SGB V kann von der Krankenkasse verlangt werden, wenn die Heilbehandlung nicht ausreichend erscheint. Die medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Die Kosten werden von der Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen.
Tipps zur Einkommenssicherung
Wer sich gegen den Einkommensverlust bei langer Krankheit absichern möchte, sollte einige Punkte beachten. Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Lücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt schließen. Diese Versicherungen zahlen einen vereinbarten Tagessatz ab dem 43. oder 22. Krankheitstag und ergänzen das gesetzliche Krankengeld auf Nettogehalt-Niveau.
Arbeitgeber können freiwillig über die gesetzlichen sechs Wochen hinaus Lohnfortzahlung oder Zuschüsse zum Krankengeld gewähren. Solche Regelungen finden sich häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig auf entsprechende Klauseln.
Rücklagen bilden: Finanzexperten empfehlen, mindestens drei bis sechs Monatsgehälter als Notfallfonds bereit zu halten. Bei einem erwarteten Einkommensverlust von 400 bis 600 Euro monatlich während des Krankengeldbezugs summiert sich der Fehlbetrag über 18 Monate auf 7.200 bis 10.800 Euro — eine erhebliche Belastung für die meisten Haushalte.
Fazit
Das deutsche Sozialsystem bietet bei längerer Krankheit eine dreistufige Absicherung, die existenzbedrohende Folgen verhindern soll. Dennoch sind die finanziellen Einschnitte erheblich: Das Krankengeld liegt deutlich unter dem gewohnten Nettogehalt, und nach 78 Wochen endet auch dieser Anspruch. Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um Ihre individuelle Situation durchzurechnen, und bereiten Sie sich frühzeitig auf die verschiedenen Phasen vor. Je besser Sie informiert sind, desto souveräner können Sie mit der Situation umgehen.
