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Krankengeld-Berechnung: So wird der Betrag Schritt für Schritt ermittelt

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-02-05
Krankengeld-Berechnung: So wird der Betrag Schritt für Schritt ermittelt

Die Krankengeld-Formel verstehen

Die Berechnung des Krankengelds folgt einer klaren, gesetzlich vorgegebenen Formel. Dennoch ist sie für viele Versicherte schwer nachvollziehbar, weil verschiedene Obergrenzen und Abzüge zusammenspielen. In diesem Artikel erklären wir die Berechnung Schritt für Schritt — mit konkreten Zahlenbeispielen für verschiedene Gehaltsstufen.

Grundlage der Berechnung ist §47 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch), der die Höhe des Krankengelds definiert. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (Regelentgelt), darf aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Zusätzlich ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung begrenzt.

Schritt 1: Regelentgelt ermitteln

Das Regelentgelt ist der Ausgangswert der Krankengeldberechnung. Es wird auf Basis des letzten abgerechneten Gehaltsmonats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Das Bruttomonatsgehalt wird durch 30 geteilt (standardisierter 30-Tage-Monat), um das tägliche Regelentgelt zu erhalten. Alternativ: Bruttojahresgehalt geteilt durch 360.

Zum Regelentgelt zählen: das regelmäßige Grundgehalt, regelmäßige Zulagen (Schichtzulagen, Funktionszulagen), anteiliges Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (wenn sie regelmäßig gezahlt werden) sowie vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Nicht zum Regelentgelt zählen: einmalige Sonderzahlungen, unregelmäßige Überstunden und Aufwandsentschädigungen.

Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro beträgt das tägliche Brutto-Regelentgelt 4.000 / 30 = 133,33 Euro. Das monatliche Brutto-Regelentgelt (für die übersichtliche Darstellung) bleibt bei 4.000 Euro.

Schritt 2: Die zwei Obergrenzen berechnen

Obergrenze 1: 70 Prozent des Brutto-Regelentgelts

Diese Berechnung ist straightforward: 70 Prozent des täglichen Brutto-Regelentgelts. Bei unserem Beispiel: 133,33 Euro x 0,70 = 93,33 Euro täglich, monatlich 2.800 Euro.

Obergrenze 2: 90 Prozent des Netto-Regelentgelts

Das Netto-Regelentgelt wird analog berechnet: Nettomonatsgehalt geteilt durch 30. Bei einem Nettogehalt von 2.600 Euro: 2.600 / 30 = 86,67 Euro täglich. 90 Prozent davon: 86,67 x 0,90 = 78,00 Euro täglich, monatlich 2.340 Euro.

Obergrenze 3: Beitragsbemessungsgrenze

Das tägliche Krankengeld darf die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht übersteigen. 2026 beträgt diese 66.150 Euro jährlich, also 66.150 / 365 = 181,23 Euro täglich. Diese Grenze wird nur bei sehr hohen Gehältern relevant (ab ca. 7.800 Euro brutto monatlich).

Schritt 3: Krankengeld brutto bestimmen

Das Krankengeld brutto ist der niedrigste der drei Werte. In unserem Beispiel: 70 Prozent vom Brutto (2.800 Euro), 90 Prozent vom Netto (2.340 Euro), BBG-Grenze (nicht relevant). Das Krankengeld brutto beträgt also 2.340 Euro — die 90-Prozent-Netto-Grenze ist in den meisten Fällen der begrenzende Faktor.

Schritt 4: Sozialversicherungsbeiträge abziehen

Vom Brutto-Krankengeld werden zwei Beiträge abgezogen. Der Krankenversicherungsbeitrag: Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (14,6% / 2 = 7,3%) plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (z.B. 1,7% / 2 = 0,85%). Gesamt KV: 8,15%. Bei unserem Beispiel: 2.340 x 0,0815 = 190,71 Euro.

Der Pflegeversicherungsbeitrag: Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (3,6% / 2 = 1,8%). Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (auf 2,4%). Bei Kindern: Abschlag von 0,25 Prozentpunkten pro Kind ab dem 2. Kind (bis max. 4 Kinder). Bei einem kinderlosen 40-Jährigen: 2.340 x 0,024 = 56,16 Euro.

Gesamte Abzüge: 190,71 + 56,16 = 246,87 Euro. Krankengeld netto: 2.340 - 246,87 = 2.093,13 Euro. Zum Vergleich: Das reguläre Nettogehalt betrug 2.600 Euro. Der monatliche Verlust beträgt also 506,87 Euro.

Wichtig: Keine Einkommensteuer auf Krankengeld

Das Krankengeld ist steuerfrei — es wird keine Einkommensteuer darauf erhoben. Allerdings unterliegt das Krankengeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Krankengeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt. Wer in einem Jahr teilweise gearbeitet hat und teilweise Krankengeld bezogen hat, muss in der Steuererklärung das Krankengeld angeben. Es erhöht den persönlichen Steuersatz, nicht aber die Bemessungsgrundlage.

In der Praxis kann der Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung führen, wenn die Steuer auf das Arbeitseinkommen zu niedrig angesetzt war. Es empfiehlt sich, frühzeitig Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung zu bilden oder die Steuervorauszahlungen anpassen zu lassen.

Beispielrechnungen für verschiedene Gehälter

Geringverdiener: 2.000 Euro brutto, 1.500 Euro netto

70% vom Brutto: 1.400 Euro. 90% vom Netto: 1.350 Euro. KG brutto: 1.350 Euro. Abzüge (KV + PV): ca. 142 Euro. KG netto: ca. 1.208 Euro. Verlust: 292 Euro/Monat.

Durchschnittsverdiener: 3.500 Euro brutto, 2.300 Euro netto

70% vom Brutto: 2.450 Euro. 90% vom Netto: 2.070 Euro. KG brutto: 2.070 Euro. Abzüge (KV + PV): ca. 218 Euro. KG netto: ca. 1.852 Euro. Verlust: 448 Euro/Monat.

Gutverdiener: 5.500 Euro brutto, 3.400 Euro netto

70% vom Brutto: 3.850 Euro. 90% vom Netto: 3.060 Euro. BBG-Grenze: 5.437 Euro (nicht bindend). KG brutto: 3.060 Euro. Abzüge (KV + PV): ca. 322 Euro. KG netto: ca. 2.738 Euro. Verlust: 662 Euro/Monat.

Fazit

Die Krankengeldberechnung folgt einem klaren Schema, das sich mit unserem Krankengeld-Rechner sekundenschnell durchspielen lässt. Der kritische Faktor ist in den meisten Fällen die 90-Prozent-Netto-Grenze, die das Krankengeld stärker begrenzt als die 70-Prozent-Brutto-Regel. Nur bei sehr hohen Gehältern wird die Beitragsbemessungsgrenze relevant. Planen Sie Ihren finanziellen Spielraum sorgfältig — insbesondere, wenn eine längere Krankheit absehbar ist.

Besondere Fälle bei der Berechnung

Bei Arbeitnehmern mit variablem Einkommen — etwa bei Schichtarbeitern mit wechselnden Zulagen oder bei Beschäftigten mit leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen — wird das Regelentgelt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden anteilig (1/12 pro Monat) einbezogen, sofern sie regelmäßig gezahlt werden. Überstundenvergütungen fließen nur ein, wenn sie regelmäßig und in gleichbleibender Höhe anfallen. Unregelmäßige Überstunden bleiben unberücksichtigt, was das Regelentgelt und damit das Krankengeld reduzieren kann.