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Rollstuhlrampe: Maximale Steigung nach DIN 18040

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-02-26
Rollstuhlrampe: Maximale Steigung nach DIN 18040

Barrierefreiheit: Warum die Steigung begrenzt ist

Eine Rollstuhlrampe muss so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrern selbststaendig und sicher benutzt werden kann. Die DIN 18040-1 (oeffentlich zugaengliche Gebaeude) und DIN 18040-2 (Wohnungen) legen die Anforderungen fest.

Die zentrale Vorgabe: Die Steigung darf maximal 6 % betragen. Das bedeutet: Auf 1 m Laenge darf die Rampe maximal 6 cm ansteigen. Bei einer Hoehendifferenz von 30 cm (z.B. drei Stufen) ergibt sich eine Mindestlaenge der Rampe von 5 m.

Die wichtigsten DIN-Vorgaben im Ueberblick

Maximale Steigung: 6 % (im Innenbereich), im Aussenbereich empfehlen viele Planer maximal 4 %, da nasse oder vereiste Oberflaechen die Traktion verringern.

Maximale Lauflaenge: 6 m ohne Zwischenpodest. Bei laengeren Hoehendifferenzen muessen Zwischenpodeste eingeplant werden.

Zwischenpodest: Mindestens 1,50 m lang, damit ein Rollstuhl vollstaendig darauf stehen und wenden kann.

Breite: Mindestens 1,20 m lichte Breite. In oeffentlichen Gebaeuden werden haeufig 1,50 m empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermoeglichen.

Handlaeufe: Beidseitig, in 85 cm Hoehe, 30 cm ueber Rampenanfang und -ende hinausgefuehrt. Die Handlaeufe duerfen nicht in den Lichtraumprofil der Rampe ragen.

Radabweiser: Mindestens 10 cm hohe Aufkantung an beiden Seiten, damit Raeder nicht abrutschen.

Berechnung der Rampenlange

Die Formel: Rampenlange (m) = Hoehendifferenz (cm) / Steigung (%). Beispiel: 60 cm Hoehendifferenz bei 6 % Steigung: 60 / 6 = 10 m. Da die maximale Lauflaenge 6 m betraegt, brauchst du mindestens ein Zwischenpodest.

Aufteilung: Erste Rampe 6 m (ueberwindet 36 cm), Zwischenpodest 1,50 m, zweite Rampe 4 m (ueberwindet 24 cm). Gesamtlaenge: 11,50 m. Gesamthoehendifferenz: 60 cm.

Bei 4 % Steigung (Empfehlung fuer Aussenbereich): 60 / 4 = 15 m. Aufteilung: Drei Rampen a 5 m mit zwei Zwischenpodesten. Gesamtlaenge: 18 m.

Mobile vs. fest installierte Rampen

Mobile Rampen (Keilbruecken, Klapprampen) sind fuer temporaere Loeensungen oder geringe Hoehendifferenzen gedacht. Sie duerfen steiler als 6 % sein, wenn sie nur mit Hilfe benutzt werden. Fuer den dauerhaften Einsatz in oeffentlichen Gebaeuden sind sie nicht zulaessig.

Fest installierte Rampen muessen die vollen DIN-Anforderungen erfuellen. Sie werden in der Regel aus Beton, Stahl oder Aluminium gefertigt. Die Oberflaeche muss rutschfest sein (R10 oder besser nach DIN 51130).

Materialauswahl und Oberflaeche

Betonrampen sind langlebig und kostenguenstig, muessen aber eine rutschfeste Oberflaeche erhalten (Besenstrich, Waschbeton oder aufgeklebte Gummimatten).

Stahlrampen mit Gitterrosten sind leicht und bieten gute Traktion, koennen aber fuer Rollstuhlfahrer unangenehm sein, da die Raeder in den Maschen vibrieren.

Aluminiumrampen mit gerillter Oberflaeche sind der beste Kompromiss: leicht, langlebig, rutschfest und angenehm zu befahren.

Kosten einer Rollstuhlrampe

Die Kosten haengen stark von Material, Laenge und Komplexitaet ab. Richtwerte: Mobile Keilbruecke (30 cm Hoehe): 200-500 Euro. Fest installierte Aluminiumrampe (6 m): 2.000-5.000 Euro. Betonrampe mit Handlaeufen (10 m): 5.000-15.000 Euro inklusive Erdarbeiten.

Foerdermittel: Die Pflegekasse uebernimmt bei Pflegegrad bis zu 4.000 Euro fuer wohnumfeldverbessernde Massnahmen (dazu zaehlen auch Rampen). Zusaetzlich gibt es je nach Bundesland Foerderprogramme der KfW und der Kommunen.