Mutterschutz berechnen: Fristen, Beginn und Ende
Der Mutterschutz schützt werdende und frisch gebackene Mütter am Arbeitsplatz — vor Gesundheitsgefahren, vor Kündigung und vor finanziellen Nachteilen. Kern des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind zwei Schutzfristen rund um die Geburt, in denen nicht gearbeitet werden darf. Ihre genaue Länge hängt vom errechneten Termin ab.
Die voraussichtlichen Mutterschutzfristen berechnet der <a href="/geburtstermin-rechner">Geburtsterminrechner</a> automatisch mit, sobald du deinen errechneten Termin ermittelt hast.
Die Schutzfrist vor der Geburt
Nach § 3 MuSchG beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darfst du nur noch arbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst — und diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen. Der Schutz gilt also für dich, nicht gegen dich: Du entscheidest, ob du die letzten Wochen vor der Geburt noch arbeiten möchtest.
Der Beginn dieser Frist richtet sich immer nach dem errechneten Termin, nicht nach dem tatsächlichen Geburtsdatum. Genau sechs Wochen davor beginnt der vorgeburtliche Mutterschutz — der <a href="/geburtstermin-rechner">Geburtsterminrechner</a> zeigt dir dieses Datum direkt an.
Die Schutzfrist nach der Geburt
Nach der Entbindung folgt eine absolute Schutzfrist: In den ersten acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht beschäftigt werden — dieser Schutz ist zwingend und kann nicht abbedungen werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Ebenfalls zwölf Wochen gelten, wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird und die Mutter dies beantragt.
Was passiert, wenn das Baby früher oder später kommt?
Nur rund 4 % der Kinder kommen genau am errechneten Termin zur Welt — deshalb weicht das echte Geburtsdatum fast immer vom Termin ab. Das MuSchG gleicht das fair aus: Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, werden die „verlorenen“ Tage der vorgeburtlichen Frist an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt. So bleiben dir die vollen 14 Wochen Schutz insgesamt erhalten. Kommt das Baby später als errechnet, verlängert sich die Frist davor entsprechend, ohne dass die acht Wochen danach gekürzt werden.
Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit
Der Mutterschutz ist nur der erste Baustein. An die Schutzfrist nach der Geburt schließt sich für viele Eltern die Elternzeit an — die unbezahlte, aber arbeitsplatzsichernde Freistellung zur Betreuung des Kindes. Wie lange deine Elternzeit dauern kann und wie sie sich mit dem Elterngeld verzahnt, planst du am besten mit dem <a href="/elternzeit-rechner">Elternzeit-Rechner</a>.
Fazit
Der Mutterschutz umfasst sechs Wochen vor und acht (bzw. zwölf) Wochen nach der Geburt, gerechnet ab dem errechneten Termin nach § 3 MuSchG. Weicht das tatsächliche Geburtsdatum ab, wird die Gesamtdauer fair angepasst. Berechne deine voraussichtlichen Fristen unverbindlich im <a href="/geburtstermin-rechner">Geburtsterminrechner</a> und lass dich zu deiner individuellen Situation von deinem Arbeitgeber, deiner Krankenkasse oder einer Beratungsstelle informieren — dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
